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Betriebsrat Gremium

B
Brsibel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Wir sind ein 7 BR Rat haben eine Vorsitzende und eine stellvertretende Vorsitzende. Leiter ist die stellvertretende Vorsitzende Zeit länger Zeit Krank geschrieben und wird voraussichtlich auch nicht mehr diesem Jahr wieder ihre BR Arbeit aufnehmen kann. Wir haben in der Geschäftsordnung des BR nur geregelt das die BRV und die stellvertretende BRV eine BR Sitzung einberufen kann und leiten kann. Laut Paragraphen 26 BetVG kann man ja keinen 2 Stellvertretende Vorsitzende wählen oder ?

Wie können wir das für unser BR Gremium lösen um den Betriebsrat auch beim fehlen der BRV und der stellvertretende BR Vorsitzende Handlung fähig zu sein?

Vielen Dank

1.41302

Community-Antworten (2)

A
AlterMann

14.08.2015 um 00:02 Uhr

Die einfachste Lösung wäre, eine neue Stellvertretung zu wählen. Das kann ja durchaus ausdrücklich als Zwischenlösung benannt werden. Und wenn die Kollegin zurück kommt, wählt Ihr eben noch einmal. Ansonsten hat der BR ja das Recht, von sich aus zusammen zu treten. Dann bestimmt Ihr halt jemanden, der im Fall der Abwesenheit von BRV und Stellvertreterin die Einladungen schreibt und die Sitzung leitet. Auf jeden Fall solltet ihr regeln, wer in einem solchen Fall den BR gegenüber dem AG vertritt und Erklärungen des AG entgegen nehmen darf.

D
Dezibel

14.08.2015 um 08:13 Uhr

Jaja, die ach so tollen Geschäftsordnungen. Rein geschrieben, was sowieso gesetzlich geregelt ist und das Wichtige weggelassen. Aber man braucht sowas ...

Ergänzt doch die weitere Stellvertretung, wenn die zwei mal beide nicht anwesend sind. Das ist legitim, ihr bräuchtet nicht einmal dazu eine GO, es reicht ein gültiger Beschluss.

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