Erstellt am 13.08.2015 um 01:05 Uhr von Challenger
Hallo erst mal,
zunächst liegst Du mit Deiner rechtlichen Auffassung nicht ganz falsch. Wenn aber die
psychische Probleme des MA auf Vorgesetztenverhalten beruht, ist dies für mich ein
Indiz für MOBBING.
Meiner Auffassung nach sollte es daher Euer Ziel sein, daß der MA an seinem bisherigen
Arbeitsplatz verbleiben kann. Deine bisherigen Hinweise lassen nicht erkennen, welches
Verhalten des Vorgesetzten zu den Psychischen Problemen des MA geführt haben. Ihr als
Betriebsrat habt gegebenenfalls aber ein Druckmittel, daß der Vorgesetzte sein Verhalten
ändert. Gemäß §104 BetrVG könnt Ihr, sofern der Vorgesetzte sein Verhalten nicht ändert,
beim AG dessen Entlassung oder Versetzung verlangen. Kommt der AG Eurem Verlangen
nicht nach, könnt ihr beim Arbeitsgericht beantragen, dem AG aufzugeben, die Entlassung
oder Versetzung durchzuführen.
Erstellt am 13.08.2015 um 07:02 Uhr von nicoline
*da er psychische Probleme an der alten Stelle bekam aufgrund von Vorgesetztenverhaltens.*
Was hat der BR unternommen um hier für Abhilfe zu sorgen?
* Der BR hat der Versetzung nicht zugestimmt, da die Eingruppierung des MA gem Anhörung weiterhin bei T6 bleiben sollte.*
Ich bin fassungslos! Ein MA sieht sich gezwungen, sich auf einen anderen, sogar niedriger entlohnten Arbeitsplatz zu bewerben, weil er mit dem Vorgesetzten nicht klar kommt und der BR setzt noch einen oben drauf, indem er dafür sorgt, dass der MA wirklich niedriger bezahlt wird, obwohl der AG dieses scheinbar nicht mal vorhatte! Herzlichen Glückwunsch,tolle Interessenvertretung.
Nach meiner Auffassung wäre das eine Versetzung.
Erstellt am 13.08.2015 um 07:22 Uhr von Erbsenzähler
Ich schließe mich nicoline voll und ganz an.
Man hätte auch mit dem AG verhandeln können, dass das Gehalt in der Höhe beibehalten wird. Jedoch die niedrigere Entgeltgruppe mit einer verrechenbaren Zulage versehen. Bei Jeder Entgelterhöhung wäre dann ein Teil der Zulage verrechnet worden bis das Gehalt der niedrigeren Gehaltsgruppe erreicht wird.
Erstellt am 13.08.2015 um 09:31 Uhr von Pickel
Ihr seid echt Spezialisten, auf möglichst günstige Gehälter zu bestehen!
Davon ab, wird der AG ganz klar folgendes machen:
Niedrigere Eingruppierung + freiwillige Zulage. Konsequenzen:
- Eure Mitbestimmung ist hier vorbei
- Kollege bekommt dennoch den von AG und MA gewünschten Lohn
- Ihr könnt euch gegenüber der Belegschaft als komplett unfähig blamieren
Erstellt am 13.08.2015 um 09:38 Uhr von seesee
Ja, nicoline, ich hab es auch nicht fassen können, dass der BR so entscheidet. Dass ein Vorgesetzter wegen Mobbing zu entlassen wäre, ist ein schwieriges Unterfangen. Es handelt sich eigentlich nicht um Mobbing, sondern um Unfähigkeit des Vorgesetzten, mit Konflikten umzugehen. Der MA hat viele Gespräche mit dem Arbeitgeber (Geschäftsführer) gehabt, aber der ist nicht mehr da, er wurde ersetzt. Und der GF stand auch mehr auf der Seite des Vorgesetzten, da dieser Know-How-Träger hoch zehn ist. Der MA hat sogar schon die Ethik-Kommission des Konzerns angerufen; aber auch hier verlief alles im Sande. Man hat eben kein Interesse daran, gegen den Vorgesetzten vorzugehen (auch der BR nicht)...
Beim BR waren diese Vorgänge (teilweise) bekannt; allerdings hat der MA eine schwache Lobby (nur mich), nicht nur im BR-Gremium. Der BR hält den Mann für unfähig und unterstellt mangelhafte Leistung... Ich sage, er wurde nicht richtig - wenn überhaupt - eingearbeitet. Ich fühle mich sauschlecht...
Erstellt am 13.08.2015 um 09:41 Uhr von seesee
*da er psychische Probleme an der alten Stelle bekam aufgrund von Vorgesetztenverhaltens.*
Was hat der BR unternommen um hier für Abhilfe zu sorgen?
... Nichts ... Es gab auch keine offizielle Beschwerde des MA. Er wollte sich diesbezüglich nicht outen. Fakt ist, dass er deswegen schon einige Therapie-Maßnahmen durchlaufen hat, auch eine Reha...
Wenns Spitz auf Knopf kommt, wird wohl alles zutage gefördert werden.
Erstellt am 13.08.2015 um 09:48 Uhr von seesee
Gerade kam folgende E-Mail vom GF:
Sehr geehrte Damen und Herren Betriebsräte,
Ich habe Ihre Bedenken hinsichtlich der Diskrepanz in der
tariflichen Eingruppierung zur Kenntnis genommen.
Um alle Alternativen und Handlungsmöglichkeiten zu betrachten
benötige ich aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit von
Beteiligten etwas mehr Zeit.
Ich ziehe deshalb die angesprochene Versetzungsanhörung erst einmal
zurück, komme in Kürze mit einer ggfs. abgeänderten Sachlage wieder auf Sie zu
und bitte Sie bis dahin um Verständnis für das Vorgehen.
Herr xxx wird allerdings bis zu einer endgültigen Beschlußfassung
zunächst im Bereich yyy verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Unser Schreiben lautete:
Sehr geehrter Herr GF,
der Betriebsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, der Anhörung ... nicht zuzustimmen.
Begründung:
Laut Innerbetrieblicher Stellenausschreibung vom 21.04.2015 ist die Stelle in die Tarifgruppe T3/T4 je nach Qualifizierung und Erfahrung eingestuft.
Herr xxx ist jedoch in Tarifgruppe T6 eingruppiert, was der Ausschreibung widerspricht.
Der Betriebsrat ist zudem der Meinung, dass im Sinne der Lohngerechtigkeit, durch die unterschiedlichen Eingruppierungen bei gleicher Tätigkeit in diesem Bereich, der Betriebsfrieden gestört werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ohne Worte...
Erstellt am 13.08.2015 um 15:08 Uhr von rolfo
Ist ja toll, ihr stimmt der Anhörung nicht zu. Das würde mich als Arbeitgeber freuen, schön stillhalten bis die Frist abgelaufen ist und dann umsetzen wie gewollt