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Mitbestimmung laut §87

J
jasmin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ,ich bin neu im Betriebsrat und habe gleich eine Frage:Unsere Vorsitzende ist sehr Arbeitgeber nah. Mein Problem:Mitarbeiter sollen von einer 6 Tag Woche in eine 5 Tage Woche wechseln,der freie Tag soll immer an einem bestimmten Wochentag sein.Das heisst:Eine Kollegin hat Sonntag/Montag die andere z.b.Mittwoch/Sonntag.Ich finde dieses ungerecht . Hat der betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei dieser Planung? Hat er das Recht ,dieses Konzept vorher einzusehen?

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Community-Antworten (2)

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Challenger

12.08.2015 um 22:48 Uhr

Hallo Jasmin, der BR hat gemäß §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG ein ERZWINGBARES MITBESTIMMUNGSRECHT. Dies bedeutet, das der AG die Ver- teilung der Arbeitszeit von 6 Tage auf 5 Tage nicht OHNE EURE ZUSTIMMUNG ändern kann. Verweigert Ihr die Zustimmung, muß der AG die EINIGUNGSSTELLE anrufen.

I
ickederdicke

13.08.2015 um 09:55 Uhr

Hi, mal unabhängig vom Thema, du findest die neue Regelung ungerecht, bist du auch betroffen ? Oder ist es nur deine persönliche Sicht der Dinge ? Was sagen denn die Betroffenen dazu ? Habt ihr mit den MA gesprochen und deren Ansichten/Wünsche eingeholt ? Oft sind diese solchenj Änderungen aufgeschlossener als man denkt. Wie begründet es der AG ? Kann es zeitlich begrenzt werden ( Um z.B. eine wirtschaftliche Schieflage aus der Welt zu schaffen ).

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