Erstellt am 13.08.2015 um 07:31 Uhr von Erbsenzähler
@DerPeter
Ideen kann ich nicht liefern sondern nur gesetzliche Fakten.
Im BetrVG §13 (2) ist alles geregelt:
"Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
4. die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
5. der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht."
Das ist abschließend und eine Neuwahl kann nicht durch eine Unterschriftensammlung verlangt werden.
Erstellt am 13.08.2015 um 10:19 Uhr von Wadlbeißer
"Bei der letzten BR Versammlung sind bei uns die fetzten geflogen. 7 köpfige BR ist untereinander zutiefst zerstritten"
Habt ihr schon mal versucht, eine BR Klausur unter Einbeziehung eines Mediators durchzuführen? So 2 - 3 Tage außerhalb des Firmengeländes in einem Hotel oder einer schönen Bildungsstätte. Das wirkt manchmal Wunder, wenn man sich mal so richtig "auskotzt".
Ansonsten bleibt nur der Rücktritt des Gremiums und sofortige Neuwahlen, denn ein zerstrittener BR bringt der Belegschaft überhaupt nichts und die Geschäftsführung lacht sich eins, da sie den BR nach Belieben ausspielen kann und unter Kontrolle hat.
Grüße und einen schönen Tag.
Wadlbeißer
Erstellt am 13.08.2015 um 10:21 Uhr von nicoline
Na ja, Möglichkeiten gäbe es schon. War es Listenwahl oder Personenwahl?
Wie viele Ersatzmitglieder gibt es insgesamt?
Erstellt am 13.08.2015 um 11:43 Uhr von Wadlbeißer
"Na ja, Möglichkeiten gäbe es schon. War es Listenwahl oder Personenwahl?
@Nicoline: Das spielt nach einer Wahl doch nur eine Rolle, wer nachrückt und wer nicht. Ansonsten doch überhaupt nicht relevant.
Wie viele Ersatzmitglieder gibt es insgesamt?"
Auch das ist doch völlig egal. Wenn der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, können 100 Ersatzmitglieder da sein, und es würde am Rücktritt nichts ändern. Dann sind Neuwahlen einzuleiten.
Aber vielleicht habe ich etwas nicht richtig verstanden.
Grüße
Wadlbeißer
Erstellt am 13.08.2015 um 12:43 Uhr von nicoline
*Das spielt nach einer Wahl doch nur eine Rolle, wer nachrückt und wer nicht.*
Richtig! stell Dir vor, das ist mir bekannt.
*Ansonsten doch überhaupt nicht relevant*
Du scheinst ja keinerlei Vorstellung entwickeln zu können, warum ich das frage, also kannst Du auch überhaupt nicht beurteilen wofür und ob die Beantwortung dieser Frage relevant ist.
*Aber vielleicht habe ich etwas nicht richtig verstanden.*
Sieht so aus und deswegen solltest Du Deine "beißer" erst dann einsetzen, wenn Du alles verstanden hast.
Erstellt am 13.08.2015 um 14:01 Uhr von Wadlbeißer
"Aber vielleicht habe ich etwas nicht richtig verstanden.
Sieht so aus und deswegen solltest Du Deine "beißer" erst dann einsetzen, wenn Du alles verstanden hast"
Na wer wird denn gleich so böse sein. "grins"
Dann lass mich doch an deinen Überlegungen teilhaben, damit auch ich verstehe.
Grüße
Wadlbeißer
Erstellt am 13.08.2015 um 14:10 Uhr von alterMann
ALso, wenn es in dem 7er BR nur einen Nachrücker gibt, dann könnte eine Neuwahl auch dadurch erzwungen werden, dass 2 BRM ausscheiden.
Ich nehme mal an, nicolines Frage geht in die Richtung.
Erstellt am 13.08.2015 um 17:46 Uhr von Hartmut
Wenn der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hätte, ja vielleicht sogar gewollt hätte, dass auch mal 'die Fetzen fliegen', hätte er die Gremien nicht so relativ groß gemacht. Ein Br ist kein Kuschelclub.
Wenn ihr es aber wirklich nicht aushaltet miteinander, und ich meine wirklich wirklich nicht, dann doktort da nicht symptomatisch dran rum (Neuwahlen), sondern geht ursächlich ran, wie Waldbeißer schreibt, und versucht es zB mit Mediation. Es gibt viele Möglichkeiten.
Und wenn die Mediation nicht klappt, steht ihr nicht schlechter da als vorher. Das kann man von Neuwahlen nicht sagen.
Erstellt am 14.08.2015 um 09:29 Uhr von nicoline
*Wenn der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hätte, ja vielleicht sogar gewollt hätte, dass auch mal "die Fetzen fliegen", hätte er die Gremien nicht so relativ groß gemacht.*
Ich wage zu bezweifeln, dass der Gesetzgeber sich bei der Gesetzgebung darüber Gedanken gemacht hat.
*versucht es zB mit Mediation. Es gibt viele Möglichkeiten.*
Die alle der AG bezahlen muss und das ist schon der erste Stolperstein.
Erstellt am 14.08.2015 um 10:01 Uhr von Pjöööng
Ich hätte jetzt auch eher vermutet dass der Gesetzgeber so Dinge wie "Meinungsbildungsprozess", "repräsentative Vertretung möglichst aller Bereiche" und "Verteilung der Last auf viele Schultern" im Kopf hatte, als "fliegende Fetzen" und "kein Kuschelklub".
Für den AG kann eine Mediation trotzdem unter dem Strich günstiger sein, als ein in sich völlig zerstrittener BR.
Übrigens: Wenn erst einmal alle BRM den Sinn und die Notwendigkeit der Mediation verstanden ahben, dann braucht es diese unter Umständen nicht mehr.
Erstellt am 14.08.2015 um 10:57 Uhr von Wadlbeißer
"Für den AG kann eine Mediation trotzdem unter dem Strich günstiger sein, als ein in sich völlig zerstrittener BR"
Ganz genau. Es gibt auch 37.6 fähige Seminare, z. B. "Konfliktmanagement im Betrieb", und da der Betriebsrat zum Betrieb gehört, sollte es hier auch keine Schwierigkeiten geben, das als Seminarteil in eine BR Klausur einzubauen. Wenn der Referent auch noch zufälligerweise Mediator ist, ja dann..........................
Wadlbeißer
Erstellt am 14.08.2015 um 11:11 Uhr von nicoline
*Für den AG kann eine Mediation trotzdem unter dem Strich günstiger sein, als ein in sich völlig zerstrittener BR.*
unbestritten, würd ich nie das Gegenteil behaupten, ändert aber nichts an der Tatsache, dass viele AG sich trotzdem darum drücken, so etwas zu bezahlen.