W.A.F. LogoSeminare

welches Abstimmungsverfahren bei Zustimmungsverweigerung ist zulässig ?

P
pemahu
Jan 2018 bearbeitet

Wie läuft die Abstimmung über eine personelle Einzelmaßnahme ab, bei niemand was gegen die Einstellung hat, aber heftige Diskussion bzgl. der Eingruppierung (Tarifvertrag) aufkommern dürfte.

  1. Zustimmung zur Einstellung (geschenkt)
  2. Zustimmung zur Eingruppierung. Wenn sich bei dieser Abstimmung keine Ja-Mehrheit (5 von 9) ergibt, bedeutet dies dann bereits eine Zustimmungsverweigerung (z.B. obwohl sich wegen Enthaltungen auch keine Nein-Mehrheit ergiben dürfte). Oder müsste explizit gefragt werden, ob die Zustimmung VERWEIGERT wird, um eine Basis zu haben, dass der Arbeitgeber vors Arbeitsgericht gehen muss, um den Sachverhalt zu klären?
1.24505

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng Akzeptiert

12.08.2015 um 16:56 Uhr

Ich halte sowohl das herumtaktieren mit der Form,ulierung des Antrages, wie auch eine häufigere Enthaltung bei Abstimmungen für unwürdig. Deshalb würde ich den Antrag immer auf Zustimmung dessen formulieren was der Arbeitgeber beantragt und wenn dann durch Enthaltung en keine Zustimmung zustande kommen kann, dann muss man die Ablahnung ggf. geschickt formulieren. Diesen Abstimmungsverweigerern muss aber auch klar sein, dass sie das Gremium damit in eine Auseinandersetzung ziehen, die das Gremium nur verlieren kann.

R
rolfo

12.08.2015 um 16:44 Uhr

Ihr könnt der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung widersprechen, aber Vorsicht, ein höherer Lohn sagt nichts über die Eingruppierung aus

P
pemahu

12.08.2015 um 17:15 Uhr

@Pjöööng

Ganz Deiner Meinung, was taktieren betrifft.

Ich komme nur nicht klar, wie die ordnunfsgemäße Vorgehensweise ist: Wir bekommen vom AG ein Pers.sache (Eingruppierung) zur Zustimmung. Bedeutet dann ein Abstimungsverhalten im 9-er Gremium von z.B. : ja 4, Enth. 2, nein 3, dass wir dem AG mitteilen können, dass wir hinsichtlich der Eingruppierung von unserem Zustimmungsverweigerungsrecht Gebrauch machen oder bedeutet so eine Abstimmung, dass die Pers.sache nicht vom BR unterschrieben wird, aber nach einer Woche automatisch "in Kraft tritt" und eine explizite Zustimmungsverweigerung nur gegebn wäre, wenn mind. 5 Nein-Stimmen zu verzeichnen wären bzw. wenn man andersrum fragen würde, ob wir der Pers.sache widersprechen und dann mind. 5 Ja-Stimmen kämen.

PS: Ich kann nachvollziehen, warum jetzt in der Urlaubszeit sich zwei Ersatzvertreter, die keine 5 Sitzungen im Jahr dabei sid, sich enthalten.

R
rolfo

12.08.2015 um 17:23 Uhr

Wenn ihr nicht die Mehrheit habt ist der Antrag abgelehnt, also: 4 ja 3 nein 2 Enthaltungen ( zählen als nein )

C
celestro

13.08.2015 um 12:50 Uhr

WAS Ihr dem AG mitteilt, mußt Du schon selbst wissen. Hängt natürlich von der Art der Abstimmung ab.

Es wäre also sinnvoll, die Abstimmung entsprechend zu gestalten. Also 2 Abstimmungen zu machen ... 1 über die Einstufung und anschließend 1 über die Einstellung "ohne Einstufung". Entweder ist beides ein Nein, oder nur die Sache mit der Einstufung.

Generell können es natürlich auch 3 Abstimmungen oder mehr sein ...

  1. Antrag: beidem soll zugestimmt werden
  2. Antrag: beides soll abgelehnt werden
  3. Antrag: Einstellung annehmen und Einstufung ablehnen

Einstufung annehmen, aber Einstellung ablehnen macht jetzt nicht viel Sinn. :-D

Ihre Antwort