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Ausnahmen von Stimmengewichtsastimmungen

K
Kastrioti
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es im Gesamt-BR oder im Konzern-BR Ausnahmen vom Abstimmungsverfahren nach Stimmengewichtß

In unserem Gremien reklamieren Vertreter kleinerer Betriebe(GesBR) bzw. Unternehmen(KBR) ein Prinzip "Eine Person-eine Stimme". Ihr Grund ist, dass man es praktisch immer so gehalten habe, was aber einfach auf Konsenzentscheidungen hinausläuft. Darauf kann es meiner Meinung nach keinen Rechtsanspruch geben. Im KBR wurde sogar ein entsprechender Beschluss gefasst, dass man es immer so (Eine Person-eine Stimme) macht.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

17.09.2011 um 14:16 Uhr

@Katrioti Dann waren ja ne ganze Menge Abstimmungen für den Eimer!

Eine solche Regelung ist nicht vorgesehen.

C
charlot

17.09.2011 um 14:55 Uhr

Hallo,

warum gibt es eigentlich ein BetrVG wenn BR dort nicht einfach auch einmal hineinsehen. Also Kastrioti warum???

Das gibt es dann den § 47 betreffend Stimmengewichtung im GBR und § 55 betreffend Stimmengewichtung im KBR

§ 47 Abs. 7 (7) Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu.

§ 55 Abs. 3 (3) Jedem Mitglied des Konzernbetriebsrats stehen die Stimmen der Mitglieder des entsendenden Gesamtbetriebsrats je zur Hälfte zu.

Das BAG hat u.a. auch wohl aus diesem Grund schon vor langer Zeit festgestellt, dass es zu den Mandatspflichten gehört sich als BR zu Qualifizieren. Nur die Art hat e soffen gelassen. Dem seid ihr incl. Dir wohl nicht nachgekommen. Denn sonst kämen solche Fragen nicht, da es ja ganz kalr dort steht und man einfach nur einmal das Gesetz lesen muss.

Sollten hier nun ggf. Beschlüsse gefasst worden sein u.U. auch zu GBV/KBV und diese waren nicht einstimmig also das alle zugestimmt haben, dann sind diese u.U. für die Tonne. Wenn es hier dann einmal zu einer Kalge kommt und die Richter die Protokolle betreffend der Entsteheung/Beschlusslage einsehen, was durchaus wenn es um solche Fragen geht nicht unüblich ist dann ist Stimmung angesagt. Auch wenn ggf. ein AG von solchen Fehlerhaften Abstimmungen erfährt, kann er es nutzen

G
gironimo

17.09.2011 um 15:20 Uhr

Also eine Abweichung von der Stimmengewichtung gibt es bei Beschlüssen des GBR/KBR nicht. Da stimme ich meinen Vorrednern zu.

Aber charlot: Ich sehe es auch so, dass BR's sich weiterbilden sollen. Aber nun alle zu beschimpfen nur weil sie eine Frage haben - ich weiß nicht. Immerhin kennt ja Kastrioti die gesetzlichen Bestimmungen und bei dem doch oft unüberschaubaren "Rechtssprechungswust" finde ich es richtig und gut, wenn jemand fragt.

Der GBR mag früher viel falsch beschlossen haben (aber wo kein Kläger, da kein Richter) - wichtig ist, dass man es jetzt besser macht

K
Kölner

17.09.2011 um 15:28 Uhr

@gironimo Charlot ist halt unfehlbar, oder sie hat sich das bei Kurzarbeiter abgeschaut!

@charlot Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du hier falsche eigene Maßstäbe (die leider mitunter dann doch falsch sind) anderen als Spiegelbild vorhalten willst im Stile einer Übermutter, die alles weiss. Du kennst das Sprichwort mit dem Hochmut und dem Fallen, nicht wahr?

P
pitsieben

19.09.2011 um 16:59 Uhr

@ alle, lest Euch mal den § 47 Abs. 4 und 5 BetrVG durch.

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