Hallo,

Ist es richtig, dass der GF von uns freigestellten eine Dokumentation verlangen kann, wann, wo und was wir jeden tag machen plus an und abmeldung beim Gf?

Die einen sagen uns, wir brauchen es nicht und die Gewerkschaft sagt, der Arbeitgeber kann dies verlangen. Was stimmt jetzt?

VG

Hier der Auszug aus der Mail:

Nach § 38 BetrVG sind freigestellte Betriebsräte verpflichtet, im Betrieb anwesend zu sein und sich für die anfallende BR-Tätigkeit bereitzuhalten (BAG Beschluss vom 13.05.2007 – ABR 62/06). Freigestellte BR-Mitglieder haben grundsätzlich die betriebsübliche Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrates, d.h. xxxxxx, einzuhalten.

Ebenso hat sich ein freigestelltes BR-Mitglied ab- und anzumelden, wenn es den Betrieb für BR-Tätigkeiten verlässt. Bei freigestellten BR-Mitgliedern besteht bei Anwesenheit im Betrieb die gesetzliche Vermutung, dass sie erforderliche BR-Tätigkeit durchführen bzw. sich dafür bereit halten. Bei Auswärtsterminen und außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit gilt das nicht. Daher ist eine Ab- und Anmeldung unter Angabe eines Grundes erforderlich, wenn BR-Tätigkeit außerhalb des Betriebes oder der betriebsüblichen Arbeitszeit durchgeführt wird. Dies ergibt sich aus dem BAG-Urteil vom 19.05.1987 – 6 AZR 495/80, in dem das BAG die Vermutungswirkung bei Auswärtstätigkeit abgelehnt hat. Daher gilt die Ab- und Anmeldepflicht unter Angabe des Grunds und Orts.