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An- und Abwesenheit Mitteilung an GF als Freigestelltes BR-Mitglied

A
angelsdts
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Ist es richtig, dass der GF von uns freigestellten eine Dokumentation verlangen kann, wann, wo und was wir jeden tag machen plus an und abmeldung beim Gf?

Die einen sagen uns, wir brauchen es nicht und die Gewerkschaft sagt, der Arbeitgeber kann dies verlangen. Was stimmt jetzt?

VG

Hier der Auszug aus der Mail:

Nach § 38 BetrVG sind freigestellte Betriebsräte verpflichtet, im Betrieb anwesend zu sein und sich für die anfallende BR-Tätigkeit bereitzuhalten (BAG Beschluss vom 13.05.2007 – ABR 62/06). Freigestellte BR-Mitglieder haben grundsätzlich die betriebsübliche Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrates, d.h. xxxxxx, einzuhalten.

Ebenso hat sich ein freigestelltes BR-Mitglied ab- und anzumelden, wenn es den Betrieb für BR-Tätigkeiten verlässt. Bei freigestellten BR-Mitgliedern besteht bei Anwesenheit im Betrieb die gesetzliche Vermutung, dass sie erforderliche BR-Tätigkeit durchführen bzw. sich dafür bereit halten. Bei Auswärtsterminen und außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit gilt das nicht. Daher ist eine Ab- und Anmeldung unter Angabe eines Grundes erforderlich, wenn BR-Tätigkeit außerhalb des Betriebes oder der betriebsüblichen Arbeitszeit durchgeführt wird. Dies ergibt sich aus dem BAG-Urteil vom 19.05.1987 – 6 AZR 495/80, in dem das BAG die Vermutungswirkung bei Auswärtstätigkeit abgelehnt hat. Daher gilt die Ab- und Anmeldepflicht unter Angabe des Grunds und Orts.

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Community-Antworten (4)

D
Dezibel

11.08.2015 um 13:50 Uhr

Wo seht ihr das Problem. Ab- und Anmelden beim Verlassen des Betriebes ist normal und Angabe des Grundes: Betriebsratsarbeit. Fertig. Was soll da noch für eine Dokumentation kommen?

H
Hartmut

12.08.2015 um 09:21 Uhr

Nun, etwas genauer als 'Betriebsratsarbeit' darf es beim Verlassen des Betriebes, insbesondere für längere Zeit, schon sein. Aber bitte keine Romane, sondern nur eine kurze Notiz: '25.-28.5. Seminar', '3.06. Zur GBR-Sitzung nach XY-Stadt' usw.

Bei der Gelegenheit erinnere deinen AG daran, dass er selbst ja mal deiner Freistellung zugestimmt hat, direkt oder indirekt, denn sonst wärst du ja nicht freigestellt. Und im Rahmen der Freistellung geht man zunächst mal von der Erforderlichkeit der Tätigkeiten aus.

C
Challenger

12.08.2015 um 14:57 Uhr

Hallo erst mal, ich sehe es wie Hartmut. Ansonsten liefe es auf eine Kontrolle der BR-Arbeit hinaus, die dem AG jedoch nicht zusteht. Ich empfehle jedoch, vorsorglich Notizen mit Datum, Uhrzeit, sowie Art und Umfang der BR-Arbeit aufzuzeichnen. Der AG könnte nämlich auf die Idee Kommen zu bestreiten, daß Du zB an bestimmten Tagen tatsächlich BR-Arbeiten ausgeführt hast. In diesem Falle obliegt Dir die Beweispflicht.

C
Challenger

12.08.2015 um 15:04 Uhr

Ich habe noch was vergessen. Wenn der AG BR-Arbeit bestreitet und die Lohn- und/oder Gehaltszahlung verweigert, brauchst Du im Falle einer Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht nur dem Richter Deine persönlichen Aufzeichnungen vorzulegen.

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