Erstellt am 11.08.2015 um 11:42 Uhr von nicoline
Littlehelper,
*kann ein Nachrücker / Ersatzmitglied der an erster Stelle als Nachrücker steht, seinen Platz an den darauffolgenden abgeben.*
Nein, das sieht das BetrVG nicht vor, deswegen findest Du dazu auch nichts aussagekräftiges. Das erste Ersatzmitglied kann mitteilen, dass es als solches nicht mehr zur Verfügung steht, dann ist es aber ganz raus.
Erstellt am 11.08.2015 um 11:52 Uhr von Dezibel
Betriebsratstätigkeit ist nun einmal kein Wünschdirwas ...
Er rückt nach oder ist weg vom Fenster.
Erstellt am 11.08.2015 um 12:21 Uhr von Erbsenzähler
Es ist genau wie nicoline und Dezibel schreiben.
Oder wie sagt unser Kantinenchef:
Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei so isses!!!!
Außerdem gleich bei Google über 9.200 Treffer zu dem Thema gefunden. Und gleich der erste Treffer http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-ersatzmitglieder
steht wer wann nachrückt.
Erstellt am 11.08.2015 um 14:28 Uhr von Pickel
Nein, Nicoline, das hier: "mitteilen, dass es als solches nicht mehr zur Verfügung steht, dann ist es aber ganz raus" ist Quatsch.
Er kann auch einfach sagen, "nööö... heute nicht, aber nächste Woche fragt nochmal, dann vielleicht.".
Die Nichtwahrnehmung seines Amtes hat nichts mit einem möglichen Amtsverlust zu tun.
Richtig ist nur, dass dann eben auch kein Ersatz geladen werden darf.
Erstellt am 11.08.2015 um 19:14 Uhr von nicoline
Dieser Satz
*seinen Platz an den darauffolgenden abgeben.*
bedeutet für mich, dass er ihn jetzt abgeben will und sich dann überlegt, wann und ob er als Ersatzmitglied noch mal bereit ist, nachzurücken. Für mich hört sich das nicht nach einer zeitweiligen Verhinderung an.
Ich schließe mich dieser Ansicht an:
*Betriebsratstätigkeit ist nun einmal kein Wünschdirwas ...*
*Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei so isses!!!!*
Aber, Du hast natürlich alles Recht der Welt, das als Quatsch zu bezeichnen. Ich finde, dass was Du sagst ist Quatsch.
Erstellt am 11.08.2015 um 20:27 Uhr von Alexandro
Wo sie recht hat, hat sie recht!!!!!!
Und natürlich läuft jemand Gefahr, sein Amt zu verlieren, wenn er seine Aufgaben nicht wahrnimmt.
Genauso läuft man Gefahr, nicht für voll genommen zu werden, wenn man nur Blödsinn verbreitet.
Erstellt am 12.08.2015 um 06:46 Uhr von Dezibel
@Pickel: Sag lieber nichts mehr.
Als Ersatzmitglied kann ich zwar sagen, nöö, heute nicht, aber damit wird NICHTS dem nächsten auf der Liste übergeben. In der Fragestellung geht es aber nicht um Ersatz zur Sitzung, sondern um endgültiges Nachrücken. Und da wollte er eben nicht, sondern vielleicht, wenn der nächste ausfällt.
Und in diesem Fall ist er raus. Endgültig, bis zur nächsten Wahl.
Erstellt am 13.08.2015 um 11:09 Uhr von celestro
Sollte hier die Situation beschrieben sein, das ein Mitglied des BR dauerhaft ausscheidet, dann würde ein ein Verzicht des Nachrückers das komplette Aus bedeuten. Geht es dagegen nur um eine einzelne Sitzung, dann kann man natürlich einfach nicht zur Sitzung gehen.
Aufgrund der Fragestellung würde ich hier auch dazu tendieren, das von einem dauerhaften Ausscheiden die Rede ist.
Aber Vorsicht ... ein Nachrücker rückt AUTOMATISCH nach. Ein "möchtest Du denn ?" ist nicht vorgesehen. Wenn also ein Mitglied des BR ausscheidet, wird der erste Nachrücker sofort BR-Mitglied. Diese Person müßte dann also entweder das Amt bekleiden oder seinen Verzicht auf das Amt deutlich machen. Damit wäre dann auch klar, daß man DANN komplett raus ist.
Erstellt am 26.04.2023 um 11:12 Uhr von Lezlie
Ich glaube hier wurde der gleiche Fall beschrieben, wegen dem ich gerade auch grüble:
Ich bin zweites Ersatzmitglied auf unserer Nachrückerliste. Ich möchte jedoch für die nächste Zeit (erstmal bis Ende des Jahres) zeitweise nicht mehr bei Sitzungen einspringen, wenn ein BR-Mitglied verhindert ist. Es handelt sich nur um die Teilnahme an den einzelnen Sitzungen, kein komplettes Nachrücken. Auf der Liste stehen nach mir noch drei weitere Ersatzmiglieder.
Kann man das als zeitweise Verhinderung melden? Oder muss man sein "Amt" als Ersatzmitglied komplett abgeben?
Erstellt am 26.04.2023 um 11:44 Uhr von xyz68
Verhinderungsgründe sind Krankheit, Urlaub oder auch Dienstreisen.
Ich habe aktuell keine Lust / keine Zeit zählen nicht dazu. Die Ausnahme, dringender Termin, ohne mich würde die Welt untergehen, sollte eine absolute Ausnahme sein.
Erstellt am 26.04.2023 um 11:53 Uhr von Muschelschubser
@Lezlie
Wenn Du Dich beim BRV als zeitweilig verhindert abmeldest, dann solltest Du dringende betriebliche Gründe dafür haben (oder eben AU sein oder Urlaub haben).
Ein nicht schrumpfender Aktenberg gehört übrigens nicht zu diesen Gründen, denn hier hätte die GL für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Eine nicht besetzte Rettungsleitstelle könnte aber zum Beispiel ein solcher Grund sein.
Wenn Du dringende betriebliche Gründe anführst, dann kann der BRV das durchaus anzweifeln und prüfen, ob das auch wirklich an dem ist. Wenn sich dann herausstellt, dass Du durchaus an den BR-Sitzungen hättest teilnehmen können, dann könnte man Dir eine Pflichtverletzung gem. §23 BetrVG zur Last legen. Überlege Dir also gut, was Du tust.
"Einfach so" ruhen lassen kann man das Mandat jedenfalls nicht, das ist im BetrVG nicht vorgesehen.
Grundsätzlich stellt man sich ohne Wenn und Aber zur Wahl. Und wenn der Wähler will, dass Du als 2. Ersatzmitglied nachrückst, dann hast Du dem zunächst erst einmal Folge zu leisten. Es hätte ja auch sein können, dass Du als ordentliches Mitglied gewählt wirst. Insofern gibt es bei der Kandidatur keine "halben Schwangerschaften". Auch das oft angeführte Argument "Ich möchte erstmal als Ersatzmitglied reinschnuppern" klappt so nicht, weil man es nicht selbst in der Hand hat.
Wenn man grundsätzlich Zweifel hat, ob man ein Aufgabe über den "Ersatz-Status" hinaus leisten kann, bleibt einem wohl tatsächlich nur der konsequente Rücktritt.
Im übrigen wird auch nicht unterschieden zwischen "komplettem Nachrücken" und "nur an den Sitzungen teilnehmen". Entweder übernimmt man ALLE Aufgaben eines BRM oder KEINE. Ob jemand zeitweilig oder endgültig ausscheidet, spielt dabei keine Rolle.