@Bozena
eine absolut rechtssichere Antwort kann man Dir wohl nicht geben.
> Da laut liste 2 personen die gleiche anzahl an Stimmen hatte, muß normaler weise das Los entscheiden.
Soll wohl heißen, es wurde eben NICHT gelost.
> Nun war es aber so das einer auf das Amt freiwillig verzichtet hatte. Und somit der andere
> dann in den BR aufgenommen wurde.
Soll wohl heißen, der fehlende Losentscheid war als "belanglos" angesehen worden, da einer der beiden Betroffenen "freiwillig verzichtet hat". Der andere wurde nach der Wahl einfach BRM.
Und jetzt kommt eben der Haken: Wegen des fehlenden Losentscheides war eben NICHT klar, welcher der beiden BRM und wer Ersatzmitglied war. Das BRM hätte angeschrieben werden müssen und hätte dann die Wahl GEGENÜBER DEM WAHLVORSTAND ablehnen können, das EBRM hätte das nicht tun können. Eine entsprechende Mitteilung eines nicht-gewählten (und rechtlich war unklar, welchen Status dieser dann hatte) ist belanglos. Der WV hätte also den Losentscheid auf jeden Fall machen müssen, um zu klären wer BRM ist und wer nicht. Der eine wurde durch den "Verzicht" des anderen nicht zum BRM, da der Verzicht in dem Moment belanglos war. Im Grunde war also schon immer ein AN ohne Legitimation zum BRM im BR vertreten und im Grunde ist die Wahl möglicherweise wegen eines wesentlichen Verstoßes gegen das Wahlverfahren potentiell nichtig (es wurde eine nicht gewählte Person in den BR berufen, §22 (3) WO BetrVG, Losentscheid, ist eben zwingendes Recht!).
So lange niemand daran rührt, interessiert das am Ende keinen. Insofern kann ich nur den Tip geben: Wählt die Vorgehensweise die am wahrscheinlichsten dazu führt, dass sich daran nichts ändert! Andernfalls könnte jemand die Wahl noch heute beim ArbG bemängeln und der fehlende Losentscheid könnte dann Anlass zur Nichtigkeit der damaligen Wahl sein. Am einfachsten dürfte also sein, davon auszugehen, dass der Kollege die Wahl damals tatsächlich abgelehnt hat - und das nicht in Frage zu stellen um keine schlafenden Hunde zu wecken. Der Umstand, dass hier einiges falsch gelaufen ist wird am Ende nur relevant, wenn irgenwer vor das ArbG rennt. Und nächstes Frühjahr ist das ganze eh Geschichte.
Wenn ihr's 100% rechtssicher haben wollt: Tretet zurück (§13 (2) 3. BetrVG) und wählt sofort..., dann ist die Vergangenheit sofort Schall und Rauch.
EDIT weil ich Deine Antwort gerade noch gesehen habe:
> In einer Telefonkonferenz (wo alle Mittarbeiter der Firma) bis auf das Management und
> führende Angestellte anwesend wahren. Wurde vom BETRIEBSRATSVORSITZENDEN der
> Betroffende Kollege gefragt. Ob er mit dem Vorschlag, das der nächste Nachrückende
> durch Los entschieden wird einverstanden ist.
WAS hat da überhaupt ein BETRIEBSRATSvorsitzender verloren? Wenn, dann wäre aus Anlass der Wahl der Wahlvorstand (als Gremium!) da beteiligt gewesen. Der EHEMALIGE BRV hat mit der Wahl null komma nix zu tun, und einen NEUEN BRM dürfte es noch nicht gegeben haben, es sei denn, ihr wolltet, nachdem der BR ohne Auflösung des Patts gebildet wurde und ein BRV gewählt wurde, das ganze noch "nachträglich" lösen. Das geht nun überhaupt nicht auf diese Art.... Und gar alle AN der Firma anwesend? Noch mehr Zeugen, dass ihr Mist gebaut habt konnte es wohl kaum geben. Wenn ich AG wäre, wäre das für mich ein wahres Zuckerschlecken, wenn ich davon wüsste.....