Erstellt am 10.08.2015 um 15:27 Uhr von Pjöööng
Bei mir hat der § 99 nur 4 Absätze...
Der Arbeitgeber kann so viele Vortellungsgespräche führen wie er möchte, den BR hat er erst zwingend zu beteiligen wenn es zu einer Einstellung kommt.
Erstellt am 10.08.2015 um 18:19 Uhr von Challenger
Hallo Prankster,
der Arbeitgeber hat den BR gemäß §92 Abs.1 BetrVG über die Personalplanung,
insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf................
anhand von Unterlagen RECHTZEITIG UND UMFASSEND zu unterrichten.
Das der AG Bewerbungs- und/oder Vorstellungsgespräche führt, ist ein deutliches
Indiz der Personalplanung.Fordert den AG daher unter Hinweis auf §92 BetrVG auf,
Euch ab sofort an der Personalplanung zu beteiligen. Wenn sich der AG sich jedoch
weigern sollte, könnt ihr Eueren Anspruch gemäß §23 Abs.3 BetrVG gerichtlich durch-
setzen.
Erstellt am 11.08.2015 um 09:48 Uhr von Pickel
Challenger, du liegst falsch, wenn du schreibst, dass der BR bei der Personalplanung zu beteiligen ist. Er muss lediglich über aktuelle Überlegungen unterrichtet werden.
Und hier bieten aktuelle Bewerbergespräche natürlich einen Ansatzpunkt.
Erstellt am 11.08.2015 um 10:48 Uhr von nicoline
Pickel,
§ 92 der AG hat....... zu unterrichten
Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
Welches andere Wort als Beteiligung möchtest Du denn in diesem Zusammenhang benutzen?
Erstellt am 11.08.2015 um 13:44 Uhr von Pickel
Nicoline.
wie wärs mit "unterrichten"?
Der Nachsatz mit dem Beraten ist in diesem Falle erst einmal völlig nebensächlich, da irgendwelche Härten allein durch Vorstellungsgespräche überhaupt nicht zur Debatte stehen und wenn dann erst bei einem 99er eintreffen.
Challenger spricht hingegen von einer Beteiligung (=aktive Mitgestaltung) . Und diese findet eben vor Abschluss des Auswahlprozesses eben nicht statt.
Erstellt am 11.08.2015 um 19:15 Uhr von nicoline
Pickel!
Du hast bestimmt Recht!
Erstellt am 11.08.2015 um 20:07 Uhr von Alexandro
Ja, aber nur wenn er sich allein in einem entsprechend gepolstertem Raum befindet. Dort darf er dann auch durchgehend sein recht einfordern.
Zumindest darf er dann hoffen, von Schlaumeiern besucht zu werden. Dann können sie ja dort auch bis in alle Ewigkeit, div. Einstellungsgespräche führen, da diese einem BR ja sowieso nichts angehen.
Edit: Den Herrschaften sei einmal nachstehender Artikel zur Kenntnisnahme empfohlen.
AIB 2015, Ausgabe 7-8, S. 37–40 – Jansen, Personalplanung ist keine Hexerei