Hallo zusammen, zu folgendem Sachverhalt brauche ich Eure Hilfe:

Eine Stelle wurde ausgeschrieben. Es gab 6 Bewerber/innen. Laut Fach- und Personalbereich sind alle Bewerber/innen ungeeignet (mit allen wurde ein Bewerbungsgespräch geführt!).

Nun wurde die (exakt) gleiche Stellenausschreibung erneut veröffentlicht mit dem Ziel geeignetere KandidatINNen zu finden.

Meine konkrete Frage: Haben wir als BR einen wirksamen Zustimmungsverweigerungsgrund falls nun kein/e Bewerber/in aus dem ersten Ausschreibungsverfahren zum Zuge kommt (siehe auch "Konkurrentenklage")?

Vielen Dank für Eure Hilfe!