Erstellt am 04.08.2015 um 14:18 Uhr von rolfo
Das versteht man unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange. Ich denke, ihr solltet hier der GL mal entgegenkommen und für den Kollegen das nächstmögliche Seminar buchen.
Erstellt am 04.08.2015 um 14:22 Uhr von gironimo
Die Entscheidung liegt beim BR-Mitglied. Das soll ja nach "pflichtgemäßen Ermessen" handeln. Die Frage ist, ob zeitnah eine vergleichbare Schulung stattfindet.
Dann würde ich auch in Erwägung ziehen, die Schulung zu verschieben - vielleicht mit einen kleinen Entgegenkommen des AG bei anderen strittigen Themen ......