Nachrücker in BR, da stellvertr.BR in Rente geht - allerdings weiterhin mit Teilzeit
stellvertr.BR geht in Rente. Hat ab 1.8. allerdings einen Teilzeit-Vertrag (nur 3 Tage im Monat da= unterschrieben. Er meinte, er wüßte gar nicht, ob er rechtlich nicht doch noch im BR wäre, habe aber keine Lust mehr darauf. Ich als Nachrücker, habe bereits alle Software-Zugänge, war auch Schulung etc. Bin mit eingeladen zur Sitzung am 5.8. und bin seit Monaten als nachrückendes Mitglied auch schon bei den Sitzungen anwesend, Nun gibt es diverse Hinweise, dass hinter meinem Rücken vielleicht doch Dinge vor sich gehen und man mich nicht im BR sehen mag. Was empfehlt Ihr mir? Wie seht ihr das rechtlich? Danke vorab.
Community-Antworten (7)
04.08.2015 um 09:22 Uhr
Wenn der Kollege sein Amt niederlegt, ist er raus und Du drin. Da kann man nichts dran drehen.
Allerdings - wenn das Arbeitsverhältnis nahtlos weiterläuft (auch in Teilzeit), muss der Kollege ja nicht zurücktreten sondern kann weiter im BR bleiben.
04.08.2015 um 09:45 Uhr
@ gironimo Aber endet nicht das Arbeitsverhältnis und ein neues beginnt?? Somit wäre doch das Amt im BR auch beendet und er könnte sich bei nächsten Wahl wieder aufstellen lassen? oder??
04.08.2015 um 09:52 Uhr
Im Grunde hat der Kollege doch nur von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt. Das kann doch jeder AN jeder Zeit tun. Allein das das zufällig auf erreichen der Rente fällt, heißt doch nichts. Auch Rentner können weiter arbeiten. (müssen viele auch). Der Kollege ist also weiterhin AN mit allen Rechten, die sich daraus ableiten.
Im Hinblick auf das Amt kommt nur die Frage ins Spiel, ob das alte Arbeitsverhältnis endet - eine Lücke (von ggf. nur wenigen Tagen) entsteht und es dann ein neues Arbeitsverhältnis gibt - oder eben nicht. Und bei Euch geht es ja wohl unmittelbar weiter.
04.08.2015 um 09:59 Uhr
Nun der Kollege hatte zuvor keinen Arbeitsvertrag und hat jetzt einen Teilzeit-Vertrag unterschrieben (weiß ich aber nicht offiziell)
04.08.2015 um 11:02 Uhr
@ spiri auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag und wenn der nahtlos übergeht in einen Teilzeitvertrag bleibt der Kollege im BR. Tröste dich, du bleibst Nachrücker und wirst bei der nächsten Wahl dann evtl. direkt in den BR gewählt.
04.08.2015 um 12:56 Uhr
Er meinte, er wüßte gar nicht, ... , habe aber keine Lust mehr darauf.
Dann sollte er zurücktreten. Bei drei Tagen im Monat glaube ich nicht, dass er immer auf dem Laufenden ist und seine BR-Tätigkeit gut ist. Er soll mal die Jugend ran lassen, die haben auch Ideen.
05.08.2015 um 22:51 Uhr
Ihr Lieben, bin offiziell drin und Mitglied - das war turbulent. Der Kollege hatte einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und anschließend einen TZ-Vertrag unterschrieben. Schriftführerin bin ich nun auch.
Verwandte Themen
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Regelung stellvertreter Vorarbeiter - als BR ein Mitbestimmungsrecht?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, haben bei uns folgendes Problem. In der Vergangenheit hatten wir Vorarbeiter, stellvertretene Vorarbeiter und Schichtführer. der stellvertr. VA bekam in der Ze
Rechtliche Situation, wenn ein BR trotz Rente noch weiterarbeitet
Hallo, ich habe heute mal eine etwas andere Frage. Und zwar werde ich im kommenden Jahr (2026) in Rente gehen. Ich bin Betriebsrat und wollte zunächst dann eine Neuwahl des BR durchführen lassen, bev
Beschlussfassung
ÄlterHallo guten morgen Mein Problem ist . Wir haben montags alle 14 Tage Sitzung. Nun hat der stellvertr. Marktleiter der im br ist abgesagt , da er am Montag alleine ist. Der Vorsitzende will das ersa
Mobbing gegen freigestelltes BR-Mitglied von Kollegen aus dem BR - wer weiss Rat?
ÄlterGuten Tag zusammen, seit ca. 2-3 Jahren erlebe ich , als freigest.BR. ( erste Wahlperiode) von meinem BRV, BRV stellvert. und jetzt auch noch von der BR -Koll. die mir gegenübersitzt. Mobbing ohne En