W.A.F. LogoSeminare

Nachrücker in BR, da stellvertr.BR in Rente geht - allerdings weiterhin mit Teilzeit

S
spiri
Jan 2018 bearbeitet

stellvertr.BR geht in Rente. Hat ab 1.8. allerdings einen Teilzeit-Vertrag (nur 3 Tage im Monat da= unterschrieben. Er meinte, er wüßte gar nicht, ob er rechtlich nicht doch noch im BR wäre, habe aber keine Lust mehr darauf. Ich als Nachrücker, habe bereits alle Software-Zugänge, war auch Schulung etc. Bin mit eingeladen zur Sitzung am 5.8. und bin seit Monaten als nachrückendes Mitglied auch schon bei den Sitzungen anwesend, Nun gibt es diverse Hinweise, dass hinter meinem Rücken vielleicht doch Dinge vor sich gehen und man mich nicht im BR sehen mag. Was empfehlt Ihr mir? Wie seht ihr das rechtlich? Danke vorab.

1.51307

Community-Antworten (7)

G
gironimo

04.08.2015 um 09:22 Uhr

Wenn der Kollege sein Amt niederlegt, ist er raus und Du drin. Da kann man nichts dran drehen.

Allerdings - wenn das Arbeitsverhältnis nahtlos weiterläuft (auch in Teilzeit), muss der Kollege ja nicht zurücktreten sondern kann weiter im BR bleiben.

K
Kakadu

04.08.2015 um 09:45 Uhr

@ gironimo Aber endet nicht das Arbeitsverhältnis und ein neues beginnt?? Somit wäre doch das Amt im BR auch beendet und er könnte sich bei nächsten Wahl wieder aufstellen lassen? oder??

G
gironimo

04.08.2015 um 09:52 Uhr

Im Grunde hat der Kollege doch nur von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt. Das kann doch jeder AN jeder Zeit tun. Allein das das zufällig auf erreichen der Rente fällt, heißt doch nichts. Auch Rentner können weiter arbeiten. (müssen viele auch). Der Kollege ist also weiterhin AN mit allen Rechten, die sich daraus ableiten.

Im Hinblick auf das Amt kommt nur die Frage ins Spiel, ob das alte Arbeitsverhältnis endet - eine Lücke (von ggf. nur wenigen Tagen) entsteht und es dann ein neues Arbeitsverhältnis gibt - oder eben nicht. Und bei Euch geht es ja wohl unmittelbar weiter.

S
spiri

04.08.2015 um 09:59 Uhr

Nun der Kollege hatte zuvor keinen Arbeitsvertrag und hat jetzt einen Teilzeit-Vertrag unterschrieben (weiß ich aber nicht offiziell)

R
rolfo

04.08.2015 um 11:02 Uhr

@ spiri auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag und wenn der nahtlos übergeht in einen Teilzeitvertrag bleibt der Kollege im BR. Tröste dich, du bleibst Nachrücker und wirst bei der nächsten Wahl dann evtl. direkt in den BR gewählt.

D
Dezibel

04.08.2015 um 12:56 Uhr

Er meinte, er wüßte gar nicht, ... , habe aber keine Lust mehr darauf.

Dann sollte er zurücktreten. Bei drei Tagen im Monat glaube ich nicht, dass er immer auf dem Laufenden ist und seine BR-Tätigkeit gut ist. Er soll mal die Jugend ran lassen, die haben auch Ideen.

S
spiri

05.08.2015 um 22:51 Uhr

Ihr Lieben, bin offiziell drin und Mitglied - das war turbulent. Der Kollege hatte einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und anschließend einen TZ-Vertrag unterschrieben. Schriftführerin bin ich nun auch.

Ihre Antwort