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Regelung stellvertreter Vorarbeiter - als BR ein Mitbestimmungsrecht?

M
Michael2345
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

haben bei uns folgendes Problem.

In der Vergangenheit hatten wir Vorarbeiter, stellvertretene Vorarbeiter und Schichtführer.

der stellvertr. VA bekam in der Zeit wo er den VA vertrat 1 € unterdem VA Lohn.

Nun kam die GL auf die Idee um kosten zusparen aus dem stellvertr. VA einen stellvertr. Schichtführer zu machen.

Im Klartext: der stellvertr. Schichtführer bekommt nun ca. 3,50 € weniger.

Haben es in mehreren Gesprechen mit der GL versucht zu Klären. aber sie stellen auf stur.

Frage ist nun inwieweit haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht wie die Aufstellung der Vetreter zu Regeln ist.

Würden uns über eine schnelle Antwort freuen.

MfG

Michael

5.39605

Community-Antworten (5)

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paula

30.04.2007 um 10:42 Uhr

Soll das nur für Neubesetzungen gelten oder will man auch an die "bestehenden" stellvertretenden Vorarbeiter ran?

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Michael2345

30.04.2007 um 11:45 Uhr

Hallo Paula,

es gilt für die Neubesetzungen aber auch für die bestehenden.

P
paula

30.04.2007 um 16:12 Uhr

also für Neubesetzungen werdet Ihr wohl nur schwer etwas machen können. Je nachdem wie groß die Auswirkungen in personeller und organisatorischer Natur ist, könnte man an eine Betriebsänderung nach § 111ff BetrVG denken. Aber das muß man genau prüfen und man sollte als BR beachten, dass es sich beim Interessenausgleich um kein Mitbestimmungsrecht handelt.

Bei bestehenden Mitarbeitern sollte man die individualrechtliche Ebene und die betriebsverfassungsrechtliche trennen. Individualrechtlich wird es sich um eine Maßnahme handeln, die nur einvernehmlich oder per Ändeurngskündigung umgesetzt werden kann. Betriebsverfassungsrechtlich handelt es sich wohl um Versetzungen die nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind. Auch hier stellt sich die Frage nach § 111ff BetrVG. Dabei könnte insoweit besonders der Sozialplan von Interesse sein.

K
Kölner

05.05.2007 um 22:14 Uhr

@paula ...und wenn der "bestehende VA" einer entsprechenden Regelung freiwillig zustimmt?

W
Waschbär

06.05.2007 um 05:00 Uhr

Michael2345, könnte es nicht einfach eine umgruppierung sein ? dafür spricht auch das alle "neuen" neu eingruppiert werden .

Darf GL eigendlich einfach so jemannden seine "Quali" entziehen nur weil Sie Geld Sparen will ? Wo bleibt den da die "Sozialkompetenz" ... Ich befürchte einen Sozialen abstieg aller Vorarbeiter, stellvertretene Vorarbeiter und Schichtführer ... Das geht doch nicht so einfach ... oder ?

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