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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Betriebsstätte bei Tätigkeit in verschiedenen Arbeitsorten

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir wurden "!informiert" dass ein Mitarbeiter für mehrere verschiedene Kostenstellen eines Betriebsteiles tätig sein soll mit der überwiegenden Anzahl der Stunden. Zugeordnet soll der Mitarbeiter aber seinem alten Betrieb bleiben-obwohl dort nur noch wenige Stunden pro Monat tätig-also praktisch pro forma. Es soll uns gegenüber nur eine Information sein-keine Einstellung weil der Mitarbeiter nach Auffassung des Arbeitgebers dem bisherigen Betrieb zugeordnet bleibt.

Wie seht Ihr das? Rechtliche Grundlagen und Definition eines solchen Wechsels?

Gruss von den Betriebsratten

1.27801

Community-Antworten (1)

G
gironimo

03.08.2015 um 16:04 Uhr

Aber eine Versetzung kann es sein. Sind das andere Betriebsstätten (örtlich entfernt?)? Siehe § 95 Abs. 3 BetrVG. Und ein anderer Ort führt schon zu wesentlichen Veränderungen..... Und dann muss der BR doch nach 99 gehört werden.

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