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Ein Satz stört mich gewaltig

F
frischlinge
Jan 2018 bearbeitet

Was haltet ihr hiervon......

Sehr geehrte Betriebsräte,

die anhaltende und stetig steigende Auslastung veranlasst uns zu einem unkonventionellen Vorhaben, wie wir es im gewerblichen Bereich noch nicht in der Form hatten.

Wir müssen die Arbeitszeiten auf den Baustellen für die nächsten 8 Wochen um eine Stunde erhöhen, um die anfallende Arbeiten zu bewältigen und um nicht in Terminverzug zu geraten. Die genauen Zeiten würden wir gerne morgen festlegen.

Auch wenn es nicht notwendig wäre, stimmen wir uns mit Ihnen diesbezüglich ab und bitten um sehr kurzfristigen Austausch untereinander und um Rücksprache mit mir SPÄTESTENS morgen früh.

Die Maßnahme soll so kurzfristig wie möglich, spätestens ab xx.xx.2015 gelten.

1.70702

Community-Antworten (2)

C
Challenger

02.08.2015 um 01:16 Uhr

Hallo, Euer AG irrt, wenn er glaubt, daß es nicht "notwendig wäre" sich mit Euch abzuSTIMMEN, um die Arbeitszeit für die nächsten acht Wochen um eine Stunde zu verlängern. Der Betriebsrat hat nach §87 Abs.1, Nr.3 BetrVG bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein ERZWINGBARES MBR. Daß heißt, ihr könnt Eure Zustimmung an Bedingungen knüpfen. Wenn es aber ein fairer Arbeitgeber ist, sollte man den Bogen nicht überspannen.

G
gironimo

02.08.2015 um 09:12 Uhr

.... naja - er stimmt sich ja nun mit Euch ab. Eure Antwort sollte so etwa lauten, dass im Zuge der Mitbestimmung aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG Ihr Euch eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit vorstellen könnt, aber zunächst Einzelheiten hinsichtlich der Mehrarbeitsvergütung bzw. Zeitausagleichs geklärt werden müssen.

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