GBR erstellt GBV und lässt örtlichen BV entscheiden
Hallo Zusammen, wir sind noch alle frisch in unserem BR Gremium und haben ein Problem bzgl. GBR. Unser GBR hat eine GBV ausgearbeitet und uns mitgeteilt, wir können diese delegieren oder nicht ? Wir haben uns zur Nichtdelegation entschlossen, da wir keine Notwendigkeit einer BV in dieser Angelegenheit sehen. Lt. GBR wird die GBV so oder so eingeführt, wir können sie nur verändern wenn wir wollen oder ergänzen. Das verstehen wir nicht. Wenn wir doch entscheiden können, ob wir delegieren wollen oder nicht, wieso wird sie dann trotzdem eingeführt ? Oder heisst das, wir müssen diese GBV mit dem Inhalt nicht übernehmen, dafür aber eine BV mit dem selben Thema haben ?
Community-Antworten (5)
08.01.2023 um 14:52 Uhr
Hilft dir das erst mal weiter?
https://www.afa-anwalt.de/news/betriebsrat-oder-gesamtbetriebsrat-wer-ist-zustaendig/
08.01.2023 um 23:02 Uhr
Die GBV wird eingeführt. Ihr habt aber die Möglichkeit sie nach eurem Bedarf anzupassen. Wenn die BV euch nicht betrifft sollte es egal sein ob sie eingeführt wird oder nicht
09.01.2023 um 09:06 Uhr
Hallo Catweazle, danke für die Info. Frage, kann als Bedarf auch gelten, dass wir sie befristen wollen und das ohne Nachwirkung ? Betreffen wird sie und schon, nur wir sind der Meinung wir brauchen über das Thema keine GBV bzw. BV.
09.01.2023 um 09:17 Uhr
Wenn bei uns so ein Fall Auftritt wird das in der GBV wie folgt geregelt. Im Geltungsbereich steht. Die Vereinbarung gilt für alle MA der ...... GmbH mit Ausnahme des Standortes ...... Damit fallen alle Standorte die Delegiert haben unter diese Regelung und es ist klar festgehalten wer nicht darunterfällt. Vielleicht ist das eine Möglichkeit für euch. Ansonsten erklärt der Link von Dummerhund einiges.
09.01.2023 um 15:13 Uhr
Wenn es in der GBV keine Einschränkungen gibt könnt ihr sie auch befristen. Danach gilt aber wieder die GBV.
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