Erstellt am 08.01.2023 um 13:52 Uhr von Dummerhund
Hilft dir das erst mal weiter?
https://www.afa-anwalt.de/news/betriebsrat-oder-gesamtbetriebsrat-wer-ist-zustaendig/
Erstellt am 08.01.2023 um 22:02 Uhr von Catweazle
Die GBV wird eingeführt. Ihr habt aber die Möglichkeit sie nach eurem Bedarf anzupassen. Wenn die BV euch nicht betrifft sollte es egal sein ob sie eingeführt wird oder nicht
Erstellt am 09.01.2023 um 08:17 Uhr von Thomas63
Wenn bei uns so ein Fall Auftritt wird das in der GBV wie folgt geregelt.
Im Geltungsbereich steht.
Die Vereinbarung gilt für alle MA der ...... GmbH mit Ausnahme des Standortes ......
Damit fallen alle Standorte die Delegiert haben unter diese Regelung und es ist klar festgehalten wer nicht darunterfällt.
Vielleicht ist das eine Möglichkeit für euch.
Ansonsten erklärt der Link von Dummerhund einiges.
Erstellt am 09.01.2023 um 14:13 Uhr von Catweazle
Wenn es in der GBV keine Einschränkungen gibt könnt ihr sie auch befristen. Danach gilt aber wieder die GBV.