W.A.F. LogoSeminare

Neueinstellungen/Versetzungen Bruttogehalt

J
jurexo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hat der BR das Recht bei einer Neueinstellung/Versetzung das Gehalt der jeweiligen Person zu erfahren um Ungerechtigkeiten ausschließen zu können?

Laut unserer HR hat der BR nicht das Recht Bruttogehälter bei Einstellungen/Versetzungen zu bekommen.

Danke

2.08604

Community-Antworten (4)

G
gironimo

31.07.2015 um 12:13 Uhr

Im § 99 BetrVG steht nichts von der Höhe des Entgelts. Aber unmittelbar nach der Einstellung könnt Ihr vom § 80 Abs. 2 BetrVG gebrauch machen und den Einblick in die Entgeltlisten verlangen.

H
Hoppel

31.07.2015 um 12:24 Uhr

@ jurexo

HR liegt vollkommen richtig! Ein BR hatte noch nie einen Anspruch darauf, dass im Rahmen des § 99 BetrVG konkrete Gehälter benannt werden.

Anzugeben ist, wie AN eingruppiert werden sollen, so es Eingruppierungsrichtlinien gibt. Außerdem kann ein BR die Zustimmung zur Einstellung/Versetzung NICHT verweigern, falls eine zu niedrigere/hohe Eingruppierung beabsichtigt ist.

Vom § 80 Abs.2 BetrVG sollte man als BR schon mal gehört haben ...

H
hampes

31.07.2015 um 12:46 Uhr

Hallo,

Einstellung und Eingruppierung sind aber auch 2 verschiedene Vorgänge:

Falls die Eingruppierung zu niedrig sein sollte, heißt es dann also: Einstellung "JA", Eingruppierung "NEIN" und auf richtige Eingruppierung achten.

Ciao

B
Bainaiken

31.07.2015 um 15:34 Uhr

Ich bin der Meinung im 99er ist das eindeutig geregelt!

§99(1) Auszug: Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommen Arbeitsplatz und die vorgehsehnee Eingruppierung mitzuteilen.

Desweitern gehört es unter anderem zu den Aufgaben des Betriebsrates das die Mitarbeitern z.b. im richtigen Tarif eingruppiert sind (auch was z.B. Benachteiligung angeht) also muss hier eine Information folgen.

Wurde auch auf einem Seminar zu personellen Maßnahmen eindeutig so vermittelt.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Interne Versetzung mit erzwungener Verschlechterung des Arbeitsvertrages

Älter

Seit einem Jahr wurden in unserem Unternehmen die Arbeitsverträge für Neueinstellungen verschlechtert. Die vormals bezahlte 5min. Pause je Stunde wurde gestrichen, dafür zahlt man den Neuen 50,- Euro

Keine MB des BR - was ist wenn der BR vor Neueinstellungen oder Versetzungen gar nicht angehört wird?

Älter

Hallo, was sollte/kann der Betriebsrat tun wenn der AG Ihn staändig ignoriert. Z.B gibt es Anhörungen grundsätzlich nur zu Kündigungen (Aus Angst vor Klagen vermutlich) aber nie zu Neueinstellungen

Welchen Inhalt/Informationen müssen in Anträgen (Neueinstellungen, Versetzungen, etc)der Geschäftsführung enthalten sein?

Älter

Hallo zusammen, ich suche im Gesetz einen Passus, der mir sagt, was in Anträgen von der Geschäftsführung (Neueinstellungen, Versetzungen, etc.) drin enthalten sein muss, wie z.B. Gehalt wg. Eingrup

Informationspflicht des AG; Falsches Einstellungsgehalt dem BR mitgeteilt - was tun?

Älter

Hallo, wir (3 Mitgl.) haben der Einstellung einer MA zum 01.12.07, die bereits seit 1 Jahr über Leasing bei uns ist, zugestimmt. Auf dem Formblatt stand als Bruttogehalt 2200 Euro. Jetzt habe ich (a

Mängel bei Interessenausgleich

Älter

Hallo zusammen, bei uns wird ein ganzer Betriebszweig aufgegeben, da der zu Grunde liegenden Dienstleistungsvertrag zum Jahresende ausläuft. Entsprechend wurde der BR vom AG über bevorstehende Mas