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Welchen Inhalt/Informationen müssen in Anträgen (Neueinstellungen, Versetzungen, etc)der Geschäftsführung enthalten sein?

S
Spikelee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich suche im Gesetz einen Passus, der mir sagt, was in Anträgen von der Geschäftsführung (Neueinstellungen, Versetzungen, etc.) drin enthalten sein muss, wie z.B. Gehalt wg. Eingruppierung u.ä. Und auf welchen §§ ich mich beziehen kann, unvollständig ausgefüllte Anträge abzuweisen.

Vielen Dank für eure Mithilfe

Gruß Spikelee

4.46005

Community-Antworten (5)

K
Kölner

05.03.2008 um 17:59 Uhr

@spikelee § 99 BetrVG...

S
Spikelee

06.03.2008 um 10:02 Uhr

Hallo Kölner,

danke für die Antwort. Leider bezieht sich das aber nicht auf mein Problem, welches ich in meinem Beitrag erwähnt habe. Mir geht es in erster Linie um den vorhandenen Inhalt der Anträge, was drin stehen muss und weshalb. Und was braucht nicht auf Anträgen vermerkt sein (BR unrelevant).

Spikelee

P
pirat

06.03.2008 um 10:08 Uhr

@Spikelee vielleicht hilft dir das mehr...google hat`s! Ist zwar die andere Seite trotzdem gut zu wissen!

http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung/topnews06337.html

S
Spikelee

06.03.2008 um 10:18 Uhr

hi pirat,

vielen dank für die Seite. Sehr interessant muss ich sagen. Zumal wir letzte woche ein Seminar hatten (Betriebsverfassungsrecht Teil II.) und uns dort von der Referentin (Anwältin) gesagt wurde, dass wir über das Gehalt sowohl Bescheid wissen müssen, egal ob bei Neueinstellungen oder Versetzungen, da wir zwecks der Ein- bzw- Umgruppierung nach § 99 BEtrVG doch MBR haben. Dazu sei erwähnt, dass bei uns (CallCenter) keine schriftliche Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung besteht. Die Callagenten bekommen alle einen bestimmtem Stundenlohn und der Stab (Technik, Personal, etc.) bekommen unterschiedliche Grundlöhne. Es gibt keine "Liste", nachdem Neueingestellte Eingruppiert und entlohnt wird.

Auf gut Deutsch: Wir können nicht darauf bestehen, Gehalt mit auf den Anträgen vermerkt zu bekommen?

P
Petrus

06.03.2008 um 10:25 Uhr

@Spikele: Kölner hat mit dem Gesetzesverweis vollständig und genau auf deine Frage zugeschnitten geantwortet. Dort steht was von "erforderliche Unterlagen". Wenn ihr eine bestimmte Information braucht, die z.B. zu einem Widerspruch führen könnte, dann ist sie erforderlich. Bekommt ihr diese trotz Aufforderung nicht nachgereicht, beginnt die Wochefrist für die Anhörung nicht zu laufen, da eine Anhörung vollständige Anhörungsunterlagen erfordert. Laut Gesetz hat der ArbGeb hier eine Bringschuld (der ArbGeb hat vorzulegen - nicht der BR kann anfordern)

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