Erstellt am 31.07.2015 um 08:21 Uhr von Erbsenzähler
Hallo nelchen,
vielleicht hilft dir diese Seite: https:www.aekno.de/page.asp?pageID=13830
Erstellt am 31.07.2015 um 08:50 Uhr von gironimo
Sicher - kein schöner Beschluss. Grundsätzlich ist aber der BR bei der Höhe des Arbeitsentgelts nicht in der Mitbestimmung, und eingruppiert wird der Praktikant ja wohl auch nicht. Also habt Ihr praktisch nur der Einstellung zugestimmt. Wegen der Höhe des Entgelts könnt Ihr ja nun trotzdem noch mit dem AG ins Gespräch kommen.
Zu prüfen wäre: Ist das Praktikum tatsächlich für das Studium in der Länge notwendig. Gibt es einen "Ausbildungsplan". Denkt in diesem Zusammenhang an Eure Mitbestimmung bei §§ 96 ff BetrVG. Schließlich stellt sich die Frage, ob derjenige tatsächlich etwas lernt oder nur als billige Aushilfe läuft; was sicher auch bei der Entgelthöhe zu berücksichtigen wäre.
Erstellt am 31.07.2015 um 09:00 Uhr von Hoppel
@ nelchen
Das Medizinstudium sieht ein PFLEGEPRAKTIKUM von 90 Tagen als verpflichtend vor! Dieses Pflegepraktikum kann auch schon vor Beginn des Studiums geleistet werden und fällt nicht unter die Mindestlohn-Regelung.
Ein ganzes Jahr ist definitiv nicht mit einer Vergütung von nur 450 Euro gedeckt! Und bevor jemand auf die Idee kommt, auch noch eine 4monatige Famulatur einrechnen zu wollen ... die kann man erst nach dem Physikum machen!
Ungeachtet dessen, hättet ihr die Einstellung nicht ablehnen können, nur weil die Entlohnung nicht stimmt. Hier hat der Praktikant individualrechtliche Möglichkeiten, dagegen vorgehen zu können.
Auch habt ihr als BR nichts mitzubestimmen, was die konkrete Vergütung = Euro betrifft.
Ungeachtet dessen könnte ich mir vorstellen, dass diese 450 Euro Regelung i.S.d. Praktikanten ist, weil dann nämlich andere Leistungen (Kindergeld etc.) unberührt bleiben!
Eine rechtlich saubere Möglichkeit wäre, dieses Praktium als FSJ / BFD abzuleisten, falls in Eurem Betrieb möglich!
"Das Taschengeld in Höhe von 363 Euro ist eine gesetzliche Obergrenze. Sie gilt einheitlich für das Taschengeld im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Es gibt keinen Unterschied zwischen Ost und West.
Außerdem erhält man als Freiwilliger (nach Ermessen der Einsatzstelle) Verpflegung, die Dienstkleidung sowie die Unterkunft. Es ergibt sich damit ein geldwerter Betrag von etwa 500 Euro im Monat, den man als Freiwilliger erhält. "
Erstellt am 31.07.2015 um 09:07 Uhr von gironimo
Hoppel bestätigt meine Vermutung - 1 Jahr - das ist dann doch zum größten Teil eine billige Aushilfe.
Und für diesen Teil gilt natürlich das Mindestlohngesetz. Ihr seit zwar nicht in der Mitbestimmung bei der Höhe des Arbeitsentgelts - wohl aber verpflichtet, auf die Einhaltung der Gesetze zu achten (§ 80 BetrVG).
Also sprecht mit dem AG. Ich denke für den Fall, dass der Betroffene selber die 450,- will, kann die Lösung nur heißen: Weniger Stunden.
Erstellt am 31.07.2015 um 09:51 Uhr von nelchen
Also vielen Dank erstmal. Das nimmt mir etwas die Angst, gegen MiLoG verstosen zu haben- aber der ArbG eher doch. Sollte man mal den Zoll einschalten der das Gesetz ja überwachen soll. Unser ArbG nutzt diese Praktikanten schon seit Jahren als Hilfen auf den Stationen im Pflegedienst. Aus dem Pool der hier Arbeitenden Praktikanten werden dann 2 Ausbildungsplätze pro Jahr vergeben, natürlich mit Ausschreibung und Bewerbung.
Die Betroffenen möchten gerne die Euonen abgreifen, der ArbG braucht aber auch diese "Stationshilfen".
Erstellt am 31.07.2015 um 11:32 Uhr von Pickel
Also, erst einmal gilt für die ersten 3 Monate Beschäftigung kein Mindestlohngesetz. Die Einstellung zu diesem Tarif ist also völlig unproblematisch.
Erstellt am 31.07.2015 um 13:01 Uhr von DerWaschbär
@nelchen,
deine frage war ja auch wie Beschlüsse vom BR rückgängig gemacht werden können. Was in der tat nicht so einfach ist. Grade wenn ein BRM bauchweh hat mit dem Beschluss.Nach meinem wissen und meiner Auffassung, kann der Betriebsrat bereits gefasste Beschlüsse jederzeit durch einen neuen Beschluss ändern, ergänzen oder aufheben, sofern die ursprünglichen Beschlüsse noch nicht durchgeführt wurden und keine Außenwirkung gegenüber den Arbeitgeber entfaltet haben. Und wenn du sorgen hast das du dem Mindestlohn zahlen musst, dem ist nicht so.Selbst wenn du bei der Beschlussfassung dabei warst und mit JA gestimmt hast. Weil jedes Betriebsratmitglied ist im Rahmen seiner Tätigkeit vor Schadensersatzansprüchen nicht gefeit. Dies setzt aber eine deliktische Handlung, also ein schuldhaft vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten voraus.Unwissenheit schützt zwar nicht vor strafe. Ich kann dir nur sagen das "wir" für Rechtlich unklare fragen einen RH haben.Das hilft oft grade wenn es richtig Kompleziert wird und wir nicht genau wissen ob wir gegen das intresse des AN´s handeln. Ich finde es aber gut, das du nachhackst wenn dir etwas unklar ist und es nicht als "erledigt" und nicht abänderbar ansiehst.
Erstellt am 31.07.2015 um 14:00 Uhr von Vomitus
nelchen
wenn alle den Mindestlohn erhalten können wir uns einen Krankenhausaufentalt nicht mehr leisten.Bitte etwas mehr Sozialkompetentz und denk doch auch mal an die Patienten und Kranken.Wer soll das den noch alles Bezahlen?
Erstellt am 31.07.2015 um 14:06 Uhr von Hoppel
@ Vomitus
Mit einer solchen Meinung klingt das Wort "Sozialkompetenz" wie der blanke Hohn! Du weißt offensichtlich überhaupt nicht, wovon Du sprichst!
Erstellt am 31.07.2015 um 14:41 Uhr von Vomitus
Hoppel
doch sogar sehr gut.Ich rede davon das ein Aufentalt im Krankenhaus gar nicht mehr Bezahlbar ist für uns.Mag sein das sie zu begin weniger bekommen aber dafür in der folge umso mehr.Den Gesellschaftlichen Stus und deren vorteile erfahren sie ja vom ersten Tag an. Ich finde diese dumme und nicht durchdachte forderung von Verdi wie so oft für nur für Mitgliederwerbung. Genau wie das mit dem Tarifvorbehalt und dem Verandeln von Tarifen bei mehr als einer Gewerkschaft.Das ist alles nur Monopol gehabe.
Erstellt am 31.07.2015 um 15:08 Uhr von Pjöööng
Aha? Der Mindestlohn ist also der Kostentreiber im Gesundheitswesen?
Wer gegen den Mindestlohn ist, weil dann der Krankenhausaufenthalt nicht mehr bezahlbar sei, der braucht doch einfach nicht mehr ins Krankenhaus gehen...
Erstellt am 31.07.2015 um 20:32 Uhr von DummerHund
----Wer gegen den Mindestlohn ist, weil dann der Krankenhausaufenthalt nicht mehr bezahlbar sei, der braucht doch einfach nicht mehr ins Krankenhaus gehen...-----
Wer solche Aussagen tätigt, ist wohl selbst noch nie an einer Schmerzgrenze des Lohnes heran gerückt, noch nie unverschuldet schwer erkrank, und sitzt wahrscheinlich selbst nur an Schreibtisch und arbeitet nach Vorlage. Eine menschliche Beurteilung über solche Aussagen kann sich jeder selber machen.. Brrr Schüttelfrost