Erstellt am 31.05.2018 um 09:09 Uhr von MaJoK
Vielleicht klärt ihr erstmal ein paar Fragen!
Warum wurde den dem MA nur für 6 Monate ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten? Sachgrund oder persönliche Gründe beim MA ?
Wann hat den der MA den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben?
Eine Absichtserklärung der PA einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen ist eben nur eine Absichtserklärung und keineswegs bindend ( durfte ich persönlich auch erleben).
Was passiert, wenn das befristete Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird?
Häufig werden befristete Arbeitsverhältnisse einfach fortgesetzt, obwohl sie aufgrund des Zeitablaufs eigentlich schon beendet sind. Ohne dass darüber gesprochen wird, geht der Arbeitnehmer weiter zur Arbeit und der Arbeitgeber zahlt weiter den Lohn. Für diesen Fall bestimmt § 15 Abs.5 TzBfG, dass das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt. § 15 Abs.5 TzBfG lautet:
"§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrags.
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."
Link zu mehr Info: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html
Erstellt am 31.05.2018 um 09:12 Uhr von Pickel
"Liege ich da falsch?"
ja
Erstellt am 31.05.2018 um 09:29 Uhr von gärfliege
@ MaJoK: Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Klar werden wir bei der PA nachfragen und eine Begründung fordern.
Der Mitarbeiter hat den neuen Vertrag nach unserer Zustimmung zu einem unbefristeten unterschrieben.
Wie gesagt, uns lag der Antrag auf einen unbefristeten Vertrag vor und nicht auf einen weiteren befristeten. Und diesem befristeten Vertrag haben wir somit ja nicht zugestimmt.
Von daher sehen ich den neuen Vertrag nach wie vor als ungültig.
@Pickel: Warum liege ich da falsch? Bitte begründen - Danke
Ich denke, dass wir unsere GF/PA darauf aufmerksam machen müssen, dass sie gegen das BertVG verstoßen haben, den Betriebsrat in seiner Arbeit behindert haben. Wie seiht das mit BetrVG §101 aus? Können wir uns darauf berufen?
Erstellt am 31.05.2018 um 11:58 Uhr von Pickel
Weil der AG euch zwar nicht korrekt angehört hat, das eigentlich geschlossene befristete Arbeitsverhältnis davon aber losgelöst ist. Es wird nicht unwirksam nur weil ein BR nicht angehört wurde. Arbeitsverträge kann der AG im übrigen ohne jede Form der Mitbestimmung mit den Mitarbeitern schließen.
Ihr könnt jetzt - so ihr wollt - dem AG beauftragen die Eingliederung in den Betrieb rückgängig zu machen bis ihr korrekt zum befristeten Arbeitsverhältnis angehört wurdet.
Ob damit jemandem gedient sein soll ist eine andere Frage.
Erstellt am 01.06.2018 um 07:00 Uhr von gärfliege
Super...danke!
D.h. wir können unsere GF nur darauf aufmerksam machen, dass mal wieder gegen das BetrVG verstoßen wurde.