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BR hat unbefristeten Arbeitsvertarg zugestimmt, GF macht befristet draus

G
gärfliege
Jun 2018 bearbeitet

Moin Moin liebes Forum,

bisher war ich nur eine stille Mitleserin und mir konnte schon vielfach mit Infos hier weitergeholfen werden. Klasse - vielen Dank dafür!!!

Doch nun haben wir in unserem Unternehmen ein Problematik, zu der ich noch nichts gefunden habe. Vielleicht könnt ihr mir ja mit eurem Wissen weiter helfen. - Dankeschön schon mal :)

Also, wir haben 03.2017 einer Einstellung mit befristetem Arbeitsvertrag (bis 03.2018) zugestimmt. Im Antrag der PA wurden wir darauf hingewiesen, dass danach eine Entfristung angedacht ist. Im Dezember 2017 stellte die PA wieder einen Antrag an uns mit der Entfristung dieses Arbeitsvertrages. Auch dem haben wir zugestimmt. So weit so gut...

...nun haben wir aber vom Mitarbeiter erfahren, dass er keinen unbefristeten Vertrag erhalten hat, sondern lediglich wieder nur einen befristeten für ein weiteres halbes Jahr!!! Das wir einem unbefristeten Vertrag zugestimmt haben, wusste bis dato der Mitarbeiter auch nicht. Aktuell fehlen uns noch die Worte. Was können wir tun? Was müssen wir machen? Aus meiner Sicht ist der erneut befristete Arbeitsvertrag ungültig. Und da der Mitarbeiter ja nach Ablauf seines ersten befristeten Vertrages weiter zur Arbeit gekommen ist, ist seine Anstellung somit automatisch in unbefristet übergegangen. Liege ich da falsch?

Was meint ihr?

Vielen Dank an euch :)

1.56005

Community-Antworten (5)

M
MaJoK

31.05.2018 um 11:09 Uhr

Vielleicht klärt ihr erstmal ein paar Fragen! Warum wurde den dem MA nur für 6 Monate ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten? Sachgrund oder persönliche Gründe beim MA ? Wann hat den der MA den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben?

Eine Absichtserklärung der PA einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen ist eben nur eine Absichtserklärung und keineswegs bindend ( durfte ich persönlich auch erleben).

Was pas­siert, wenn das be­fris­te­te Ar­beits­verhält­nis fort­ge­setzt wird? Häufig wer­den be­fris­te­te Ar­beits­verhält­nis­se ein­fach fort­ge­setzt, ob­wohl sie auf­grund des Zeit­ab­laufs ei­gent­lich schon be­en­det sind. Oh­ne dass darüber ge­spro­chen wird, geht der Ar­beit­neh­mer wei­ter zur Ar­beit und der Ar­beit­ge­ber zahlt wei­ter den Lohn. Für die­sen Fall be­stimmt § 15 Abs.5 Tz­B­fG, dass das Ar­beits­verhält­nis als auf un­be­stimm­te Zeit verlängert gilt. § 15 Abs.5 Tz­B­fG lau­tet:

"§ 15 En­de des be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trags.

(5) Wird das Ar­beits­verhält­nis nach Ab­lauf der Zeit, für die es ein­ge­gan­gen ist, oder nach Zweck­er­rei­chung mit Wis­sen des Ar­beit­ge­bers fort­ge­setzt, so gilt es als auf un­be­stimm­te Zeit verlängert, wenn der Ar­beit­ge­ber nicht un­verzüglich wi­der­spricht oder dem Ar­beit­neh­mer die Zweck­er­rei­chung nicht un­verzüglich mit­teilt."

Link zu mehr Info: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html

P
Pickel

31.05.2018 um 11:12 Uhr

"Liege ich da falsch?"

ja

G
gärfliege

31.05.2018 um 11:29 Uhr

@ MaJoK: Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Klar werden wir bei der PA nachfragen und eine Begründung fordern. Der Mitarbeiter hat den neuen Vertrag nach unserer Zustimmung zu einem unbefristeten unterschrieben. Wie gesagt, uns lag der Antrag auf einen unbefristeten Vertrag vor und nicht auf einen weiteren befristeten. Und diesem befristeten Vertrag haben wir somit ja nicht zugestimmt. Von daher sehen ich den neuen Vertrag nach wie vor als ungültig.

@Pickel: Warum liege ich da falsch? Bitte begründen - Danke

Ich denke, dass wir unsere GF/PA darauf aufmerksam machen müssen, dass sie gegen das BertVG verstoßen haben, den Betriebsrat in seiner Arbeit behindert haben. Wie seiht das mit BetrVG §101 aus? Können wir uns darauf berufen?

P
Pickel

31.05.2018 um 13:58 Uhr

Weil der AG euch zwar nicht korrekt angehört hat, das eigentlich geschlossene befristete Arbeitsverhältnis davon aber losgelöst ist. Es wird nicht unwirksam nur weil ein BR nicht angehört wurde. Arbeitsverträge kann der AG im übrigen ohne jede Form der Mitbestimmung mit den Mitarbeitern schließen.

Ihr könnt jetzt - so ihr wollt - dem AG beauftragen die Eingliederung in den Betrieb rückgängig zu machen bis ihr korrekt zum befristeten Arbeitsverhältnis angehört wurdet. Ob damit jemandem gedient sein soll ist eine andere Frage.

G
gärfliege

01.06.2018 um 09:00 Uhr

Super...danke!

D.h. wir können unsere GF nur darauf aufmerksam machen, dass mal wieder gegen das BetrVG verstoßen wurde.

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