Dienstreiseantrag
Hallo zusammen,
ich bin freigestellter BR-Vorsitzender, an unserem Standtort sind vier Geschäftsführer eingetragen. Für den Standort gilt bzw. ist eine Dienstreiserichtlinie vorhanden. In der Vergangenheit hatte ich miene Dienstreiseanträge dem örtlichen Geschäftsführer vorgelegt. Warum auch immer soll ich in Zukunft die Anträge nicht mehr dem örtlichen Geschäftsführer vorlegen. Dadurch kommen die Anträge teilweise verspätet oder gar nicht an. Was könnte ich unternehmen, bin ich in Verpflichtung so zu machen. Kann ich dies als Behinderung von BR-Arbeit ansehen.
Community-Antworten (2)
10.03.2009 um 16:20 Uhr
das ist sicher keine Behinderung der BR-Arbeit... du solltest Dir lieber mal die Frage stellen warum Du einen solchen Antrag überhaupt stellst....
10.03.2009 um 18:10 Uhr
@Hulk
Also, die DR des BR bedürfen keiner Genehmigung durch den AG. Der AG hat die notwenigen Kosten zu tragen.
@paula In den meisten Betrieben gibt es für die Abrechnung von DR SAP-Systeme. Diese verlangen eine gewisse Arbeist-/ Vorgehensweise um DR zur Abrechnung dort einstellen zu können. Da muss dann leider auch der BR seine Kosten/Reisen in diese System bringen/einstellen.
Dieses hat dann aber nichts mit Genehmigung zu tun. Der AG muss sicherstellen, dass die DR-Anträge/Abrechungen ins System eingestellt werden können und auch ohne Genehmigung abgerechtnet werden können.
Aso DR-Anträge / Abrechungen des BR so durch das System laufen, also automatische Abzeichnung
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