Erstellt am 30.07.2015 um 21:50 Uhr von gironimo
Welche plausible Begründung gäbe es für ein Verbot? Sind Minderjährige dabei?
Ich kann keinen Grund erkennen (der nicht auch für alle anderen AN gelten könnte) - diesen tritt man aber nicht als Vormund gegenüber.
Meiner Meinung nach könnt Ihr das nicht machen.
Erstellt am 31.07.2015 um 13:41 Uhr von Bainaiken
Also zum Thema Rauchverbot ist es wichtig zu wissen das der Arbeitgeber verpflichtet ist sich ans Gesetz zu halten da laut Jugendschutzgesetz das Rauchen unter 18 verboten ist.
d.h. bei minderjährigen muss er sich daran halten!
Ich würde mich hier an der Stelle nicht darauf einlassen das es ein generelles Rauchverbot für Azubis gibt, wie gesagt bis auf die Einhaltung beim Gesetzt für Minderjährige hier muss aber der Arbeitgeber für Klarheit sorgen z.B. mit einem Aushang.
Ansonsten wenn es keine Betriebsvereinbarung für Handyverbot am Arbeitsplatz gilt dann sehe ich auch kein Grund warum das nur für Azubis gelten soll.
Würde hier nicht zustimmen.