Rauchbelästigung durch geöffenete Fenster
Wir sind ein Verein mit ca. 110 Mitarbeitenden. Unserer Büroräume sind gemietet (wir sind also nicht die Eigentümer des Bürogebäudes), wobei wir nicht der einzige Mieter im Haus sind, sondern noch drei weitere Parteien Büros belegen. Bedingt durch die unterschiedlichen Parteien gibt es täglichen Publikumsverkehr. Das Gebäude ist zugänglich über einen breiten Treppenaufgang, der von einem Vordach geschützt wird. In diesem Bereich darf geraucht werden. Ein Aschenbecher ist dafür am außenliegenden Treppengeländer angebracht. Im Gebäude selbst gilt ein Rauchverbot. Nun zieht der Qualm der Treppe rauchenden Raucher (bedingt durch das Vordach) in ein, an die Treppe mit einem Fenster angrenzendes, Büro. Die dort sitzenden Kollegen sind konstant durch den reinziehenden Rauch belästigt - ein Lüften ist so gut wie nicht möglich und eine Klimaanlage im Büro nicht vorhanden. Inwieweit gibt es hier im Rahmen des Nichtraucherschutzes eine Pflicht des Arbeitgebers dafür zu Sorgen, dass die Arbeitnehmer nicht dem reinziehenden Rauch ausgesetzt sind?
Unsere Lösungsfindung als BR mit dem AG gestaltet sich sehr schwierig, da dieser sich hier nicht wirklich in der Pflicht sieht.
Community-Antworten (1)
05.09.2018 um 19:48 Uhr
Nicht in der Pflicht? Er möge § 5 Arbeitsstättenverordnung lesen. Er muss halt mit dem Vermieter nach Lösungswegen suchen.
Verwandte Themen
Rauchbelästigung durch leitenden Angestellten - Sind wir überhaupt zuständig?
ÄlterHallo, eine Kollegin hat uns als BR-Gremium gebeten, einen Leitenden Angestellten auf "Rauchbelästigung" hinzuweisen mit der Bitte, er möge dies zukünftig unterlassen. Es gibt im Betrieb ausgewiesene
Arbeitssicherheit Reinigung Fenster
ÄlterHallo, wir der BR hat folgendes Problem zu beurteilen: Eine langjährige Reinigungskraft soll die Reinigung der Fenster von außen bei doch 2 recht großen Gebäuden tätigen. Es handelt sich um ein Verwa
Fenster öffnen
ÄlterHallo, in unserer neu erbauten Halle wurden im Erdgeschoss Fenster mit Schließmechanismus eingebaut. Jetzt hat man uns die Fensteröffner abgeschraubt! Begründung: Brandschutz. Wir sind jetzt auf die
Büroarbeitsplatzgestaltung: Trennwände zwischen Schreibtischen
ÄlterHeute wurde vom AG den Mitarbeitern eines Büro mitgeteilt, dass eine Schreibtischtrennwand entfernt werden muss. Ist das etwas was der AG im Direktionsrecht bestimmen darf? Situation: Betroffen ist ei
Pflanzen und Getränke am Arbeitsplatz - Betrifft das die betriebliche Ordung und dadurch ein Mitbestimmungsrecht?
ÄlterHallo zusammen, wir haben als Beriebsrat folgende Fragestellung: Betrifft folgender Sachverhalt die betriebliche Ordung und wird dadurch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates begründet? W