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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übergangsmandat

B
berwie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen Unserem Betrieb (ca100MA) soll ein anderer kleiner Betriebsteil (13 MA) hinzugefügt werden. Dieser kleine Betriebsteil hat einen eigenen BR (1 Person). Ich habe immer gedacht der große BR frisst den kleinen BR nach dem Übergangsmandat.

meine Frage lautet: Muss ich als aufnehmender großer BR nach ablauf vom Übergangsmandat eine neuwahl am Standort machen oder verstehe ich den §21 und 21a BetrvG falsch.

danke für eure Hilfe

2.54406

Community-Antworten (6)

C
Challenger

30.07.2015 um 14:05 Uhr

Hallo berwie, grundsätzlich geht der BR des aufgenommenen BR unter.Einschlägig für BR-Wahlen außerhalb der Wahlperioden ist §13 Abs 2, Nr.1-6 BetrVG. Der Tatbestand des Übergangsmandates liegt für keinen der BR`te vor. Ebenso wenig liegt ein Grund für Neuwahlen vor, es sei denn, daß ihr mit der Mehrheit Euerer Mitglieder den Rücktritt beschließen würdet. Auf jeden Fall aber handelt es sich bei dieser Fusion um eine Betriebsänderung.Für diesen Fall sind die §§111-112 BetrVG einschläging.

P
Pjöööng

30.07.2015 um 14:18 Uhr

Man muss hier sorgfältig unterscheiden, ob zwei Betriebe zu einem neuen Betrieb zusammengefasst werden, oder ob Arbeitnehmer eines Betriebes in einen anderen Betrieb aufgenommen werden.

Werden tatsächlich zwei Betriebe unter einer neuen Leitungsapparat zu einem neuen Betrieb zusammengefasst werden, dann besteht in der Tat ein Übergangsmandat, obwohl die alten Betriebe ihre Betriebsidentität verlieren.

Werden hingegen die Arbeitnehmer des einen Betriebes in den bestehenden anderen Betrieb aufgenommen ohne dass der aufnehmende Betrieb seine Betriebsidentität verliert, so besteht kein Übergangsmandat und der alte BR bleibt im Amt.

G
gironimo

30.07.2015 um 17:12 Uhr

sehe ich auch so - und im Unterschied liegt: Neuwahl ja oder nein.

C
Challenger

30.07.2015 um 21:16 Uhr

Pjöööng und gironimo, ihr habt dann Recht, wenn ein NEUER Betrieb entsteht. Aber nach den Ausführungen von berwie soll "Unserem Betrieb (ca.100 MA) ... ein anderer kleiner Betriebsteil (13 MA) hinzugefügt werden". Demnach scheint es sich lediglich um eine Betriebsübernahme zu handeln. Es kann natürlich gut sein, daß nach der Fusion etwas völlig neues entsteht.

P
Pjöööng

31.07.2015 um 01:03 Uhr

Challenger, hast Du, ehe Du mir widersprochen hast überhaupt erst einmal meine Antwort gelesen?

C
Challenger

31.07.2015 um 03:09 Uhr

Sorry Pjöööng, Du meinst den letzten Absatz Deines Kommentars.Alles klar.

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