Frage zum Übergangsmandat
Hallo Betriebsräte,
wir schließen uns mit einem anderen Unternehmen zusammen. Unser Betrieb wird aufgelöst und wir gehen in den Standort des anderen Unternehmens im gleichen Ort. Wir haben einen BR die anderen nicht. Im BetrVG steht das keine BR-freie Zeit entstehen soll, aber auch das der Betrieb mit den meißten Mitarbeitern das Übergangsmandat bekommt. Das wäre das andere Unternehmen, nur die haben doch keinen BR?! Haben wir dann das Übergangsmandat und wenn ja wo gibt es Texte dazu? Vielen Dank Gruß Panik
Community-Antworten (3)
13.09.2007 um 12:50 Uhr
Hallo Panik, Im Falle einer Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen zu einem Betrieb, nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat gemäß § 21a Abs. 2 BetrVG wahr. Für die Erledigung von Angelegenheiten und die Wahrnehmung von Interessen betroffener Arbeitnehmer im untergegangenen Betrieb oder Betriebsteil, soweit damit Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verbunden sind, hat der Betriebsrat ein Restmandat gemäß. § 21b BetrVG Restmandat
Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.
13.09.2007 um 13:02 Uhr
Hallo Panik Was @Werner schreibt stimmt schon, allerdings ist es rechtlich strittig, wenn der größere Betrieb keinen BR hat und der kleinere Betrieb das Übergangsmandat beanspruchen möchte. dies hängt vom Einzelfall ab, siehe Texte „Böckeler + Übergangsmandat“.
13.09.2007 um 20:30 Uhr
@Panik Praktikabel ist doch nur, dass der bestehende BR sofort eine Neuwahl einleitet.
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