Übergangsmandat bei Eingliederung in betriebsratslosen Betrieb?
Hallo,
Betriebsteil A wird gemäß §613a BGB in Betrieb B eingegliedert. Betrieb A hat einen Betriebsrat, Betrieb B nicht. Per Übergangsmandat ist der Betriebsrat des Betriebes A für die in Betrieb B übergegangenen Mitarbeiter bis zur Neuwahl eines Betriebsrates in Betrieb B zuständig.
Jetzt meine Frage: Vertritt der Betriebsrat des Betriebes A auch per Übergangsmandat die Mitarbeiter des bisher betriebsratslosen Betriebes B oder nur die ehemals eigenen übergegangenen Mitarbeiter?
Danke im voraus für eure Beiträge!
Community-Antworten (1)
22.03.2007 um 21:25 Uhr
@Silki Zunächst nicht. Nach der Neuwahl ja!
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