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Urlaubsvergabe

B
BernieWES
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, Ich hab mal folgende Frage...ist es erlaubt das ein Vorgesetzter, in diesem Fall ein Bezirksleiter, an alle seine Stores (wir sind ein Einzelhandelsbetrieb) eine Mail schreibt, in der Er sagt das 3 Wochen Urlaub am Stück nicht gewünscht sind, außer Eltern mit Kindern...Er gibt dazu Gründe an, dass in den Stores zu kleine Teams sind und es an die Substanz der MA gehen würde und es häufig zu Krankheitsfällen kommt...es sei dann mit Kosten verbunden, wenn andere MA aus anderen Stores zur Unterstützung kommen und es in den anderen Stores wieder Lücken reissen würde...also meine Frage dazu nochmal "darf er das so schreiben bzw. verlangen, ohne das es irgendwo schriftlich iedergeschrieben steht, wie z.B. in einer BV???"

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

30.07.2015 um 14:03 Uhr

sagen kann er viel - einfach umsetzen natürlich nicht, da es Urlaubsgrundsätze sind, die mitbestimmungspflichtig sind.

Hätte er einfach stillschweigend nu hier und da mal keinen Urlaub genehmigt, wäre es vielleicht gar nicht aufgefallen.

So aber - sprecht ihn oder den AG direkt an. Wenn Ihr selbst aber schon Probleme in der zu kurzen Personaldecke seht, müsst Ihr das Ganze natürlich etwas weitergreifend behandeln.

W
Widder

30.07.2015 um 14:32 Uhr

nicht gewünscht heißt aber auch, das es nicht unmöglich ist, trotzdem länger als 3 Wochen Urlaub am Stück zu bekommen. Am besten also eine BV Urlaubsgrundsätze ausarbeiten und mit dem AG in die demenstprechenden Verhandlungen eintreten.

H
hampes

30.07.2015 um 14:51 Uhr

@widder: Es geht hier nicht um Urlaubsdauer von mehr als drei Wochen am Stück sondern von bis zu 3 Wochen.

@BernieWES: §7(2)Satz2 BUrlG regelt das recht konkret

ciao,

h.

P
Pjöööng

30.07.2015 um 15:53 Uhr

Zitat (hampes): "§7(2)Satz2 BUrlG regelt das recht konkret"

Maßgeblich ist hier offensichtlich eher Satz 1. Ich kann in dem allgemeinen Blabla des Arbeitgebers keine dringenden betrieblichen Belange erkennen.

W
Widder

30.07.2015 um 17:15 Uhr

" @widder: Es geht hier nicht um Urlaubsdauer von mehr als drei Wochen am Stück sondern von bis zu 3 Wochen."

Ich hätte schreiben müssen bis zu 3 Wochen, ok, hast recht. Das ändert aber erstmal nichts an der Tatsache, nämlich das es möglich ist......

Da hilft nur eine ordentliche BV, wie schon geschrieben...

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