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Urlaubsvergabe - Vorrang für Eltern mit schulpflichtigen Kindern?

S
Suedwesten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf die Urlaubsregelung. Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, dass Eltern mit schulpflichtigen Kinder bei der Urlaubsvergabe in der Schulferienzeit Vorrang haben?? Ich finde auch darüber nichts in den Tarifverträgen der IGM

Grüße

4.99003

Community-Antworten (3)

K
Konrad

22.04.2008 um 11:41 Uhr

Hallo Suedwesten

Eine so präzise gesetzliche oder tarifliche Regelung gibt es nicht, im Bundesurlaubsgesetz § 7steht: Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

T
torstenxxx

22.04.2008 um 13:38 Uhr

Ich denke doch das "Suedwesten" das Gesetz lesen kann, jetzt ist es wohl oder auch nicht eine Frage der Interpretation von sozialen Gesichtspunkten. Für mich ganz klar der Vorrang für Eltern auch wenn es nicht eindeutig geschrieben ist. Um´s Zweifelsfrei zu machen lohnt eine BV zum Thema, welche ja auch Mitbestimmungspflichtig ist. Dort führt man seine sozialen Gesichtspunkte auf.

W
wölfchen

23.04.2008 um 11:58 Uhr

Hallo TorstenXXX, Deine Meinung finde ich ja toll! Klarer Vorrang der Eltern. Erstaunlich, dass es nicht gleich so ins Gesetz aufgenommen wurde! Schau mal: ich habe einen Lebentraum - ich möchte einmal in meinem Leben eine Segeltörn im Mittelmeer mitmachen. Darauf habe ich jahrelang gespart. Die werden aber nur im Sommer angeboten, weil im Herbst und im Frühjahr die Stürme toben und im Winter ist es zu kalt. Als Rentner fühle ich mich vielleicht nicht mehr richtig fit dafür - ich würde es also gern jetzt in den nächsten 5 Jahren machen. Aber nach Deiner Aussage Null- Chance :-((

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