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Urlaubsvergabe Tageweise vom Chef wer länger als 3 Tage am Stück frei macht hat ab dem 4. Tag Urlaub einzureichen - zulässig?

A
Amaron
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben ein kleines Problemchen. In unserem Wachunternehmen ist z.Z. etwas Flaute mit den Aufträgen. Um keine leute zu entlassen arbeiten die Mitarbeiter alle etwas weniger ( als Beispiel: haben bisher alle Kollegen im Schnitt 23 Schichten im Monat gehabt, arbeiten alle jetzt so in etwa 18 Schichten im Monat). Nun kann es dadurch passieren, daß einige Kollegen mal 4 tage am Stück frei haben. Da hat unser Chef angeordnet, wer länger als 3 Tage am Stück frei macht hat ab dem 4. Tag urlaub einzureichen. Da der betriebsrat relativ jung ist , ist er etwas verunsichert, darf der Chef so eine Anordnung geben, wenn ja wo kann man das Pro oder Kontra dafür nachlesen.

Für eure hilfe wären wir sehr dankbar.

Gruß Amaron

2.87901

Community-Antworten (1)

K
Konrad

12.09.2006 um 17:35 Uhr

Hallo Amron

Festhalten möchte ich vorweg, dass der Auftragsmangel nicht die Arbeitnehmerschaft zu verantworten hat. Eine Regelung wo alle weniger Arbeiten, aber vermutlich auch weniger bezahlt bekommen, ist nicht schlecht. Denkbar wäre auch beim Arbeitsamt Kurzarbeit zu beantragen. "Zwangsurlaub" wegen Auftragsmangel kann nicht die Lösung sein. Nun zu deiner Frage: Das hat der Chef nicht allein anzuordnen, sondern über die Verteilung der Arbeitszeit und Urlaubsgrundsätze hat der Chef sich mit dem BR zu beraten und sichzu einigen wie dies am besten gelöst werden könnte. Siehe BetrVG § 80 ff.

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