kann in Ausnahmefällen von einem Sozialplan in der Weise abgewichen werden, dass
- eigentlich betroffene Mitarbeiter nicht gekündigt werden
- wenn nicht betroffene Mitarbeiter freiwillig wegen ungünsitiger Unternehmensperspektiven ausscheiden wollen
- wenn Arbeitnehmer die nicht von einer Kündigung nach Sozialplan betroffen sind , freiwillig Stunden reduzieren um insgesamt die Anzahl von festgelegten Einsparungen (nach Vollzeitstellen berechnet) zu reduzieren?