Arbeitsbelastung
Hallo an alle. Wir sind ein gastronomischer Betrieb auf vier Autofähren. In den Sommermonaten haben wir eine sehr hohe Arbeitsbelastung. Nun hat unser Chef "wieder Mal" eine Challenge ausgerufen zur Umsatzsteigerung. Allerdings sehe ich in dieser Challange eine Steigerung der der eh schon hohen Arbeitsbelastung. Zwei Fragen dazu: Hat der BR Mitbestimmungsrecht zu solchen Wettbewerben innerhalb des Kollenkreises und können wir so eine Challange mit Hinweis auf die Gesundheit ablehnen.
Community-Antworten (5)
29.07.2015 um 17:58 Uhr
Ich denke Ihr könnt es nur über Umwege.... Was soll durch die Challenge (?) erreicht werden? Welche Arbeitsbedingungen können betroffen sein? Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung? Wird das Arbeitszeitgesetz verletzt? Werden Arbeitsbedingungen verändert? Und dann heissts blättern...... Gruss von den Betriebsratten
29.07.2015 um 18:25 Uhr
Du müsstest mal näher erläutern, was die "Challenge", die ausgerufen wurde, aussagt bzw. verlangt bzw. anreizt.
Was gibt es bisher bei euch für Entlohnungsgrundsätze (Provisionssystem)?
So es sich bei der "Challenge" um eine Incentive-Maßnahme handelt besteht die Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , ebenso natürlich, wenn damit ein Provisionssysteme gemeint/verbunden ist.
29.07.2015 um 18:53 Uhr
Würde mich auch mal interessieren, was unter "Challange" in diesem Fall zu verstehen ist. Nur so kann man auf die Frage eingehen.
29.07.2015 um 19:30 Uhr
Also, es soll ein Wettstreit unter allen vier Schiffen sein in dem der AG analysiert auf welchem Schiff der höchste PRO Kopf Verzehr im Monat August stattfindet. Das beste Team soll dann noch einen Gutschein bekommen. Meine Gedanken dazu sind, wird das die Konkurrenz unter den AN die sowieso schon herrscht nicht noch anheizen? Wie geht man mit dieser Mehrbelastung um und was macht der AG mit den erhobenen Daten? Die Gehälter sind das nächste Problem an dem wir gemeinsam mit Verdi dran sind. der MTV wurde fristgerecht gekündigt und Neuverhandlungen stehen an. Wir wollen jetzt auch endlich eine vernünftige Eingruppierung verhandeln. Wir sind noch ein sehr junger BR und haben noch viel zu lernen. Aber wir angagieren uns mit Leib und Seele für unsere Kollegen.
29.07.2015 um 19:59 Uhr
"Meine Gedanken dazu sind, wird das die Konkurrenz unter den AN die sowieso schon herrscht nicht noch anheizen? "
Vielleicht ja, aber das ist grundsätzlich auch ein legitimes Mittel des AG, hohe Ziele zu ermöglichen.
"Wie geht man mit dieser Mehrbelastung um?" Ich kenne das Thema natürlich kaum. Aber ist es wirklich so eine Mehrbelastung, sich dafür einzusetzen, den maximalen Prokopfumsatz auf einem Schiff zu erreichen? Das sollte eigentlich ganz normaler Teil der Arbeitsleistung sein.
und was macht der AG mit den erhobenen Daten? Auswerten. Aber dass der durchschnittliche Pro-Kopf-Umsatz pro Schiff berechnet wird, ist völlig legitim. Er zahlt schließlich auch eine Pacht, die nicht selten auch an die Passagiere gekoppelt ist. Diese Kennzahl ist elementarer Bestandteil jeder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
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