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Recht auf Mitarbeiterbefragung?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR ein Recht eine Mitarbeiterbefragung durchzuführen, beispielsweise zu denm Thema Arbeitsbelastung, Arbeitszufriedenheit etc.? Muss der Ag zustimmen oder welche Rechte hat der BR wenn der AG nicht mag?

3.45903

Community-Antworten (3)

K
Kallewirsch

21.02.2008 um 12:10 Uhr

... Der BR kann auch eine Fragebogenaktion unter den AN durchführen, wenn sich die Fragen im Rahmen der Zuständigkeit der Betriebsverfassungsorgane halten und die Persönlichkeitssphäre anderer AN nicht unnötig verletzt werden.... §74 Absatz 2 Randnummer 6 (Klebe)

B
betriebsratten

21.02.2008 um 13:30 Uhr

@kallewirsch....dankeschön erstmal, klasse

mhmhmh Zuständigkeit der Betriebsverfasungsorgane....ob da auch Arbeitszufriedenheit , Fragen nach Überlastung etc. gemeint ist?

K
Kallewirsch

21.02.2008 um 14:03 Uhr

@betriebsratten Die Fragen müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben halten und das fällt doch unter den § 80 - Ihr habt sogar über Fragen u. a. der Überlastung zu wachen (§ 80) oder gemäß § 87 mitzubestimmen (§ 87 Absatz 7) und ob ihr die Kollegen mündlich darüber befragt oder über einen Fragebogen ist Sache des BR. Außerdem gibt es immer noch den Artikel 5 des Grundgesetzes (Das Recht auf freie Meinungsäußerung). Der AG hat sogar die Kosten für eine Fragebogenaktion zu tragen. (BAG 8.2.77-1ABR 82/74)

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