Hallo Kollegen,

in einen Arbeitsvertrag steht folgende Klausel:
Für diesen Arbeitsvertrag gelten die zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen.
Betriebsvereinbarung legt für Kalenderwoche X, Y und Z eine Arbeitszeit von 8 Std fest.
Der Vorgesetzte verlangt aber 9 Std arbeit. Der Mitarbeiter macht dies auch.
Begeht der Arbeitnehmer jetzt einen Verstoß gegen seinen Arbeitsvertrag, da er geltende BV nicht einhält ?

MfG