Verstoß gegen Arbeitsvertrag
Hallo Kollegen,
in einen Arbeitsvertrag steht folgende Klausel: Für diesen Arbeitsvertrag gelten die zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen. Betriebsvereinbarung legt für Kalenderwoche X, Y und Z eine Arbeitszeit von 8 Std fest. Der Vorgesetzte verlangt aber 9 Std arbeit. Der Mitarbeiter macht dies auch. Begeht der Arbeitnehmer jetzt einen Verstoß gegen seinen Arbeitsvertrag, da er geltende BV nicht einhält ?
MfG
Community-Antworten (2)
28.07.2015 um 22:22 Uhr
nee, wenn der Arbeitgeber, da sein "Erfüllungsgehilfe"... außerdem ist diese Mehrarbeit nicht vom BR "abgesegnet"... dieser sollte also diesbezüglich einschreiten und den AG auf Einhaltung der BV drängen...
29.07.2015 um 11:30 Uhr
Erst einmal muss der AG natürlich die Stunde mehr bezahlen.
Das andere ist - was macht eigentlich der BR? Der muss (wenn er seinen Job als Interessenvertreter der AN ernst nimmt) handeln und den AG dazu drängen (notfalls mit Rechtsmitteln) die BV und die Mitbestimmung zu beachten.
Der Vorgesetzte verlangt aber 9 Std arbeit<
Die individualrechtliche Frage stellt sich also erst an zweiter Stelle. Die erste Frage ist die kollektivrechtliche.
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