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Leiharbeit im Betrieb

S
Stoni
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Leiharbeitnehmer durch den Entleihbetrieb in einem anderen Betrieb, als den im Enteihvertrag genannten eingesetzt werden ? Beispiel: LAN wird für 6 Monate in Betrieb A, ausgeliehen. Betriebsleiter sagt aber, interessiert nicht, der LAN geht in Betrieb B. Betrieb A und B sind Bestandteil eines Unternehmens. Jeder Betrieb hat aber einen separaten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit diversen Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen.

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Community-Antworten (4)

I
ickederdicke

28.07.2015 um 13:29 Uhr

Könnte für Betrieb "A" kritisch werden, wenn dieser nicht die "Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung" hat. Mal Anwalt oder Arge / Gewerkschaft fragen.

S
Stoni

28.07.2015 um 13:35 Uhr

Die Erlaubnis benötigt immer der Verleiher, jedoch nicht der Entleiher ... Hm ... Du bringst mich da auf einen Gedanken. Wenn Betriebsleiter A den Kollegen an Betrieb B weiterverleiht .....

C
Challenger

28.07.2015 um 14:07 Uhr

Interessant zu wissen wäre dies auf jeden Fall für den Verleiher.Angenommen der LAN wäre Facharbeiter und in Betrieb A als Helfer überlassen.Wenn A den LAN nach B schickt und B setzt den LAN als Facharbeiter ein,hätten sie den Verleiher ausgetrickst.

H
hampes

28.07.2015 um 15:11 Uhr

Hi alle,

für solche Fälle und Rechtsauskünfte hierzu empfehle ich die Damen und Herren des Zolls als zuständige Behörde der Verfolgung evtl. Verstöße.

Die nennen sich dort "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" und freuen sich evtl. über die eine oder andere kleine Info...

Ciao,

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