Darf ein Leiharbeitnehmer durch den Entleihbetrieb in einem anderen Betrieb, als den im Enteihvertrag genannten eingesetzt werden ? Beispiel: LAN wird für 6 Monate in Betrieb A, ausgeliehen. Betriebsleiter sagt aber, interessiert nicht, der LAN geht in Betrieb B. Betrieb A und B sind Bestandteil eines Unternehmens. Jeder Betrieb hat aber einen separaten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit diversen Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen.