Erstellt am 30.06.2013 um 15:44 Uhr von mitleserinnenn
Habt ihr Beschäftigung/ Einstellung der Leiharbeiter gem § 99 zugestimmt? Hatte der AG dieses zur MB vorgelegt? Wenn nein dann nun Beschluss und Anwalt beauftragen ein Beschlussvetfahren ein zuleiten. Grundsätzlich hat JEDES BRM das Anrecht azf Schulung. Hattet ihr wegen der beanstandeten Schulung einen ordnungsgemäßen Beschluss? Wenn ja auch hier Beschluss und Anwakt beauftragen. Doch Schriftführer, ist der ein BRM?
Erstellt am 30.06.2013 um 15:51 Uhr von gironimo
Ein Seminar für eine Situation, die bereits vorbei ist?
Ihr seit also gefahren, bevor der AG die Kostenübernahme unterzeichnet hat?
Da kommt es dann wohl auch ein wenig darauf an, wer das Seminar angeboten und durchgeführt hat. Es gibt da unterschiede.
Sei es wie es wolle - wenn der AG nicht zahlt, bleibt nur der Rechtsweg. Also sucht einen Fachanwalt auf.