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Keine Kostenübernahme der Leiharbeitsschulung!

K
Karina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo habe ein Problem und zwar hatten Wir in unseren Markt gestreikt ,es wurden Leiharbeiter an diesen 2Tagen eingestellt.Es wurde eine 1Tägige Schulung über Leiharbeit angeboten dessen der 1Betriebsrat und Schriftführer besuchten obwohl der Arbeitgeber es ablehnte mit der Begründung ees wären in unserem Betrieb keine Leiharbeit beschäftigt und deshalb das Seminar als Sinnlos befunden!Jetzt weigert sich der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen!Ach und in Zukunft ist ER der Meinung würde es ausreichen wenn nur noch 1Mitglied unseres 7Gremiums fahren würde!!

1.01602

Community-Antworten (2)

M
mitleserinnenn

30.06.2013 um 17:44 Uhr

Habt ihr Beschäftigung/ Einstellung der Leiharbeiter gem § 99 zugestimmt? Hatte der AG dieses zur MB vorgelegt? Wenn nein dann nun Beschluss und Anwalt beauftragen ein Beschlussvetfahren ein zuleiten. Grundsätzlich hat JEDES BRM das Anrecht azf Schulung. Hattet ihr wegen der beanstandeten Schulung einen ordnungsgemäßen Beschluss? Wenn ja auch hier Beschluss und Anwakt beauftragen. Doch Schriftführer, ist der ein BRM?

G
gironimo

30.06.2013 um 17:51 Uhr

Ein Seminar für eine Situation, die bereits vorbei ist?

Ihr seit also gefahren, bevor der AG die Kostenübernahme unterzeichnet hat? Da kommt es dann wohl auch ein wenig darauf an, wer das Seminar angeboten und durchgeführt hat. Es gibt da unterschiede.

Sei es wie es wolle - wenn der AG nicht zahlt, bleibt nur der Rechtsweg. Also sucht einen Fachanwalt auf.

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