Ich bin Ersatzmitglied im BR und sitze in einem Büro mit dem Rücken zur Tür und zu anderen Kollegen, die auf meinen Monitor gucken können. D.h. theoretisch können die auf meinem Monitor mitlesen.

Bietet hier §78 Absatz 1 des BetrVerG einen Möglichkeit vom Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit dem Rücken zur Wand zu fordern?

Gilt dieser § dann auch für Ersatzmitglieder?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für Antwort