Recht auf blickgeschützten Arbeitsplatz als BR Mitglied
Ich bin Ersatzmitglied im BR und sitze in einem Büro mit dem Rücken zur Tür und zu anderen Kollegen, die auf meinen Monitor gucken können. D.h. theoretisch können die auf meinem Monitor mitlesen.
Bietet hier §78 Absatz 1 des BetrVerG einen Möglichkeit vom Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit dem Rücken zur Wand zu fordern?
Gilt dieser § dann auch für Ersatzmitglieder?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Antwort
Community-Antworten (35)
27.07.2015 um 12:29 Uhr
Du hast ein Recht, als BRM ungestört deiner Tätigkeit nachzugehen. An deinem Arbeitsplatz bist du (insbesondere natürlich als Ersatzmitglied) nicht als BRM tätig und hast darum auch keine Sonderrechte. Wenn BR-Arbeit ansteht kannst du ja ins BR-Büro gehen.
27.07.2015 um 12:39 Uhr
Da ich häufig zu Sitzungen geladen werde bereite ich mich auch dementsprechend vor und habe auch Zugriff auf die entsprechenden Informationen, z.B. Tagesordnung, Sitzungsprotokolle, Arbeitsverträge die Mitarbeiter dem BR zur Verfügung stellen, usw. Außerdem habe ich Zugriff auf das BR Mail Postfach.
Das sind alles Dokumente, die ich an meinem Arbeitsplatz lese und welche nicht jeder Mitarbeiter einsehen soll.
Da diese Tätigkeit für mich auch zur BR Arbeit gehört, fühle ich mich hierbei gestört, dadurch dass quasi jeder über meine Schulter gucken und mitlesen kann.
27.07.2015 um 12:40 Uhr
glasenic, wie groß ist der BR? Gibt es ein BR Büro?
27.07.2015 um 12:44 Uhr
7 Vollmitglieder. Es gibt ein Büro, aber ich habe dafür keinen Schlüssel. Außerdem müsste ich mir dann jedesmal den Schlüssel besorgen und ins BR Büro laufen, um mal eben Emails zu checken und die relevanten Information zu sichten. Das ist dann wieder Zeitaufwand.
27.07.2015 um 12:49 Uhr
Glasenic, es ist noch nicht einmal rechtens, dass du außerhalb des Vertrungsfalles durchgehend Zugriff auf das Postfach hast.
Wenn du dich vorbereiten musst, dann kannst du dafür das Büro nutzen. Wie ihr das Büro organisiert und die Schlüsselgewalt gestataltet, solltet ihr organisieren. Wenn ihr das unzureichend macht, ergibt dies keinen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz.
27.07.2015 um 12:53 Uhr
Hallo glasenic, Du hast das Recht, vertrauliche Mitteilungen so lesen zu können, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Vermutlich ist Dein Lösungsvorschlag (Rücken zu Wand) die billigste praktikable Variante. Normalerweise wird der AG diese Lösung bevorzugen. Wenn nicht, würde ich an Deiner Stelle nicht selbst fordern, sondern das den BR machen lassen.
27.07.2015 um 12:55 Uhr
Hast Du mit dem AG schon mal über dein Problem gesprochen? Grundsätzlich ist es so, dass Du in das BR Büro gehen müssest, um ungestört die BR Arbeit verrichten zu können. Einen Anspruch auf einen blickgeschützen Arbeitsplatz würde ich hier auch nicht sehen. Wenn man dem AG aber klar macht, dass durch die Lauferei ja mehr Arbeitszeit verloren geht, als eigentlich nötig ist, könnte man ihn ja vielleicht dazu bewegen, etwas in Richtung "blickgeschützter Arbeitsplatz" zu tun. Und im Übrigen hat nur jedes BRM Anspruch auf einen Schlüssel für das BR Büro.
27.07.2015 um 12:58 Uhr
Nachtrag: Hallo Pickel, beim BR von glasenic ist es offensichtlich üblich, die Sitzungseinladungen und das dazugehörende Materiel per Email zu versenden. Ich wüsste auch nicht, was dgegen sprechen sollte. Glasenic erhält also vertrauliche Informationen, die er mit vollem Recht an seinem Bildschirm lesen kann. Aber immerhin, er ist das erste BRM hier, das mit dem Rücken zur Wand stehen will.
27.07.2015 um 13:01 Uhr
@AlterMann: die "Rücken zur Wand"-Lösung halte ich für die beste, allerdings müsste ich dafür mit einem anderen Kollegen den Platz tauschen und das will natürlich keiner, d.h. der AG müsste dies anordnen.
@nicoline: Nein, ich habe noch nicht mit meinem AG darüber gesprochen und möchte das auch lieber über den BR regeln lassen.
27.07.2015 um 13:03 Uhr
AlterMann, es geht hier ja nicht um dem Ersatzmitglied zugestellte Dokumente, sondern um Zugriff auf den BR-Account. Und das ist eben außerhalb der Vertretungszeit nicht rechtmäßig.
Und zur Durchsetzung seines Rechts auf Vertraulichkeit gibt es das Büro.
Natürlich kann er vor diesem Hintergrund einen Deal mit dem AG machen. Aber der Fragesteller fragt hier nach gesetzlichen Möglichkeiten das zu fordern. Und die bestehen eben eindeutig nicht.
Auch schreibt der Fragesteller, dass er den Platz mit jemandem tauschen müsste, der das sicher nicht wollte. Von der Außenwirkung mal ganz abgesehen kommen wir dann auch schnell zum Bevorteilungsverbot für BRM.
27.07.2015 um 13:04 Uhr
Mit § 78 BetrVG hat das nichts zu tun.
Da kommt der § 40 BetrVG ins Spiel. Der BR (das Gremium) sollrte beschließen, dass Du einen Arbeitsplatz benötigst, bei dem Du die nötige Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit wahren kannst, weil Du als Ersatzmitglied häufig nachrückst.
Der BR teilt dem AG also mit, das entsprechende Bürokapazität "erfoderlich" ist.
Und dann wird man die Reaktion abwarten. Vielleicht löst sich das Problem ganz problemlos und Juristen.
PS: Der Vertretungsfall bezieht sich ja nicht nur auf die Sitzung selbst. Angenommen ein BR-Mitglied ist im Urlaub, krank oder zum Seminar, dann vertritt das Ersatzmiglied dieses BR-Mitglied die ganze Zeit mit allen Rechten.
27.07.2015 um 13:08 Uhr
Ach Gironimo, der 40er ist hier weit weg von jedem Sinn. Der AG hat ein Büro gestellt und damit das erforderliche getan. Kein BRM (und erst recht kein Ersatz) kann darüber hinaus einen Sonderarbeitsplatz fordern, nur weil er dann eben im gleichen Gebäude etwas laufen und seine BR-Kollegen um den Schlüssel bitten muss.
27.07.2015 um 14:17 Uhr
Entschuldigung aber so einen Quatsch hab ich jetzt aber lange nicht gehört!!!!! Wenn jedes BRM oder hier sogar Ersatzmitglied einen Anspruch auf nen Blickgeschützen PC haben will könnte ja kein Maurer / Bäcker usw im Betriebsrat sein. Abmelden beim Vorgesetzten ab ins BR Büro und seine Betriebsratsarbeit machen. Wie das Ersatzmitglied möglichst einfach an einen Schlüssel zum BR Büro kommt ist halt ne Organisationsfrage des BR. Und die Idee vom Arbeitsplatztausch mit einem Kollegen der dies nicht will find ich echt voll daneben!!!!
27.07.2015 um 15:08 Uhr
Der § 40 BetrVG spricht von den erforderlichen Mitteln. Das ist eben nicht nur ein Büro und fertig. Es kommt eben auf die tatsächliche Situation an. Nicht so viel in den Urteilen lesen und daran, dass alles gleich vor dem Gericht landet - ans praktische Vorgehen denken - ist immer besser.
Daher: Erst einmal die Erforderlichkeit feststellen (Beschluss) und dann an den Arbeitgeber.
An Richter und schon gar an Fachanwälte denke ich dabei erst mal nicht. Wichtiger dürften Fragen sein, wie man die BR-Aufgaben am besten löst. Und selbst wenn - Urteile sind immer Einzelfallbezogen.
27.07.2015 um 15:49 Uhr
Gironimo, das ist wirklich Murks.
Die BR-Arbeit und díe normale Tätigkeit sind klar zu trennen. Der AG richtet dem AN eine Möglichkeit ein, ungestört BR-Arbeit zu machen, die nennt sich BR-Büro.
Es ist keinerlei Erforderlichkeit, dass die Arbeit am Arbeitsplatz verrichtet werden kann. Darauf hat das BR auch keinerlei Anspruch.
27.07.2015 um 16:39 Uhr
Also Ausnahmsweise bin ich da voll der Meinung von Pickel. :-) wenn hier der Betriebsrat meint es ist erforderlich das der Kollege seinen Arbeitsplatz räumen muss weil das Ersatzmitglied gern an seinem Arbeitsplatz Betriebsratsunterlagen durchsieht sollte man diesen Betriebsrat ganz gewaltig in den Hintern treten!
27.07.2015 um 16:46 Uhr
gironimo verwechselt hier erforderlich mit nützlich
trotzdem könnte es funktionieren. Hängt vom AG ab und wie beschlagen er ist und ob er sich wegen so etwas streiten will
27.07.2015 um 17:09 Uhr
Ganther vollkommen richtig. Was bliebe, ist die unschöne Situation, dass ein Ersatz-BRM mit fadenscheinigen Gründen einem anderen MA den vermeintlich besseren Platz weggemommen hätte.
27.07.2015 um 19:31 Uhr
Denke mal das Grundlegenste wurde hier schon benannt. Was @gironimo da noch benennt könnte man zwar vereinbaren, als BR würde ich aber Grundsätzlich gar nicht erst den Versuch unternehmen auf diese Schiene zu fahren. In eurem Betrieb hat ein jedes BRM und auch die Ersatzmitglieder einen eigenen Account. Ist doch erst einmal löblich. Dies heisst aber nicht automatisch das man auch von dem Platz, an dem man seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt, sich auf diesem einloggen kann/darf. Nicht umsonst trennt das BetrVG es so das das ehrenamt vor den arbeitsvertraglichen Pflichten geht. Wie aber trennst Du es, wenn Du gerade eine dienstliche Nachricht liest, aber gerade nicht weiter kommst damit und dich mal eben zur Ablenkung auf den BR Acc einloggst? Meldest Du dich da vorher bei Deinem Vorgesetzen ab? Wenn nicht, dann solltest Du dein tun ganz schnell ändern, denn sonst könnte der AG eines Tages , wenn ihr mal im Clinch liegt, und du gleiches wieder machst, eine Abmahnung erteilen. Denn zum Zeitpunkt wenn Du dich abmelden müsstest wärest Du juristisch noch in dem Bereich deiner arbeitsvertraglichen Regelungen. Befasse Dich dahingehend erst einml genauer und die Frage nach den § 78 Abs 1 stellt sich für dich so nicht mehr. Ein Tipp um für Dich was zu erreichen. Arbeitet ihr nicht alle an dem Gleichen Projekt oder mit dem gleichen Abnehmer/Kunden, könnte man das Datenschutzgesetz als einfacher Angestellter in Erwägung ziehen.
28.07.2015 um 00:54 Uhr
DummerHund,
wenn Du Dich mal mit der BAG Rechtsprechung zur Abmeldung von BRM beschäftigt hättest, dann würdest Du nicht so einen Unsinn schreiben.
28.07.2015 um 01:15 Uhr
@Pjöööng Es ist doch allgemein bekannt das Du ohne Rechtssprechungen keine vernünftige Betriebsratsarbeit machen kannst, ansonstEn würde Dir hier das lesen des BetrVG reichen.
28.07.2015 um 08:25 Uhr
@ glasenic
Warum fragst Du nicht Deine KollegInnen, ob jemand den Platz mit Dir tauscht?
28.07.2015 um 11:31 Uhr
Wir sind sind eine IT Firma, d.h. jeder Mitarbeiter hat einen Arbeitsplatz mit Rechner, Outlook, usw. Jedes BRM macht seine normalen Aufgaben, sowie auch die BR-Arbeit an diesem Arbeitsplatz. Keiner meldet sich dafür beim Chef ab, um mal eben Outlook zu checken, ob da Mails im BR-Ordner eingegangen sind. Wir stimmen auch viel im Umlauf Verfahren ab, z.B. wenn ein Mitarbeiter kurzfristig Rufbereitschaft machen muss. Das geht dann auch per Email über den normalen Account, da das meist nicht bis zur nächsten Sitzung.
Unterschied zu den anderen BRMs ist wie gesagt, dass bei denen keiner auf den Bildschirm gucken kann und dadurch vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben.
28.07.2015 um 11:44 Uhr
Manchmal hilft es, mit dem Arbeitgeber über das Problem zu sprechen.
28.07.2015 um 12:39 Uhr
Manchmal hilft es, mit dem Arbeitgeber über das Problem zu sprechen. Genau und vielleicht auch mal mit dem Kollegen/der Kollegin unabhängig davon, ob man nun ein gesetzliches Anrecht darauf hat oder nicht. Und ich bin ein ganz großer Fan davon, selber das zu besprechen, was man gerne errreichen möchte und nicht das Gremium vorzuschieben.
Aber das: Wir stimmen auch viel im Umlauf Verfahren ab, z.B. wenn ein Mitarbeiter kurzfristig Rufbereitschaft machen muss. ist bislang überhaupt nicht erlaubt. Solange es niemandem auffällt, mag das gut gehen. Wenn dem AG mal etwas nicht passt und er merkt, dass ihr nicht korrekt arbeitet, ist der jeweilige Beschluss ganz schnell nichtig.
28.07.2015 um 16:18 Uhr
@glasenic, mh, ich habe das gefühl ich Stehe immer an der Wand und selten mit dem Rücken an der gleichen. Aber das ist wohl ein Nebenefekt der BR Tätigkeit.
@nicoline, ich hoffe diese wilden Abstimmungen ohne Face to Face kommen auch niemals als Rechtlich und Verbindlich durch.
"Wir stimmen auch viel im Umlauf Verfahren ab" im Prinzip heisst das ja das er kein Datenschutz benötigt, wenn er abstimmungen so mitmacht, wie will er dann eine Bauliche veränderung begründen? Ist nur eine Frage ...
@glasenic, es gibt die Kostengünstige lösung dir eine Folie über den Bildschirm zu legen das wäre dann eine Technische Massnahme). Das ist geübte Praxis bei Banken und Beratern und kein Witz. Ich schreibe das nur weil ich ja nuch gut das Thema Feinstaub,Drucker Hilfe was kann ich machen beitrag in Erinnerung habe. Die Antwort es gibt Filter für die Lüfterschlitze wurde ja auch als Scherz angesehen. Dein umstzen wäre eine Organisatorische massnahme, die Freiwilligkeit der Kollegen ist ja oft relativ , grade wenn du mit deiner BR Arbeit nicht wahr genommen wirst und es eher als "Verpinkeln" angesehen wird. Mein Vorturner hat immer gesagt der ist Grillen, das sagte er so oft das es echt dazu führte das es Menschen gab die glaubten ich gehe einmal die Woche Grillen. Seit dem bin ich immer hintern Grill wenn wir Feiern :-) Alle finden das Lustig nur mein ex Vortunrener nicht... weil seit dem habe ich richtig ein Stein im Brett bei den Kollegen. So danke fürs Lesen, wir geht es wieder gut nachdem ich euch mit diesen unnötigen Infos gesättigt habe.
LG Multibär
28.07.2015 um 22:43 Uhr
Bin ich hier im falschen Forum gelandet?
Ich dachte doch jetzt echt, dass dieses hier ein Forum für Betriebsräte ist, und nicht von lauter Amateuren.
Die rechtlich einzig vernünftige Antwort kam hier von Gironimo. Es ist sowohl eine Frage nach § 40 wie auch nach § 78 BetrVG und die gelten auch für häufig oder langfristig nachrückende Ersatzmitglieder in vollem Umfang.
Und Pjöööng hat hier auch recht. Das von DummerHund hier dargelegte hat überhaupt nichts mit den Abmeldepflichten zu tun. Die sind nur dann maßgebend, wenn durch Betriebsratsarbeit betrieblich bedingt, eine Vertretung oder eine andere Verteilung der Arbeit notwendig ist oder werden könnte.
Ansonsten entscheidet hier ein Betriebsratsmitglied autonom. Wenn es also der Ansicht ist, alle 10 Min. zw. seiner arbeitsvertraglichen Pflicht und Betriebsratsarbeit zu wechseln und hierdurch keine durch Mehrarbeit bedingten meldepflichtigen Kosten für den Betrieb entstehen, kann er das solange machen, bis er die Lust daran verliert.
Das von DummerHund hier argumentierte, macht auch nur dann einen Sinn, wenn man einem Arbeitgeber die Kontrolle über die Zeiträume und Umfang der Betriebsratsarbeit ermöglichen möchte und sie aus diesem Lager kommt. Einem wirklichen Betriebsrat sollte so etwas normalerweise nicht rausrutschen.
28.07.2015 um 23:20 Uhr
Na, da können wir ja alle froh sein, dass Du hier wieder aufgetaucht bist und allen Amateuren den richtigen Weg zeigst! Wie konnte das Forum bloß die ganze Zeit ohne Deine Kommentare auskommen?
28.07.2015 um 23:44 Uhr
Leute Leute, wenn ich eure Argumentationen hier so manches mal lese, würde ich dafür plädieren das jedes BRM die Grundseminare jedes Jahr wiederholen müsste. Will man in diesem Fall hier den 78iger ziehen, kann man auch gleich ins BetrVG schreiben"Jedes BRM hat ein Freibrief und kann tun und lassen was es will" Und ein @Brausebär setzt einem dann novh die Krone auf. Es geht nicht darum ob einem was raus rutscht oder nicht. Es geht erst einmal um die rechtliche Situation. Und wenn ein BR sich anstellen sollte und hat dann noch nicht mal eine BV über den Rest Softwar -Hardware oder aber IT- und Komunikation abgeschlossen, dann wühle ich einmal einbischen im System und weis was mein Mitarbeiter getrieben hat. Desweiteren ist hier noch nicht mal geklärt ob das fragende EBRM Mails nur erhält und liest während er in Vertretung ist oder aber regelmäßig. Mal angenommen der Fall es kommt ein Auftrag rein für 500.000 €. Die Bestätigung ist Zeitgebunden und kann nur erfolgen wenn gerade dieses EBRM sein OK bis zu einer bestimmten Zeit giebt.. Arbeitgeber sagt dem Auftraggeber in so weit zu, weil im Vorfeld eigentlich alles gekärt war. Auch die Klausel das bei Nichteinhaltung Regressansprüche von 230.000 € an den Kunden fällig wären. AG schreibt AN ne Mail und bittet kurz um Bestätigung der Zahlen des Projekts. Dieser jedoch kann nicht bestätigen das er sich unabgemeldet mit BR Mails auf einem ganz anderem ACC und Programm beschäftigt. Als AG würde ich dem AN sowas von die Hammelbeine lang ziehen, das er seiner Liebsten als Verlobungsring allenfalls noch die Ringöffnung einer Dose als Verlöbnis anstecken könnte. Versucht euch bitte nicht immer mit aller Gewalt was zu stricken und bleibt erst mal bei dem wesentlichen. Als beste Hilfe empfehle ich immer Hensche. http://www.hensche.de/Betriebsrat_Arbeitsbefreiung_fuer_Betriebsratsarbeit_ohne_vorherige_Abmeldung_Abmeldepflicht_auch_bei_Betriebsratsarbeit_am_Arbeitsplatz_BAG_7ABR135-09.html
29.07.2015 um 00:19 Uhr
Zitat (DummerHund): " Mal angenommen der Fall es kommt ein Auftrag rein für 500.000 €. Die Bestätigung ist Zeitgebunden und kann nur erfolgen wenn gerade dieses EBRM sein OK bis zu einer bestimmten Zeit giebt.. Arbeitgeber sagt dem Auftraggeber in so weit zu, weil im Vorfeld eigentlich alles gekärt war. Auch die Klausel das bei Nichteinhaltung Regressansprüche von 230.000 € an den Kunden fällig wären. AG schreibt AN ne Mail und bittet kurz um Bestätigung der Zahlen des Projekts. Dieser jedoch kann nicht bestätigen das er sich unabgemeldet mit BR Mails auf einem ganz anderem ACC und Programm beschäftigt. Als AG würde ich dem AN sowas von die Hammelbeine lang ziehen, ..."
Ein Arbeitgeber, der nicht nur eine Zusage erteilt obwohl er von dem ok eines Dritten abhängig ist und dann noch einen Regress in Höhe von 46% des Umsatzes akzeptiert? Ein Arbeitgeber der so handelt wäre wohl längst entmündigt und in der Klapsmühle gelandet.
Auf solch absurde Beispiele ist ja bisher nicht einmal "Snooker" gekommen!
Zitat (DummerHund): "Versucht euch bitte nicht immer mit aller Gewalt was zu stricken und bleibt erst mal bei dem wesentlichen." Gilt für alle Teilnehmer außer Dir?
Aus welchem Kinderbuch hast Du eigentlich Deine arbeitsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse?
29.07.2015 um 00:22 Uhr
@nicoline
Hä? Wie bitte? Bin ich hier auch im falschen Film?
Wer sollte ich denn deiner Meinung nach sein, dessen Kommentare du so sehr vermisst zu haben scheinst?
Und wie man damit auskommen kann, ist auch ganz einfach zu beantworten. Warum sollte ich auch einen Raum verlassen in dem ich mich wohlfühle, um einen anderen zu betreten in dem von mir noch ein paar Lehrstunden erwartet werden?
29.07.2015 um 00:28 Uhr
@DummerHund
Gehts noch?
Auch für dich gilt die freie Arztwahl! Die auch wahrzunehmen, ich dir hier dringendst empfehle.
„Ob diese Abmeldepflicht auch dann besteht, wenn die Betriebsratsarbeit am Arbeitsplatz ausgeübt werden soll, hat vor kurzem das Bundesarbeitsgericht (BAG) geklärt (Beschluss vom 29.06.2011, 7 ABR 135/09).“
Wenn du auch das dort stehende nicht nur Lesen, sondern auch verstehen würdest, dürftest auch du bemerken, dass:
- „vor kurzem“ hier das Jahr 2011 ist. Mein Kalender steht aber am Anfang der zweiten Halbzeit von 2015.
- Es hier um, wie ich ja auch zutreffend angab, eben um zu treffende Ersatzplanungen geht.
- Solltest du auch alles Lesen und, was vielleicht noch wichtiger ist, auch verstehen.
Auszug: „Daher besteht keine vorherrige Meldepflicht, wenn eine vorübergehende Umorganisation der Arbeits-einteilung "nicht ernsthaft in Betracht kommt"
- Und was die nachträgliche Meldung betrifft, sagt der Text auch alles aus. „Hat sich ein Betriebsratsmitglied bei kurzen Arbeitsunterbrechungen nicht vorher abgemeldet, ist es verpflichtet, dem Arbeitgeber auf Verlangen nachträglich die Gesamtdauer der Betriebsratstätigkeiten mitzuteilen.“
Zum Ersten geht es hier um die Gesamtdauer und nicht um einzeln kurze. Die kann er ja auch gerne haben. Denke ich mir halt irgendeinen Schwachsinn dazu aus.
Zum Zweiten besteht diese Verpflichtung ja „nur“ bei einem Verlangen. Was dann aber auch ein Wissen von etwas voraussetzt. Und selbst wenn er etwas ahnt, meint oder gar glaubt, sollte er sein Verlangen schon begründen können. Andererseits dieses dann ja auch mit „Nichtwissen“ bestritten werden könnte.
Was willst du uns mit diesem Quatsch jetzt eigentlich erzählen? Dass du beim Verstehen immer noch am Üben bist, oder was sonst?
29.07.2015 um 00:42 Uhr
@Pjöööng Dann muss ich Dir mal unterstellen das Du von der Breite im GeschäftsgebaHren nicht gerade die Ahnung hast. Sei es Drum, Nobody iss Perfekt. Lass Dir aber mal sagen das die Praxis ein wenig anders aus sieht. @BrauseBär Du kannst sprudeln wie Du willst, als AG würde ich Dir in schwierigen Zeiten das Ding 1:1 ans Bein pinnen; zumal es sich hier auch noch um ein EBRM dreht. Und was sagt Dir das wesentliche aus § 37 Abs.2 BetrVG ?
Nachtrag Und gerade wegen der pauschalen Aussagen die hier betrieben werden haben wir auf den Gerichten Probleme dem Recht nach zu kommen und gerecht zu werden. Geht mal in euch und auch ins Detail; vereinfacht uns unsere Arbeit.
29.07.2015 um 01:04 Uhr
Dann unterstell mal schön!
Zitat (DummerHund): "Nobody iss Perfekt"
Wer ist denn nun schon wieder dieser "Nobody" und was soll der essen?
29.07.2015 um 23:49 Uhr
@all, schön das ihr auch nach über einem Jahr zumindest noch teilweise eure Nicks oder aber euer Verhalten nicht Verändert habt. Das trollt immer noch der gleiche rum und versteht immer noch nicht, das klugscheissen LEIDER immer noch nicht den Rest von ihm dahingehend Kompensiert das er in seinem eigenen Betrieb soweit Akzeptanz bekommt das es für eine Freistellung reicht. Aber gut , sonst hätten wir hier einen Kasper weniger. Ich mag Leute die ihre eigenen Beiträge Liken, aber warum nimmt ihr dafür einen andren Nicknamen ? Ich finde mich doch auch geil, und steh dazu. Is doch OK wenn ihr euch selber so schön findet das ihr Schreibt das ihr die besten Antworten gibt. Aber dafür sollte ein 1 Zeiler reichen. Sinnlos § herzu ziehen ohne das Reale Leben zu berücksichtigen, Kommentare ohne Reflektion zu Posten, das mag erst mal toll aussehen, aber jeder der schön länger dabei ist weis.... Recht haben und recht bekommen ist nicht das gleiche... und Grabenkrieg um der Langweile wegen hilft auch keinen. Das sollte jeder merken der schon mal beim Arbeitsrichter war und den Satz hörte Denke sie immer an die Verhätmässigkeit ! Der AG muss Wirtschaflichdenken und handeln. Auf der Arbeit unterliegt doch jeder dem Datenschutz... Aber bitte macht eure eigenen Erfahrungen, versucht hier mal dem AG zubewegen was zu Bauen ! Oder besser zwingt ihn das er die Kollegen umsetzt damit der E BRM. Wenn er den mal seine BR Mail lesen darf dieses macht ohne das einer das sieht.
Verwandte Themen
Wechsel von einem 3-Schicht-Arbeitsplatz zu einem 2-Schicht-Arbeitsplatz
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Situation, wir haben 2 verschiedene Arbeitsplätze in einer Abteilung. Einer davon arbeitet im 3-Schicht-Rhythmus und der andere Arbeitsplatz im 2-Schicht-Rhythmus.
Kündigungen - weil auf neu zugewiesenem Arbeitsplatz überfordert?
ÄlterHallo,ein AN erfüllt seine Arbeit an seinem derzeitigen Arbeitsplatz.(Arbeitsplatz besteht weiter)Der AG weist ihm einen anderen Arbeitsplatz zu der den AN aber übervordert.Alle Vermittlungsversuche
Lohnfortzahlung auch bei Bereitschaftsdienst?
ÄlterHallo Leute,in unserem Unternehmen wird 24/7 gearbeitet.Je 8,5std.Wir arbeiten mit Dienstplänen die zu anfang des Monats den MA`s ausgehändigt werden.Es passiert durchaus mal dass im Dienstplan zwar e
Outsourcen
ÄlterHallo Kollegen Eine BR Kollegin ist seid März 2013 krank. Ihr Arbeitsplatz (Reinigungskraft) wurde outgesourct. Jetzt möchte sie zurückkommen und wieder Arbeiten. Aber der Arbeitsplatz ist weg. Es
Befristeter Versetzunganspruch auf alten Arbeitsplatz - Welches Mitspracherecht haben wir als BR?
ÄlterEs geht um eine befristete Versetzung und Umgruppierung einer Kollegin. Ihr Arbeitsvertrag wird dahingehend geändert, dass Sie für 1/2 Jahr eine andersartige und höhergruppierte Tätigkeit in einem and