Erstellt am 23.12.2008 um 09:32 Uhr von Kölner
@mauje
Da sollte man - eben weil nicht nur Weihnachten vor der Tür steht - Milde walten lassen.
Der BR (nicht das einzelne BRM) muss genau genommen nur bei einer Betriebsversammlung über seine Tätigkeit berichten.
Eine solche Unterschriftenaktion ist auch nur das was sie ist: Ein wilder Aktionismus, der kaum sittlichen Nährwert hat.
Achja...
...was der BRV aus der Ferne/Nähe sagt oder mahnt ist auch relativ uninteressant und 'egal'!
Erstellt am 23.12.2008 um 10:02 Uhr von Tulpe
Könnt ihr nicht Miteinander sprechen??
Er ist für die Angestellten da und Einzelgänge müßte man normal mit allen BR besprechen.
Sag ihm doch einfach das dass nicht in Odnung ist.
Was macht er???
Auch er muß sich an Gesetze halten.
Tulpe
Erstellt am 23.12.2008 um 17:05 Uhr von Der alte Heini
mauje
handelt der Stellvertreter im Namen des BR so ist der BR entsprechend zu informieren. Neben der üblichen Tätigkeiten eines Vorsitzenden, handelt er nur mit entsprechender Legitimation im Namen des BR. Eine direkte Information der Arbeitnehmer ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Offiziell hat das Gremium Betriebsrat die Verpflichtung den Arbeitnehmern ein Tätigkeitsbericht im Rahmen der Betriebsversammlungen abzugeben. Siehe auch § 43 BetrVG.
Der Stellvertreter ist auch ein Betriebsratsmitglied und hat somit ein Recht, wie jedes andere Betriebsratsmitglied auch, auf seine EIGENE Betriebsratsarbeit. Für seine eigene Betriebsratsarbeit hat er das Recht die Kollegen an ihren Arbeitsplätzen zu besuchen, mit Vorgesetzte und auch mit dem AG zu sprechen, sich für notwendige Betriebsratsarbeit von der Arbeit freizustellen, Beschwerden von Kollegen entgegen zu nehmen, diese auch, wenn ein Kollege es möchte selbständig zu erledigen, usw., usw., usw..
Der BR Kollege hat sich zu keiner Zeit dem BR gegenüber für seine eigene Betriebsratsarbeit zu verantworten oder Bericht zu erstatten. Auch brauchte er sich nicht gegenüber dem BR zu rechtfertigen. Die Arbeitnehmer haben keinerlei Rechte, von einem Betriebsratsmitglied über seine eigene Betriebsratsarbeit informiert zu werden.
Alle Betriebsratsmiglieder sind gleich. Es gibt keine Hierarchie. Der BR Vorsitzende ist kein Vorgesetzter, er hat keinerlei Weisungsbefugnis.
Ermahnungen oder Abmahnungen durch das BR Gremium oder des Vorsitzenden haben haben keinerlei rechtliche Bedeutung.
Zu deiner Frage,
Was sollen wir machen oder was können wir machen?
Handelt der Stellvertreter eigenmächtig im Namen des Gremiums, so ist das nicht in Ordnung.
Der BR könnte den Kollegen vom Amt des stellv. Betriebsratsvorsitzenden abwählen und durch einen neues BR Mitglied ersetzen.
Handelt das Betriebsratsmitglied im Rahmen seiner EIGENEN Betriebsratsarbeit, so könnt ihr nichts machen. Denn das ist das Recht eines jeden einzelnen Betriebsratsmitglied.
Erstellt am 24.12.2008 um 06:36 Uhr von Karla
Egal was Euer stellv. Vorsitzender den nun wirklich macht oder nicht macht...
Anscheinend ist es für Euch ein Problem.
In der Regel werden Probleme darurch gelößt, dass man über Sie spricht...
Wichtig in diesem Fall natürlich, das mit der richtigen Person gesprochen wird...
Ich würde allerdings vermuten, das genau das noch keiner von Euch getan hat - oder?
Mit Eurem BR-Vorsitzendem habt Ihr gesprochen...
Aber mit Verlaub - das ist nicht die richtige Person gewesen und Ermahnungen von einem BR - Vorsitzendem sind niedlich - aber völliger Blödsinn.
Das wurde aber auch schon zur Genüge erwähnt.
Redet miteinander - nicht übereinander!
Jeder sollte sachlich darstellt, was aus seiner Sicht das Problem ist...
Anschließend kann man dann gemeinsam eine Lösung suchen.
Bekommt ihr das nicht hin, habt ihr die Möglichkeit euch Hilfe von einer neutralen Person zu holen, die ein solches Gespräch moderiert - so ist die Gefahr geringer, dass man sich im Kreis dreht und im schlimmsten Fall auch noch in die Haare bekommt!
Ich denke ja, hier möchte jemand seinen Job besonders gut machen...
Sowohl als stellv. Vorsitzender aber auch als gewähltes BR Mitglied...
Dabei ist man hin und wieder etwas übereifrig - und nur, weil die Belegschaft nicht sofort über jeden Schritt informiert wird - gleich abwählen - ich weiß nicht?
Bei einem 3er Gremium gehe ich davon aus das alle den Kollegen persönlich kennen und ihn gewählt haben, weil Sie ihn für geeignet halten, ihre Interessen zu vertreten. Das sollte aber auch ein gewisses Maß an Vertrauen voraus setzten.
Viel Vertrauen haben Eure Kollegen allem Anschein nach aber nicht - oder?
Erstellt am 09.06.2010 um 21:59 Uhr von hmaidide
moin zusammen,
ich habe auch das gleiche problem mit mein Stellvertreter. Nach den neuwahlen wurde ich zum BRV gewählt. Der alte BRV, der immernoch im Gremium ist versucht (meiner Meinung nach) mithilfe des alten neuen Stellvertreter mich ständig zu übergehen. Gespräche haben bis jetzt nichts gebracht. Ich bin zwar der Meinung, dass es keine hierarchie gibt. Allerdings frage ich mich, warum gibt es überhaupt einen BRV. Im Grunde genommen können wir nur im Auftrag handeln. Entweder vom BR Gremium oder von MA. Dem Heini kann ich nur zum Teil zustimmen. Jedes BR Mitglied kann Beschwerden von Kollegen oder auch Infos vom GL entgegen nehmen dagegen kann er niemals ohne vorherige Absprache mit dem Gremium handeln (dies gilt auch für den BRV). Gespräche mit dem GL oder Abteilungsleiter zu suchen heißt für mich handeln, auch wenn er dabei keine zusagen oder ähnliches macht.
Seine Überwachungsaufgaben bleiben natürlich unberührt. Allerdings muß er/sie dem Gremium über das beobachtete sachverhat informieren und ggf. den Auftrag zum handeln vom Gremium dabei einholen. Sonst herrscht Anarchie und das ist genau was die GL will und oft sogar darauf zielt.
Die Frage, die mich mom. beschäftigt, wie kriege ich es hin dieses Problem zu lösen ohne dabei auf Mittel zurück zu greifen, die dem BR schaden. Unterschriftsaktionen oder Neu strukturierung des BR's können nur Schaden und niemals helfen. Vor allem weil wir uns gegen einen meistens mächtigen gegner (GL) kämpfen und es wäre sinnvoller sich auf diesem gegner zu konzentrieren als uns gegenseitig zu zerfleischen.
schöne Grüße
Hmaidide