Hallo, auch wir in unserem Betrieb habe ein Problem mit unserem BRV. Er ist stur uneinsichtig und macht des öfteren Alleingänge. Erst vor ein paar Tagen hat er eine Unterschriftenaktion durchgeführt, aber nicht klar und deutlich den MA bekundet, dass er das als MA und nicht als BRV und nicht im Auftrag vom BR macht. Jeder MA glaubte darauf, dass das eine Aktion vom BR sei. Der BR hat ihn darauf hingewiesen die Aktion abzublasen. Er meinte nur eer mache weiter, da der BR zu lahm sei und nichts unternehme. Einige von uns BR wollen jetzt den BRV abwählen und eine 3er oder gar 4er Spitze bilden.
Meine Frage, wie stellen wir es rechtes an ihn abzuwählen und zweitens ist eine 3er oder gar 4er Spitze gesetzlich zulässig.