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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV Abwahl?

H
hekse23
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, auch wir in unserem Betrieb habe ein Problem mit unserem BRV. Er ist stur uneinsichtig und macht des öfteren Alleingänge. Erst vor ein paar Tagen hat er eine Unterschriftenaktion durchgeführt, aber nicht klar und deutlich den MA bekundet, dass er das als MA und nicht als BRV und nicht im Auftrag vom BR macht. Jeder MA glaubte darauf, dass das eine Aktion vom BR sei. Der BR hat ihn darauf hingewiesen die Aktion abzublasen. Er meinte nur eer mache weiter, da der BR zu lahm sei und nichts unternehme. Einige von uns BR wollen jetzt den BRV abwählen und eine 3er oder gar 4er Spitze bilden. Meine Frage, wie stellen wir es rechtes an ihn abzuwählen und zweitens ist eine 3er oder gar 4er Spitze gesetzlich zulässig.

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Community-Antworten (15)

M
Murmel

16.11.2007 um 14:46 Uhr

Es ist gar nicht so schwer den BRV abzusetzen.

  1. Auf die Tagesordnung setzen lassen, auf genaue Formulierung achten. Abwahl/Neuwahl/ Freistellungen??
  2. Bei der Sitzung abstimmen lassen, dafür ist natürlich wichtig zu wissen wieviele sind auf Eurer Seite!
C
carrie

16.11.2007 um 14:46 Uhr

Hallo Abwählen geht ziemlich einfach, auf die nächste Einladung als Tagesordnungspunkt mit Beschluss und dann mit der Mehrheit abwählen. Wie hab ich denn eure 3er oder 4er Spitze zu verstehen...2 BRV und 2 Stellvertreter oder 1 BRV und 2 Stellvertreter?

F
Frosch

16.11.2007 um 16:38 Uhr

Also das Gesetz spricht nur von einem Vorsitzenden. Mehr wären wohl auch nicht sinnvoll. §26BetrVG

Im Wortlaut: Er wählt DEN Vorsitzenden und DESSEN Stellvertreter

Einzahl, definitiv. Auch STellvertreter brauchts in der Regel nur einen, Falls beide verhindert sein sollen könnt ihr in der Geschäftsordnung festhalten, wer dann die Geschäfte führt. Wollt ihr zu dritt oder viert euer Süppchen kochen und den Rest aushebeln???

Für den derzeitigen BRV, haltet ihm mal den §23 unter die Nase Abs 1 Satz 2 in dem Fall. Der kann nicht nur abgewählt werden, sondern auch ausgeschlossen.

S
Steinlaus

16.11.2007 um 16:44 Uhr

Hallo

wie die Kollegen schon erwähnt haben ist die Abwahl kein großer Aufwand. Tagesordnung erstellen mit diesem Thema (Formulierung ist sehr wichtig!! z.B. 1. Abwahl BRV - Beschlussfassung Neuwahl, 2. Wahl BRV, 3. Freistellung, 4. Neubesetzung GBR-Mandat...) und dann in der Sitzung die Abwahl "vollstrecken" - bitte die Tagesordnung aber nicht erst bei der Sitzung vorlegen sondern mindestens einen Tag vorher den BR-Mitgliedern schicken. Denn wird die Tagesordnung am Tag der Sitzung verteilt muss das komplette Gremium (=ALLE) dem Antrag zustimmen - und euer jetziger BRV wird bestimmt nicht mit "ja" stimmen. Mach dir vor der Abwahl bzw. dem verschicken der Tagesordnung ein Bild davon wieviele denn überhaupt einen neuen BRV wollen - sonst geht die ganze Aktion nämlich nach hinten los.

Was meinst du mit 3er-4er Spitze?

Gruß Steinlaus

C
carrie

16.11.2007 um 16:52 Uhr

und nicht zu vergessen wäre, dass ein Ersatzmitglied für den Vorsitzenden zu laden ist, er darf bei seiner eigenen Abwahl selbstverständlich nicht mitstimmen. Das hatten wir bei uns nämlich auch schon mal und wurden vom RA darauf aufmerksam gemacht!

S
Steinlaus

16.11.2007 um 17:04 Uhr

@ carrie

bist du dir da sicher? - wieso sollte der BRV nicht abstimmen bzw. dagegen sein dürfen? - er ist doch ein vollständiges BR-Mitglied!!! Ein Ersatzmitglied für den BRV ist völlig überflüssig! Unsere Abwahl wurde auch durch einen RA geprüft und konnte sie nicht für "nichtig" erklären.

Gruß Steinlaus

I
Immie

16.11.2007 um 17:12 Uhr

Wenn er bei der Wahl zum Vorsitzenden wählen darf... ...warum dann bei der Abberufung nicht?

F
Frosch

16.11.2007 um 17:24 Uhr

@carrie

das verwechselst du jetzt mit Kündigung, da darf das betreffende Mitglied natürlich nicht mit abstimmen

C
carrie

16.11.2007 um 17:42 Uhr

das müßte sogar im Fitting stehen! Das bei Kündigungen usw. das Mitglied nicht dabei sein darf ist ja klar. Wir hatten damals bei uns ziemlichen Stress deswegen, weil wir den BRV bei der Abwahl haben mit abstimmen lassen, später stellte sich das dann als Fehler raus.

H
hekse23

16.11.2007 um 18:23 Uhr

Hallo hier ist hekse23 3er oder 4er Spitze, damit meinte ich, dass 3 oder 4 Personen gemeinsam den Vorsitz führen. Da es für einen einzelnen von uns zuviel Arbeit wäre. Natürlich wollen wir NICHT unser Süppchen kochen und den Rest aushebeln. Sicher steht im Gesetz DEN und DESSEN, aber wo steht es geschrieben, dass es verboten ist. Wenn der BR einverstanden ist, wo liegt dann das Problem?

I
Immie

16.11.2007 um 18:32 Uhr

@hekse Wieviele BRM habt ihr denn? Es könnte ein kleines bis grosses Durcheinander geben wenn 3 bis 4 Vorsitzende auch den Aufgaben eines Vorsitzenden nachkommen. Das geht nicht!

DAH
Der alte Heini

16.11.2007 um 20:21 Uhr

carrie, selbstverständlich darf der BRV bei seiner Abwahl dabei sein und auch selber mit abstimmen. Dein Hinweis trifft nur zu, wenn das BR Mitglied persönlich betroffen ist und das ist hier nicht der Fall.

hekse23, die Idee mit der Doppelspitze ist quatsch. Der Betriebsrat ist doch keine Fußballmannschaft. Wie der BR zu organisieren ist sagt klar das Gesetz.

B
Bergmann

17.11.2007 um 00:08 Uhr

@ Heini,

das BR Mitglied BRV ist bei seiner Abwahl nicht persönlich betroffen ??

F
Frosch

17.11.2007 um 11:34 Uhr

BRV zu sein ist ja kein persönlcher Vor- oder Nachteil. Also ist er auch nicht persönlich betroffen

DAH
Der alte Heini

17.11.2007 um 18:23 Uhr

In der Tat ist es so, dass der Kollege nicht persönlich betroffen ist, wenn es z.B. um Handlungen geht, mit denen der BR organisiert wird. Außerdem ist das BR Amt ein Ehrenamt und hat nur indirekt etwas mit der Tätigkeit eines Arbeitnehmers zu tun. Anders wäre es wenn der BR Dinge beschließen will in denen ein BR Mitglied aufgrund seines Arbeitsverhältnisses persönlich betroffen ist, z.B. Kündigung, Versetzung, usw.

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