Erstellt am 25.07.2015 um 08:55 Uhr von gironimo
>in einem Ordner eines BR Mitgliedes - stand im Regal am Schreibtisch<
Da hat der Ordner ja auch nichts verloren. Hier muss sich das BR-Mitglied an die eigene Nase fassen.
Ansonsten - warum sollte ein Teamleiter nicht Unterlagen einsehen dürfen.
Was anderes wären die Schreibtische der Mitarbeiter, in denen sich auch private Dinge befinden. Abschließen ist immer noch der beste Weg.
Sprecht den Teamleiter doch einfach mal an. Seine Vorgehensweise führt zur Verstimmung bei den Mitarbeitern, ist also kein guter Führungsstil. Besser wäre doch, er würde offen fragen, wenn er Unterlagen sucht.
Beim Arbeitgeber würde ich ihn vorschlagen für eine Vorgesetztenschulung.
Erstellt am 25.07.2015 um 12:02 Uhr von Horza
Auch wenn der Ordner "offen" im Regal steht, hat er daran nix zu suchen. Wie sieht es weiter oben in der Hackordnung aus, ist das Problem bekannt bzw. wie geht man damit um?
Erstellt am 25.07.2015 um 19:03 Uhr von Challenger
Empfehlung:Als TOP auf die nächste BR-Sitzung setzen und beschließen:
1. Dem Arbeitgeber aufzugeben, den Teamleiter aufzufordern es ab sofort zu unterlassen,
Einsichtnahme in schriftlichen und/oder elektronischen Unterlagen und Aufzeichnungen
vorzunehmen.
2. Dem Arbeitgeber im Falle der Zuwiderhandlung anzudrohen, gemäß §23 BetrVG ein auf
Unterlassung gerichtetes arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einzuleiten.
3. Den Arbeitgeber aufzufordern,dem BR ein abschließbares Büro zur Verfügung zu stellen.