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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anfechtung der BR-Wahl - Datenschutz

M
Mauselpausel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben erfolgreich erstmalig eine BR-Wahl durchgeführt. Der Kandidat der Geschäftsleitung, der nicht in den BR gewählt wurde :-), klagt nun mit zwei anderen Mitarbeitern gegen die Wahl - mit fadenscheinigen Gründen und uE ohne Aussicht auf Erfolg... Wir vermuten, daß die Geschäftsleitung (auch unerfahren im Umgang mit BR) glaubt, mit der Klage die BR-Arbeit blockieren zu können. Unser BR1-Seminar haben wir erst in zwei Wochen, aber wir wissen zumindest, daß wir trotz der Klage "arbeitsfähig" sind. Frage:

  1. Können wir als BR eine Rundmail an alle Mitarbeiter schicken mit der Information, daß die BR-Wahl von drei MA angefochten wird.
  2. Dürfen wir die drei MA namentlich benennen? Oder spricht da ggf. die Geheimhaltungspflicht bzw. der Datenschutz dagegen?
  3. Können wir die MA infomieren, daß sie keine Bedenken haben müssen, da der gewählte BR ist im Amt und alle können sich mit entsprechenden Problemen an den BR wenden. Kann jemand auf die Schnelle auch den Paragrafen benennen, den man zitieren kann bzgl. der Arbeitsfähigkeit? Danke und ich hoffe die Fragen sind nicht zu doof, aber wr stehen gaaanz am Anfang :-)
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Community-Antworten (6)

G
gironimo

24.07.2015 um 10:12 Uhr

Nichts anderes ergibt sich aus dem § 21 BetrVG. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Wenn die Wahlanfechtung aufschiebenden Charakter hätte, müsste es auch irgendwo stehen - steht aber nicht. Ein Info solltet Ihr herausgeben (kühl und sachlich) Die Namen würde ich dabei nicht nennen. So was spricht sich ohnehin herum.

S
stehipp

24.07.2015 um 12:10 Uhr

Sehe ich auch so gironimo.

Allerdings würde ich mal drüber nachdenken, mir fachliche Hilfe durch Gewerkschaft oder Rechtsberatung zu holen. Scheinbar betreibt der AG hier indirekt eine Klage gegen die Wahl, da er mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist. Und sei dir sicher, der AG hat immer einen Anwalt im Hintergrund, der ihn berät. Teilt das dem AG mit. Er freut sich bestimmt, die Kosten für eure externe Beratung übernehmen zu dürfen.

P
Pjöööng

24.07.2015 um 12:45 Uhr

Die Namen derer die da klagen würde ich nicht veröffentlichen. Das könnte einem anprangern gleichkommen.

Auch würde ich die Anfechtung nicht in den Vordergrund stellen. Eher vielleicht eine Rundmail "Euer Betriebsrat stellt sich vor", wo Ihr die Namen benennt und die Funktionen und was es vielleicht noch interessantes gibt um dann zum Schluss noch anzufügen: "Wie Ihr vielleicht erfahren habt, wurde die Wahl von drei Wahlberechtigten angefochten. Diese Kollegen machen damit von ihrem gesetzlich verankerten Recht Gebrauch, den korrekten Ablauf der Wahl von einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Wir begrüßen dieses Verfahren, da damit das korrekte Verhalten unseres Wahlvorstamdes gerichtlich bestätigt werden wird. Auf die Arbeitsfähigkeit des BR hat das laufende Verfahren keine Auswirkungen. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir Euch zu gegebener Zeit informieren."

M
Mauselpausel

24.07.2015 um 12:55 Uhr

Anwalt ist bezüglich der Klage beauftragt - da sind wir schmerzfrei :-) Termin ist aber noch eine Weile hin und wir wollen vorher die MA informieren, sind uns aber unsicher, in welchem Umfang wir das dürfen. Aber erste Anhaltspunkte habt Ihr ja schon gegeben... Danke dafür!

H
Hartmut

25.07.2015 um 00:06 Uhr

Die Idee von Pjöng ist gut. Die Namen nicht nennen, und den Hintergrund sachlich beschreiben, und warum die Vorwürfe eurer Meinung nach haltlos sind. Kurz halten, sonst liest es keiner!

Generell gilt, dass man bei Veröffentlichungen aller Art keine wissentlich unwahren Tatsachenbehauptungen aufstellen darf, und auch keine Schmähkritik üben.

H
Hoppel

25.07.2015 um 11:55 Uhr

"Wir begrüßen dieses Verfahren, da damit das korrekte Verhalten unseres Wahlvorstamdes gerichtlich bestätigt werden wird. "

Diesen Satz würde ich persönlich rauslassen, den Rest finde ich sehr gut formuliert.

Da hier ein sehr ausgeprägtes Interesse daran zu bestehen scheint, dass die BR-Wahl für unwirksam erklärt wird, bin ich mir ziemlich sicher, dass Fehler gefunden und belegt werden können. Ob diese Fehler ausreichen, steht auf einem anderen Blatt Papier!

Auch lehne ich mich soweit aus dem Fenster, behaupten zu wollen, dass KEINE BR-Wahl zu 100% fehlerfrei gelaufen ist. Beginnt schon damit, dass es nur KollegInnen geben muss, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und denen keine Wahlhilfe/kein Merkblatt in deren Muttersprache ausgehändigt worden ist.

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