Hallo zusammen,
wir haben erfolgreich erstmalig eine BR-Wahl durchgeführt. Der Kandidat der Geschäftsleitung, der nicht in den BR gewählt wurde :-), klagt nun mit zwei anderen Mitarbeitern gegen die Wahl - mit fadenscheinigen Gründen und uE ohne Aussicht auf Erfolg...
Wir vermuten, daß die Geschäftsleitung (auch unerfahren im Umgang mit BR) glaubt, mit der Klage die BR-Arbeit blockieren zu können. Unser BR1-Seminar haben wir erst in zwei Wochen, aber wir wissen zumindest, daß wir trotz der Klage "arbeitsfähig" sind.
Frage:
1. Können wir als BR eine Rundmail an alle Mitarbeiter schicken mit der Information, daß die BR-Wahl von drei MA angefochten wird.
2. Dürfen wir die drei MA namentlich benennen? Oder spricht da ggf. die Geheimhaltungspflicht bzw. der Datenschutz dagegen?
3. Können wir die MA infomieren, daß sie keine Bedenken haben müssen, da der gewählte BR ist im Amt und alle können sich mit entsprechenden Problemen an den BR wenden.
Kann jemand auf die Schnelle auch den Paragrafen benennen, den man zitieren kann bzgl. der Arbeitsfähigkeit?
Danke und ich hoffe die Fragen sind nicht zu doof, aber wr stehen gaaanz am Anfang :-)