Erstellt am 24.07.2015 um 08:12 Uhr von gironimo
Nichts anderes ergibt sich aus dem § 21 BetrVG. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Wenn die Wahlanfechtung aufschiebenden Charakter hätte, müsste es auch irgendwo stehen - steht aber nicht.
Ein Info solltet Ihr herausgeben (kühl und sachlich)
Die Namen würde ich dabei nicht nennen. So was spricht sich ohnehin herum.
Erstellt am 24.07.2015 um 10:10 Uhr von stehipp
Sehe ich auch so gironimo.
Allerdings würde ich mal drüber nachdenken, mir fachliche Hilfe durch Gewerkschaft oder Rechtsberatung zu holen.
Scheinbar betreibt der AG hier indirekt eine Klage gegen die Wahl, da er mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist. Und sei dir sicher, der AG hat immer einen Anwalt im Hintergrund, der ihn berät.
Teilt das dem AG mit. Er freut sich bestimmt, die Kosten für eure externe Beratung übernehmen zu dürfen.
Erstellt am 24.07.2015 um 10:45 Uhr von Pjöööng
Die Namen derer die da klagen würde ich nicht veröffentlichen. Das könnte einem anprangern gleichkommen.
Auch würde ich die Anfechtung nicht in den Vordergrund stellen. Eher vielleicht eine Rundmail "Euer Betriebsrat stellt sich vor", wo Ihr die Namen benennt und die Funktionen und was es vielleicht noch interessantes gibt um dann zum Schluss noch anzufügen: "Wie Ihr vielleicht erfahren habt, wurde die Wahl von drei Wahlberechtigten angefochten. Diese Kollegen machen damit von ihrem gesetzlich verankerten Recht Gebrauch, den korrekten Ablauf der Wahl von einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Wir begrüßen dieses Verfahren, da damit das korrekte Verhalten unseres Wahlvorstamdes gerichtlich bestätigt werden wird. Auf die Arbeitsfähigkeit des BR hat das laufende Verfahren keine Auswirkungen. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir Euch zu gegebener Zeit informieren."
Erstellt am 24.07.2015 um 10:55 Uhr von Mauselpausel
Anwalt ist bezüglich der Klage beauftragt - da sind wir schmerzfrei :-)
Termin ist aber noch eine Weile hin und wir wollen vorher die MA informieren, sind uns aber unsicher, in welchem Umfang wir das dürfen. Aber erste Anhaltspunkte habt Ihr ja schon gegeben... Danke dafür!
Erstellt am 24.07.2015 um 22:06 Uhr von Hartmut
Die Idee von Pjöng ist gut. Die Namen nicht nennen, und den Hintergrund sachlich beschreiben, und warum die Vorwürfe eurer Meinung nach haltlos sind. Kurz halten, sonst liest es keiner!
Generell gilt, dass man bei Veröffentlichungen aller Art keine wissentlich unwahren Tatsachenbehauptungen aufstellen darf, und auch keine Schmähkritik üben.
Erstellt am 25.07.2015 um 09:55 Uhr von Hoppel
"Wir begrüßen dieses Verfahren, da damit das korrekte Verhalten unseres Wahlvorstamdes gerichtlich bestätigt werden wird. "
Diesen Satz würde ich persönlich rauslassen, den Rest finde ich sehr gut formuliert.
Da hier ein sehr ausgeprägtes Interesse daran zu bestehen scheint, dass die BR-Wahl für unwirksam erklärt wird, bin ich mir ziemlich sicher, dass Fehler gefunden und belegt werden können. Ob diese Fehler ausreichen, steht auf einem anderen Blatt Papier!
Auch lehne ich mich soweit aus dem Fenster, behaupten zu wollen, dass KEINE BR-Wahl zu 100% fehlerfrei gelaufen ist.
Beginnt schon damit, dass es nur KollegInnen geben muss, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und denen keine Wahlhilfe/kein Merkblatt in deren Muttersprache ausgehändigt worden ist.