Ist eine Urlaubs Aufstockung möglich?
Hallo ich habe folgendes Problem: ich bin leider ein Neuling im punkto BR. Viele Arbeiter haben sich beschwert das die urlaubs tage einfach nicht aussreichen, wir haben 24Tage diese werden aber durch die vorgeschriebene BU in Anspruch genommen, jetzt hat keiner meiner Kollegen Urlaubstage zur freien Verfügung. Ist es möglich als BR die 24 Tage auf 30 Tage aufzustocken?
Bedanke mich schon mal im voraus für jede Hilfe
Community-Antworten (20)
23.07.2015 um 10:32 Uhr
Nein als Betriebsrat könnt Ihr natürlich keinen Urlaub aufstocken. Aber beim Betriebsurlaub seit Ihr in der Mitbestimmung (§87 BetrVG) und da würde ich schon drauf bestehen das nicht zu viel Urlaub fest verplant wird.
23.07.2015 um 10:52 Uhr
Problem ist wir sind eine Dienstleister firma in einem anderem Betrieb wir müssen da urlaub nehmen ist vorgeschrieben , da gerade in dieser zeit das werk zu hat . Die arbeiter dieses Werkes und die anderen Dienstleister in diesem werk haben 30 Tage Urlaub nur unsere Arbeiter nicht
23.07.2015 um 10:58 Uhr
,,Wir müssen da Urlaub nehmen'' hier ist doch der Ansatzpunkt für den Betriebsrat. Einfach mal mit einer Forderung in die Verhandlung zum Betriebsurlaub reingehen (z.B. jeder Mitarbeiter hat mindestens eine freie Woche Urlaub zur Verfügung) und wenn der AG nicht bereit ist dann geht's in die Einigungsstelle. Schlechter als jetzt bei Euch ist kann es ja nicht werden!
23.07.2015 um 11:11 Uhr
Das ist eine ganz besch...e Situation. Seit ihr irgendwie gewerkschaftlich organisiert? Gilt ein Tarifvertrag? Hier würde ich mal ansetzen.
Grundsätzlich gebe ich moreno recht, dass ein BR in der Mitbestimmung ist. Jedoch gibt es hier ein paar Einschränkungen, die gerne mal unter dem Tisch fallen: siehe Arztpraxen. Wenn der Doktor nicht da ist kann auch nicht gearbeitet werden. Hier steht im BUrlG § 7 Abs. 1 2 Halbsatz: ... wenn nicht dringende betriebliche Belange entgegenstehen... Jedoch könnte das auch ein Ansatzpunkt für Euch sein. Der AG darf das Betriebsrisiko nicht auf die AN umlegen. Hier kann nur eine (vernünftige) Gewerkschaftsarbeit helfen...
23.07.2015 um 11:31 Uhr
Zunächst einmal: Wenn der Kunde nicht da ist, weil er Urlaub macht, kann Euer AG nicht einfach von sich sagen: Dann habt Ihr auch Urlaub.
Das andere Ende der Fahnenstange wäre: Euer AG ist im Annahmeverzug, weil Ihr ja arbeitsbereit seit und der AG Euch nicht beschäftigen kann - er also zahlen muss.
Wo dazwischen ein fairer Kompromiss liegen kann, ist Euren Verhandlungen unterlegen und in die BV "Urlaubsgrundsätze" zu verankern.
Tatsächlich könnt Ihr wegen des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht über mehr Urlaub verhandeln.
Aber durchaus darüber, dass es bei Euch im Betrieb noch selbst Arbeiten gibt, die zu erledigen wären, obwohl der Kunde Urlaub hat. Dazu können doch auch Schulungs- und Trainingsmaßnahmen zählen, Wartungsarbeiten oder was auch immer. Auch Überstunden abbummeln und ähnliches käme in Frage.
23.07.2015 um 11:50 Uhr
Wenn tatsächlich keine Arbeit da ist wäre evtl. auch denkbar für einen gewissen Zeitraum Kurzarbeit zu beantragen
23.07.2015 um 11:50 Uhr
Eine Möglichkeit wäre, das ihr eine BV über ein Zeitkonto abschließt, indem z.B. geregelt ist, das es für jede geleistetet Schicht ein paar Minuten extra gibt. Damit erhöht sich zwar nicht der Urlaubsanspruch, aber diese Zeiten kann man abfeiern.
Des weiteren könnte sich, je nachdem wie gearbeitet wird, und ob ein TV anhängig ist, der Urlaubsanspruch auch erhöhen.
23.07.2015 um 13:01 Uhr
Nein wir haben momentan kein tarif Vertrag da wir erst vor kurzen den Betriebsrat gegründet haben,gewergschaft naja uns fehlen dafür die Mitglieder,und früher feierabend machen funzt nicht da wir die linie versorgen müssen , wir würden unsere pflichten verletzt ,danke für die vielen antworten. wie ist es den wen der Betriebsrat eine sitzung einberuft zwecks diesen Themas mit jeweilige Einladung an die GeschäftsFührung, kein Beschluss sondern eine Diskussion ?
23.07.2015 um 13:06 Uhr
@Betriebspate meiner Meinung nach solltet Ihr erst mal Grundlagenschulung machen was wollt Ihr mit dem AG diskutieren wenn Ihr noch gar kein Wissen über Eure Rechte und Möglichkeiten habt?
23.07.2015 um 13:27 Uhr
Da gibts ein Problem die schulung an der wir teilnehmen wird erst im Oktober statt finden so lange können wir nicht warten , der BR kann doch nich Mitarbeiter Problem ignorieren muss doch sofort reagieren
23.07.2015 um 13:46 Uhr
Ich bin immer ein Fan der offenen Diskussion. Also sucht das Gespräch mit mit euerer GL. schildert die Thematik. Vielleicht findet ihr ja gemeinsam einen Kompromiss.
Macht ihm deutlich, dass die Situation eine Belastung für die Kollegen ist. Die Gefahr besteht, dass Kollegen sich anderweitig Arbeitsplätze suchen.... Da fgallen euch bestimmt jede Menge Gründe ein. Wenn ihr euch nicht an die Gewerkschaft wenden könnt, da ihr keine Mitglieder habt, könnt ich euch auch anderweitige Fachexpertise einfordern. Hier gibt es teilweise sehr gute Fachanwälte. Laßt Euch aber nicht vom AG den Anwalt vorschreiben!
Aber trotzdem, aus meiner Sicht immer erstmal mit dem AG reden.
23.07.2015 um 13:48 Uhr
Dann beschließt die Hinzuziehung eines Sachverständigen (hier z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht, § 80 Abs. 3 BetrVG).
Ihr sucht Euch einen, holt einen Kostenvorschlag und wendet Euch dann mit diesen an den AG zwecks Kostenübernahme. Wenn es da klemmt, kann Euch der Fachanwalt sicherlich auch behilflich sein.
23.07.2015 um 13:51 Uhr
Weiß Dein AG eigentlich das er jetzt wo er einen Betriebsrat hat, dass er Betriebsurlaub nur mit Zustimmung des Betriebsrates anordnen darf? Das wär ja schon mal ne erste Gesprächsgrundlage ;-) und der türkische Basar ist eröffnet, aber ohne Schulung oder Sachverständigen wird es sehr schwer für Euch.
23.07.2015 um 18:16 Uhr
schwierig das so kurzfristig zu stemmen... eigentlich unmöglich - selbst wenn ihr anfangt... eine einstweilige verfügung werdet ihr vermutlich gegen den Zwangsurlaub nicht bekommen, es sei denn, ihr seid erst jetzt gewählt worden - und selbst wenn... wird schwierig... Verhandlungen mit einigungsstelle usw... das wird nichts mehr mit der zeitlichen lage... der AG wird euren vorschlag nicht annehmen - das ArbG muß die Einigungsstelle einsetzen... die sind auch im Urlaubsmodus und bis dann der erste Termin gefunden ist....haben wir vermutlich Dezember...
Niemals "schnellschüsse" machen - früh genug anfangen - wenn ihr jetzt beginnt, klappt es bestimmt zum nchsten Sommerurlaub...
Da ihr neu seid, solltet ihr das Thema mit Hilfe eines Sachverständigen, der mit euch eine BV zur Urlaubsplanung ausarbeitet beginnen - legt diese dem AG vor und setzt den ersten Verhandlungstermin fest...
23.07.2015 um 18:21 Uhr
Da geb ich Globus Recht lieber ne vernünftige Regelung für das nächste Jahr als irgend ein Schnellschuss der nach hinten losgeht. Betriebsratsarbeit ist auch Geduldsarbeit!
23.07.2015 um 22:07 Uhr
@ Betriebspate
"Viele Arbeiter haben sich beschwert das die urlaubs tage einfach nicht aussreichen, wir haben 24Tage diese werden aber durch die vorgeschriebene BU in Anspruch genommen, jetzt hat keiner meiner Kollegen Urlaubstage zur freien Verfügung." Wer oder was schreibt denn den Betriebsurlaub vor? Zumal der AG in einem Betrieb MIT BR Betriebsferien OHNE ZUSTIMMUNG DES BR überhaupt nicht verhängen darf.
Unabhängig davon sollte man sich doch erstmal darauf beschränken, dass der AG grundsätzlich NICHT alle Urlaubstage für Betriebsferien verplanen darf! Als Faustregel gilt: 3/5 darf der AG verplanen, 2/5 muss der AN nach seinen Vorstellungen verplanen können > BAG, 28.07.1982, 1 ABR 79/92
Bedeutet in Eurem Fall, dass die KollegInnen grundsätzlich 10 Urlaubstage frei verplanen können müssen.
Aber als BR kann mit die Urlaubstage ganz sicher nicht aufstocken! Außerdem wäre das nicht die Lösung des eigentlichen Problems!
23.07.2015 um 22:19 Uhr
hoppel, und was holft das jetzt in diesem Jahr?
24.07.2015 um 03:07 Uhr
Dann fangt mal an zu überlegen warum ihr einen BR gegründet habt und was für Rechte und Pflichten ihm obliegen. Hier sind wir bei einem MUSS und nicht bei einem Wunschkonzert. Stellt euch genau mit so breiter Brust auf wie der AG, denn ihr habt Rechte und der AG ist als BR nur euer Geschäftspartner und ist dem BR nicht befugt etwas vor zu schreiben. Die MA dürfen Wünsche äußern, der BR aber schliesst bindende Verträge ab; und das nicht nach Wunsch, sondern nach Gesetzen und Richtlinien zum Wohle des Ganzem. (siehe Griechenlandeinigung)
24.07.2015 um 11:15 Uhr
Hallo Betriebspate, ich glaube, dass ihr mit den bereits gegebenen Antworten schon viel machen könnt, vielleicht auch dieses Jahr schon. Nicht in diesen Sommerferien, aber es kommt ja noch Weihnachten, wo vielleicht wieder frei genommen werden MUSS, weil das andere Werk wieder geschlossen hat??
Jetzt gibt es einen Betriebsrat, jetzt werden neue Spielregeln nötig, bei denen der BR ein Mitbestimmungsrecht hat.
Wenn die Faustregel gilt, dass der AG nur 3/5 verplanen darf und ihr seid jetzt schon bei dieser Zahl angekommen, dann könnte es doch mit seiner Weihnachtsplanung eng werden... Möglicherweise ist das gar nicht so schlecht als Basis..
24.07.2015 um 11:27 Uhr
Ich bedanke mich bei allen, für diese Grosse hilfe werde euch berichten ob es geklappt hat wens soweit ist:-)
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