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Mehrstundenverechnung mit Au

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Neptun
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Mitarbeiter einen teilzeitvertrag mit 30 wochenstunden hat. Am Montag 8 h arbeitet und dann Di-Mi AU ist. Do und Fr normal wiedr 6 h arbeitet, kann der AG die 2 h vom Montag mit der Au verrechnen? Wo kann man da was nachlesen?

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Community-Antworten (19)

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nicoline Akzeptiert

22.07.2015 um 09:28 Uhr

Das ist nicht zuässig!

Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)

H
Hartmut

22.07.2015 um 09:16 Uhr

Ohne jetzt in meine Literatur geschaut zu haben - nein, von einer Möglichkeit der 'Verrechnung Mehrarbeit gegen AU' ist mir nichts bekannt. Kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist.

P
Pjöööng

22.07.2015 um 12:06 Uhr

Ich denke dass die Antworten an der etwas unglücklich formulierten Frage vorbeigehen.

Teilzeit 30 Wochenstunden = Durchschnittlich 6 Arbeitsstunden pro Tag

Hat Montag 8 Stunden gearbeitet, also 2 mehr als dem Durchschnitt entspricht. Jetzt ist die spannende Frage, ob diese 2 Stunden mehr als Überzeit zu sehen sind (der AN in dieser Woche also 32 Stunden gearbeitet hätte, wenn er nicht krank geworden wäre), oder ob er nu vorgearbeitet hat (also ebenfalls nur 30 Wochenstunden gearbeitet hätte).

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt das Lohnausfallprinzip, es muss also genau soviel bezahlt werden (bzw. Stundne gutgeschrieben werden), wie auch bezaglt worden wäre, wenn der AN regulär gearbeitet hätte. Maßgeblich für die Ermittlung ist der Dienstplan, falls keiner existiert wird man in der Regel eine Durchschnittsbetrachtung machen müssen.

Wenn die Frge jetzt also so zu verstehen war, dass der AN am Montag 8 Stunden gearbeitet hatte, um z.B. am Mittwoch bereitsnach vier Stunden heimgehen zu dürfen, dann ist es korrekt wenn die 2 zusätzlichen Stunden vom Montag nicht ins Überstundenkonto wandern.

G
Globus

22.07.2015 um 18:09 Uhr

ja... "Do und Fr normal wiedr 6 h arbeitet" deutet darauf hin, dass er täglich 6 Std arbeitet, genau wissen wir es leider nicht...

... und auch nciht wie das an den AU Tagen aussehen sollte...

P
Pjöööng

22.07.2015 um 18:15 Uhr

Das hast Du gut erkannt!

G
Globus

22.07.2015 um 18:48 Uhr

na, wenn das ein kluger AG ist, wird er das alles so bedacht haben, ich befürchte aber, dass die Einschätzung der anderen nciht verkehrt war ;-)

Schade, dass so mancher Fragesteller wichtige einzelheiten vergisst zu benennen, was ich aber auch auf eine gewisse Argt "Betriebsblindheit zurückführen möchte...

H
Hartmut

22.07.2015 um 20:39 Uhr

Hab' nochmal nachgeschlagen, auch im Juris. Nicoline hat's (wieder einmal) auf den Punkt getroffen. :)

G
Globus

22.07.2015 um 20:50 Uhr

"... Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer ..."

und hiernach sieht es im Moment nicht aus... sorry

Nachtrag: "... Do und Fr normal wiedr 6 h arbeitet, ..." könnte davon zeugen, bzw, zeugt schon fast dafür, dass es eben nicht regelmäßig ungleich verteilt war... warum sollte der Fragesteller sonst "... normal wiedr..." schreiben?

N
nicoline

22.07.2015 um 22:51 Uhr

Gut! Vielleicht habe ich ja mal wieder etwas verkehrt, oder gar nicht verstanden....
Versteht denn jemand, wenn es von dem Fragesteller schon keine Reaktion gibt, was genau damit gemeint ist:

"kann der AG die 2 h vom Montag mit der Au verrechnen?"

G
Globus

22.07.2015 um 22:54 Uhr

ja, es könnte so sein, dass er eventuell an dem einem tag länger gearbeitet hat, um an einem anderen früher zu gehen - aber ja, es könnte auch sein, dass er länger arbeiten sollte wegen der anliegenden arbeit - auch kann ein gleitzeitmodell da sein - wir wissen es nciht, und ohne nähere Infos ist es halt wirklich schwer eine "richtigige" antwort zu geben...

N
nicoline

23.07.2015 um 09:25 Uhr

Es könnte ebenso sein, dass am Montag 8 Std. gearbeitet wurde, an den anderen Tagen hätte 6 Std. gearbeitet werden müssen und der AG trotzdem nur 30 Std. für die Woche gutgeschrieben hat. Nebenbei gesagt finde ich es mehr als unhöflich, wenn der Fragesteller nichts zur Aufklärung der Frage beiträgt, die er selber beantwortet haben möchte.

N
Neptun

23.07.2015 um 10:09 Uhr

Hallo Ihr Drei, könnt die sinnlose Diskussion über hätte, könnte und würde einstellen. nicoline´s Beitrag und stellt Euch vor das habe ich selbst heraus gefunden, BAG 5 AZR 676/11, ergeben die richtige Lösung.

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Globus

23.07.2015 um 18:31 Uhr

wenn du dir da so sicher bist, dass es 1 zu 1 zu euerm Problem paßt, warum fragste dann hier? und warum wurde die Frage so "schlampig" gestellt?

@nicoline: jepp wenn dem so wäre... leider hatten wir die Infos nicht... das Urteil werde ich mir jetzt aber mal antun - eigentlich keine Zeit, aber bin neugierig...

Hoffentlich ist da nicht nur der Wunsch Vater der Einsicht...

G
Globus

23.07.2015 um 18:36 Uhr

Ich habe es nciht mal in Gänze durchgelesen...

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&anz=27&pos=2&nr=15981&linked=urt

aber ich sehe hier keine Übereinkunft mit der Frage...

Ich bekomme Angst...

P
Pjöööng

24.07.2015 um 13:22 Uhr

Da muss ich Globus ausnahmsweise mal Recht geben.

N
nicoline

24.07.2015 um 14:54 Uhr

Also Angst hab ich gerade nicht und mir geht es auch nicht um's Recht haben.......mir ist nur leider immer noch nicht klar, wie die Frage genau gemeint ist. Aber Neptun scheint ja kein Interesse zu haben, hier eine Aufklärung herbeizuführen! Schade eigentlich!! Wenn die Frage jetzt also so zu verstehen war, dass der AN am Montag 8 Stunden gearbeitet hatte, um z.B. am Mittwoch bereitsnach vier Stunden heimgehen zu dürfen, dann ist es korrekt wenn die 2 zusätzlichen Stunden vom Montag nicht ins Überstundenkonto wandern. das sehe ich genau so wie Du, aber, unter "Verrechnung mit AU" verstehe ich irgendwie etwas Anderes als den von dir geschilderten Sachverhalt.

P
Pjöööng

24.07.2015 um 15:22 Uhr

nicoline,

nach der letzten Äußerung des Fragestellers habe cih nur feststellen können, dass er offensichtlich etwas ganz anderes wissen wollen, als das, was man möglicherweise aus seiner Frage herauslesen konnte.

Meine Zustimmung zu Globus bezog sich auch rein auf den Beitrag 260093 (Antwort 7)

N
nicoline

24.07.2015 um 15:53 Uhr

Pjöööng nach der letzten Äußerung des Fragestellers habe cih nur feststellen können, dass er offensichtlich etwas ganz anderes wissen wollen, als das, was man möglicherweise aus seiner Frage herauslesen konnte. möglich ist das, aber er sagt ja nix!

Meine Zustimmung zu Globus bezog sich auch rein auf den Beitrag 260093 (Antwort 7) Ja, das hab ich auch so verstanden.

G
Globus

24.07.2015 um 22:17 Uhr

"Ich bekomme Angst..." habe ich nciht wegen nicoline geschrieben.... sondern wegen der Frage des Fragestellers...

"Da muss ich Globus ausnahmsweise mal Recht geben. Antwort 15 Erstellt am 24.07.2015 um 11:22 Uhr von Pjöööng 260142 Antwort bearbeiten" na, ein wenig frech ist das ja schon ;-)

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