Rechenschaft ablegen gegenüber dem Gremium?
Folgende Frage: Wenn ich als BR-Mitglied tätig bin -z.B. Gespräche m. Kollegen oder ich im BR.Büro etwas Rescherchiere-bin ich dann dem Gremium Rechenschaft schuldig? Einige Kollegen fragen vertrauensvoll und möchten nicht dass das ganze Gremium informiert wird. Gibt es ein Gesetz zu diesem Thema oder kann ich irgendwo dazu etwas nachlesen. Unsere BR-Vorsitzende will nicht akzeptieren wenn ich z.B. angebe 1 Std. BR-Arbeit.
Community-Antworten (8)
21.07.2015 um 17:58 Uhr
Du bist weder dem Vorsitzenden, noch dem Gremium gegenüber rechenschaftspflichtig.
21.07.2015 um 18:00 Uhr
Mach doch Deiner BRV klar das sie das einen Sch.... angeht wie und wann Du Deinen Betriebsratsamt erledigst. Sie ist in keinster Weise Deine Vorgesetzte wenn sie das nicht kapiert soll sie sich besser schulen lassen! Brauchst natürlich auch nix von Gesprächsinhalten mit Arbeitskollegen weitergeben wenn dies nicht gewollt ist.
21.07.2015 um 20:19 Uhr
Eine der wichtigsten Tugenden eines BR ist die Verschwiegenheit, die AN von Ihnen erwarten. Das Gremium muss erst dann ins Boot geholt werden, wenn das Gremium als solches handeln muss (Beschlüsse fassen usw.) . Dann sollte der AN aber ausdrücklich schon im Vorfeld dies wissen und damit einverstanden sein.
Unsere BR-Vorsitzende will nicht akzeptieren< Das ist ihr Problem. Wenn sie eine Rechtsgrundlage kennt, muss sie sie nennen (sie wird sie nicht finden).
29.07.2015 um 01:28 Uhr
Hallo kiki, zwei Anmerkungen zu Deiner Frage: 1.) Ein Arbeitnehmer hat das Recht,sich an das BR-Mitglied SEINES Vertrauens zu wenden.Der AN braucht sich nicht und in gar keinem Fall,von wem auch immer, vorschreiben lassen,ein bestimmtes zB freigestelltes BR-Mitglied in Anspruch zunehmen. 2.) Ein/e ArbeitnehmeRin, die Dich vertrauensvoll in Anspruch nimmt,kann verlangen,daß Du Stillschweigen über den Gesprächsinhalt gegenüber Jedermann gewährst. Vergleich: §82 BetrVG
29.07.2015 um 02:27 Uhr
Wasdie entscheidende Antwort ist, es geht dem BRV einfach gar nix an was Du als BRM machst und tust. Als BRM bist Du in der Zeit nur dem AG gegenüber verpflichtet.
29.07.2015 um 09:41 Uhr
@DummerHuhd:
Wieso sollte ein BRM "in der Zeit nur dem AG gegenüber verpflichtet" sein? Wie kommst Du da drauf? Was hat denn der AG damit zu tun? Der AG muß nur unterrichtet werden, daß Du als BR tätig bist und die Abmeldung aus der üblichen Tätigkeit erfahren, evtl. noch, wie lange es ungefähr dauern könnte, um den weiteren Betriebsablauf organisieren zu können. Aber nicht mehr. Als BRM ist man/frau als erstes mal sich selbst verpflichtet und stellt sich nach ordentlicher Würdigung aller unterschiedlichen Interessen von der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung frei. Damit ist eigentlich alles Wichtige erledigt. Vielleicht hab ich Dich aber auch falsch verstanden, ist ja noch recht früh.
Ciao,
02.08.2015 um 16:46 Uhr
Schon mal Danke für Eure Antworten In der letzten Sitzung unseres BR (ich war nicht anwesend) wurde einstimmig der Beschluss gefasst das sich alle BR-Mitglieder zum Thema "ihrer BR-Arbeit" im Gremium austauschen sollen. Ich glaube es hackt-ist so ein Beschluss überhaupt Rechtens und habe ich mich daran zu halten?
02.08.2015 um 20:15 Uhr
Rechtens ist so ein Beschluss selbstverständlich. Die Frage ist eher inwieweit er die einzelnen BRM bindet.
Wo ist eigentlich das Problem? Es geht doch nur darum, sich über die persönliche BR-Arbeit "auszutauschen". Das sollte eigentlich drei Vorteile haben. Zum Einen kann man mit anderen diskutieren, welche Meinung sie zu bestimmten Dingen haben, es ermöglicht die Identifizierung sogenannter Wanderpokale und alle BRM bekommen mit, wo im Einzelnen der Schuh drückt. Vernünftige BR-Arbeit ohne einen solchen Austausch erscheint mir schlechterdings unmöglich.
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