Rechenschaft SBV - gegenüber BR?
Hallo KollegInnen !
Kann mir jemand eine Quelle nenen in der die SBV zur Zusammenarbeit mit dem BR verpflichtet wird bzw. Rechenschaft ablegen muß. Ich habe nur etwas unter, § 80 Betr.VG § 93 SGB IX und § 99 SGB IX, gefunden. Ansonsten scheinen die Rechte den Pflichten zu überwiegen.
Mit Kollegialem Gruß Schnaiser
Community-Antworten (2)
10.11.2006 um 11:10 Uhr
Hallo Schnaiser, SBV und BR sind eigenständige Gremien. Wobei der BR nach §80 BetrVG natürlich auch die Aufgabe hat die eingliederung Schwerbehinderter zu fördern. Ob sich daraus eine Verpflichtung zur Rechenschaft der SBV ergibt, kann ich nicht wirklich erkennen. Die Zusammenarbeit ist jedoch Teilweise vorgegeben.
10.11.2006 um 19:28 Uhr
Hallo Schnaiser, SVB braucht keinem Rechenschaft ablegen. Nicht einmal dem Chef gegenüber. Gruß K-H BRE
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