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Rechenschaft SBV - gegenüber BR?

S
Schnaiser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegInnen !

Kann mir jemand eine Quelle nenen in der die SBV zur Zusammenarbeit mit dem BR verpflichtet wird bzw. Rechenschaft ablegen muß. Ich habe nur etwas unter, § 80 Betr.VG § 93 SGB IX und § 99 SGB IX, gefunden. Ansonsten scheinen die Rechte den Pflichten zu überwiegen.

Mit Kollegialem Gruß Schnaiser

7.07002

Community-Antworten (2)

W
Werner

10.11.2006 um 11:10 Uhr

Hallo Schnaiser, SBV und BR sind eigenständige Gremien. Wobei der BR nach §80 BetrVG natürlich auch die Aufgabe hat die eingliederung Schwerbehinderter zu fördern. Ob sich daraus eine Verpflichtung zur Rechenschaft der SBV ergibt, kann ich nicht wirklich erkennen. Die Zusammenarbeit ist jedoch Teilweise vorgegeben.

KB
K-H BRE

10.11.2006 um 19:28 Uhr

Hallo Schnaiser, SVB braucht keinem Rechenschaft ablegen. Nicht einmal dem Chef gegenüber. Gruß K-H BRE

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