Kann mir jemand eine Quelle nenen in der die SBV
zur Zusammenarbeit mit dem BR verpflichtet wird bzw. Rechenschaft
ablegen muß. Ich habe nur etwas unter,
§ 80 Betr.VG
§ 93 SGB IX und § 99 SGB IX,
gefunden.
Ansonsten scheinen die Rechte den Pflichten zu überwiegen.
Mit Kollegialem Gruß
Schnaiser
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Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen