Erstellt am 08.05.2018 um 08:50 Uhr von moreno
Es gibt da kein Veto oder Mitbestimmungsrecht des AG. Was der Sinn und die Aufgaben des gebildeten Ausschusses sind sollte ja in wenigen Worten dem AG mitgeteilt werden können.
Erstellt am 08.05.2018 um 10:15 Uhr von Krambambuli
Denke auch, dass das reicht. Intern habt ihr hoffentlich schriftlich festgelegt, welche Aufgaben und Kompetenzen der Ausschuss hat.
Erstellt am 08.05.2018 um 11:21 Uhr von Challenger
Zitat : Unser Arbeitgeber findet das zu viel. Hat er irgend ein Veto oder Mitbestimmungsrecht was die Größe von Ausschüssen angeht?
Nein hat er nicht. Im übrigen sind für mehr als 1000 Arbeitnehmer Ausschüsse mit 5 Mitgliedern keinesfalls zu groß.
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Zitat : Und außerdem möchte er gerne wissen, welche Aufgaben dieser Ausschuss erledigen soll. Müssen wir darüber Rechenschaft ablegen?
Wenn Euer Arbeitgeber dies wissen will, Dann soll er mal einen besinnlichen Blick ins BetrVG werfen :
§ 87 BetrVG - Mitbestimmungsrechte -
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7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;