rechenschaft in betriebsversammlungen
hallo zusammen, berichten der gbr und der wa des gbr eigentlich bei betriebsversammlungen? sollten wär klar ...aber müssen sie rechenschaft ablegen... oder müssen nur die mandatsträger widerum ihrem br berichten?
Community-Antworten (6)
21.07.2011 um 09:18 Uhr
@zambrano GBR-Mitglieder haben zwar ein eigenes Teilnahmerecht an den BR-Sitzungen der Unternehmung, aber nicht zwingend ein Rederecht auf den Betriebsversammlungen... Ein Rechenschaftsbericht des GBR ist nicht vorgesehen.
21.07.2011 um 10:04 Uhr
.... was nicht heißt das nicht die Mitglieder des BR im GBR über ihre Arbeit im GBR berichten können bzw. sogar sollten. Letztendlich entscheidet doch allein der BR was er auf der BVers. machen möchte......
21.07.2011 um 11:35 Uhr
aber müssen sie rechenschaft ablegen...
Ja. Aber nicht auf der Betriebsversammlung. Siehe §53. Den Rest haben ja rkoch und Kölner schon geschrieben.
21.07.2011 um 15:13 Uhr
..aber klar sollte der BR auch in den Betriebsversammlungen berichten, was sie so im GBR für ihre Koll. umsetzen.
BetrVG § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
petrus BetrVG § 53 Betriebsräteversammlung ist doch etwas ganz anders, hat also mit der Betriebsversammlung nun gar nichts zu tun!
21.07.2011 um 19:05 Uhr
eveline: Die Frage war, ob GBR + WA Rechenschaft ablegen müssen. Und das müssen sie - laut Gesetz aber eben auf der Betriebs_räte_versammlung. Was sie auf der Betriebsversammlung sollten und mit Zustimmung des BR auch dürften, wusste zambrano auch schon vor Deiner Antwort.
21.07.2011 um 23:30 Uhr
@petrus evenline ist halt gut in c&p... ...da ist kein Platz für Logik.
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