Erstellt am 20.02.2020 um 13:54 Uhr von Pjöööng
"Können die lokalen BR vom GBR Rechenschaft fordern? bzw. hat der GBR eine Informationspflicht gegenüber den lokalen BRs, so wie diese gegenüber den Arbeitnehmern?"
Nö!
"Dies unabhängig davon das die lokalen BR ja ihre Vertreter in den GBR entsandt haben."
Jeder BR bekommt den GBR den er verdient hat...
Erstellt am 20.02.2020 um 14:21 Uhr von ganther
ihr habt doch Vertreter im GBR. Die können Euch informieren. Ansonsten handelt der GBR im Rahmen seiner Zuständigkeit autonom. Ihr seid dem GBR gegenüber auch nicht rechenschaftspflichtig.
Erstellt am 20.02.2020 um 15:20 Uhr von UdoWoe
Hallo Pjööng, deine Antwort ist falsch.
Im §53 des BetrVG steht: "Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte sowie die weiteren Mitglieder der Betriebssausschüsse zu einer Versammlung einzuberufen".
Weiter unter (2): In der Betriebsräteversammlung hat
1. der Gesamtbetriebsrat einen Tätigkeitsbericht .... zu erstatten.
Somit kann man zumindest über diese Weg seinen Unmut über die Arbeit äußern.
Weiterhin würde ich als Örtlicher BR sämtliche Zuständigkeiten nicht deligieren sondern selbst in die Hand nehmen. Mögen viele Arbeitgeber nicht, wäre aber eine Möglichkeit.
Erstellt am 21.02.2020 um 10:41 Uhr von ganther
es mit dieser Begründung als falsch zu bezeichnen.... Respekt
Erstellt am 21.02.2020 um 11:09 Uhr von Dummerhund
Wenn ein GBR und ein Betriebsrat/Betriebsräte nicht auf den Schirm bekommen zusammen zu arbeiten stimmt insgesamt was nicht. Schade für die Mitarbeiter.
Ein Betriebsrat aber sollte sich selber aber auch mal Fragen ob er nicht selbst was Falsch macht.
Kenne es aus meiner Zeit so, das wir entsandt wurden(bei uns damals KBR). Auf der 1. örtl. Betriebsratssitzung nach der GBR Sitzung stand dann auf der Tagesordnung:
Top XY: Bericht aus dem KBR.
So habe wir entsandten Mitglieder des KBR den örtl. BR auf dem laufenden gehalten.
So haben wir es immer gehalten, obwohl die BRM´s der einzelnen Werke untereinander und mit dem GBR jede Woche 1-2 mal miteinander getelet haben.