Der Gesamtbetriebsrat (GBR) handelt nicht im Sinne der lokalen Betriebsräte (BR), sondern agiert, als ob er diesen übergeordnet ist.

Können die lokalen BR vom GBR Rechenschaft fordern? bzw. hat der GBR eine Informationspflicht gegenüber den lokalen BRs, so wie diese gegenüber den Arbeitnehmern?

Dies unabhängig davon das die lokalen BR ja ihre Vertreter in den GBR entsandt haben.