Gibt es Ausnahmeregeln die täglich13std erlauben an 11 aufeinanderfolgenden Tagen,, auch samstag und Sonntag durch
Erstellt am 21.07.2015 um 08:13 Uhr von gironimo Wenn Ihr den § 7 ArbZG betrachtet, stellt Ihr fest, dass vieles möglich ist. Darum vielleicht konkret: Um welche Tätigkeit geht es?