Hofman-Menue für Mitarbeiter
Wir beabsichtigen für rund 60 Mitarbeiter Hofman-Menue bei uns einzuführen. Jeder MA kann sich Mittags eine warme Mahlzeit bestellen.
Wenn das ganze über den Arbeitgeber läuft kommen 19% Mwst. auf das Essen drauf. (Kosten Hofman-Menue + Mwst) Hintergrund ist die Dienstleistung des Arbeitgebers weil ja jemand das Essen warm machen muss.
Jetzt soll es Konstellationen geben in denen der BR dies übernimmt und deshalb nur ganz legal 7% Mwst anzurechnen sind.
Abrechnung läuft aber ganz normal über die Lohn/Gehaltsabrechnung.
Hat jemand in seiner Firma solch eine legale Konstallation und kann mir weiterhelfen?
Community-Antworten (7)
20.07.2015 um 17:51 Uhr
Der "Trick" kann eigentlich nur sein, dass der Menülieferant direkt an den Verbraucher liefert. Sobald es über den Arbeitgeber läuft, stellt dieser eben nicht nur die Speisen zur Verfügung, sondern auch Räumlichkeiten zum Verzehr und damit fallen dann die 19% an-
Wenn hingegen der Menülieferant das Essen direkt ohne Beteiligung des Arbeitgebers an den Esser liefert, dann ist es eine reine Speisenlieferung. Inwieweit hier eine Sammelabrechnung über den Arbeitgeber steuerschädlich wäre, müsste man beim Finanzamt erfragen. Es besteht zumindest die Gefahr dass das Finanzamt dies als Umgehungstatbestand betrachtet.
Und dann muss der Lieferant natürlich noch bereit sein, den Preis so zu gestalten dass beim Esser etwas von der Ersparnis ankommt.
Ergänzung: Als problematisch dürfte sich auch erweisen wenn die Essen in der Regel in einem Pausenraum eingenommen werden.
20.07.2015 um 17:54 Uhr
Hallo Guardiola,
wir haben bei uns in der Firma in der einen Niederlassung auch Hoffman Menü. Bei uns läuft es so: man bekommt pro Essen eine Pauschale vom AG, in unserem Falle 55 Cent. Man legt die erst mal vor, die Personaler werten den Bestellbogen aus, und man bekommt die Pauschale beim nächsten Gehalt wieder. Eine andere Alternative wäre der direkte Abzug an der Kasse (so läuft es in der anderen Niederlassung, allerdings mit einem anderen Caterer).
Hilft dir das weiter? :-)
Gargamela
21.07.2015 um 02:57 Uhr
Diese Menüs müssen ja zu unterschiedlichen Zeiten vorher erhitzt werden. Sobald der AG dafür jemanden abstellt und bezahlt, wird das alles hier ein reiner Umgehungstatbestand sein und dem AG früher oder später auf die Füße fallen.
21.07.2015 um 03:10 Uhr
@Pickel Völliger Quatsch. Dann stelle ich als AG ne Mikrowelle oder ähnlichem zur Verfügung Und wenn man sich drauf einigt das der BR nur die Schirmherrschaft inne hat, aber privat fungiert, ist steuermäßig alles im grünen Bereich; wohlbemerkt Steuermäßig.
21.07.2015 um 13:13 Uhr
Dummer Hund, der Name ist leider Programm.
Die Hoffmann Menüs sins keine Mikrowellen-Ware, sondern je nach menü zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlichem Vorgehen (Entfernen der Folien) zuzubereiten.
Natürlich kann man das dem Mitarbeiter so hinstellen und jeder soll hochrechnen, wann er vor Pausenbeginn in die Kantine läuft und das Essen zubereitet. Das wird aber kein AG wollen um damit 50 Cent Umsatzsteuer zu sparen.
Wenn du richtig lesen könntest würdest du auch sehen dass ich "Sobald der AG dafür jemanden abstellt und bezahlt" geschrieben habe, eben WEIL es kaum anders geht. Deine Antwort ist also völlig am Thema vorbei.
21.07.2015 um 14:31 Uhr
Hallo Guardiola, wir haben unsere Essen von Hofmann Menü, Boxberg-Schweigern. Die Rechnungen gehen an die Firma mit 7% MwSt und werden von unserer Buchhaltung bezahlt. Unser AG gibt einen Zuschuss von 55 Cent. Dieser Betrag wird auf den Essenskärtchen von Hofmann mit denen die Arbeitsnehmer ihr Essen bestellen bereits abgezogen. Unsere Lohnbuchhaltung bekommt alle 4 Wochen eine handschriftliche Liste welcher MA wieviel € abgezogen bekommt. Dies wird bei der nächsten Gehaltsabrechnung vom Gehalt einbehalten. Für die Betreuung der Küche wird ein MA für ca. 1,5 Stunden abgestellt. Er muss das Essen aus der Tiefkühltruhe nehmen in den Ofen geben und danach an die MA ausgeben. Funktioniert einwandfrei. LG Angie
21.07.2015 um 15:18 Uhr
"Funktioniert einwandfrei" und ist (wenn eine Sitzgelegenheit geboten wird) steuerrechtlich falsch, ;-)
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